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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Abg. Heubner: Ich bin ganz damit einverstanden, daß der von der Staatsregierung vorgelegte Entwurf vor läufig von uns benutzt werde; ich wünsche aber einestheils jede vorläufige Debatte darüber zu vermeiden, und andern- theils in keiner Weise dem endlichen Beschlüsse über die Ge schäftsordnung vorzugreifen. Ich stelle deshalb folgenden Antrag: „daß die Kammer beschließe, 1) die vorgelegte Ge schäftsordnung provisorisch auf vierzehn Tage, insofern nicht ein definitiver Beschluß darüber früher zu Stande kommen sollte, anzunehmen, jedoch 2) daß die in Folge der provisorisch angenommenenGeschäftsordnung etwa verloostenAbtheilungen und die aus denselben hervorgegangenen Deputationen mit Ablauf obigen Zeitraums sofort außer Wirksamkeit gesetzt wer den und 3) die zur Berathung der Geschäftsordnung nieder zusetzende Deputation von der gesammten Kammer, mithin nicht durch die Abtheilungen gewählt werden." Ich glaube, aus den vorhin angegebenen Gründen würde sich die Staats regierung mit diesen geringen Abänderungen ihres gethanen Borschlags wohl einverstanden erklären. Staatsminister O berländer: Daß eineAnnahme der durch die Regierung vorgelegten Geschäftsordnung nur provisorisch erfolgen kann, folgt schon daraus, daß es unmöglich ist, gleich in den ersten Tagen einen definitiven Beschluß über dieselbe herbeizuführen; die Staatsregierung ist daher mit dem Vor schlag im Allgemeinen einverstanden, nur möchte ich in Bezug auf den zweiten Antrag bemerken, daß es räthlich sein wird, denselben dahin zu modisiciren, daß die zu bildenden Abthei lungen und die aus den Abtheilungen hervorgehenden Depu tationen so lange bestehen bleiben, bis man sich über die'desi- nitl'vc Annahme oder überhaupt über etwas Anderes in dieser Beziehung bei der Kammer wird geeinigt haben, kurz, daß der Entwurf provisorisch sei und, so lange dieKammer nichts An deres beschließt, zur Norm dienen solle. Ich weiß nicht, ob die Ansicht des Herrn Antragstellers vielleicht dahin geht. Abg. Heubner: Ich habe allerdings den Antrag auf eine gewisse Zeitfrist gestellt, damit wir nicht in ein ungewisses Provisorium hineingebracht werden, und damit ein nötigen der Zwang vorliegt, dieses Geschäft so schnell als möglich zu beendigen. Sollte irgend ein Hinderniß entgegentreten und nach Ablauf der vierzehntägigen Frist ein definitiver Be schluß noch nicht zu Stande gekommen sein, so würde es höchstens 5—10 Minuten Zeit kosten, um das Provisorium wieder auf einen ganz geringen und bestimmten Zeitraum zu verlängern. Ich wünschte nur eine Unbestimmtheit so viel als möglich zu vermeiden. Präsident Joseph: Verlangt sonst noch Jemand das Wort hierüber? Abg. Gautsch: Ich hatte auch die Absicht, einen An trag wie Abg. Heubner zu stellen. Nachdem ich den Antrag des Abg. Heubner vernommen habe, habe ich mich demnach bewogen gefunden, auch mit meinem Anträge herauszutreten, indem er etwas weiter geht. Mein Antrag lautet, nämlich dahin: „Von der provisorischen Annahme den zwölften Ab schnitt auszuschließen und alle an die Kammer gelangenden Vorlagen besonder», entweder im voraus bestimmten Aus schüssen oder für jeden einzelnen Fall niederzusetzendcn zur Begutachtung zuzuweisen." Ich weiß nicht, ob ich diesen Antrag noch weiter motiviren darf, da auf den Hcubner'schen noch keine Unterstützungsfrage gerichtet worden ist. Wäre das der Fall, so würde ich meinen Antrag noch weiter ver- theidigen. Präsident Joseph: Ich werde auf beide Anträge, so wohl auf den vom Abg. Heubner als auf den des Abg. Gautsch, eine Unterstützungsfrage richten, und es scheint dem nichts entgegenzustehen, daß der Abg. Gautsch seinen Antrag noch weiter motivire. — Es sind zwei Anträge gestellt worden, der eine vom Abg. Heubner: „daß die Kammer beschließe, 1) die vorgelegte Geschäftsordnung provisorisch aufvierzehn Tage, insofern nicht ein definitiv er Beschluß darüber früher zuStandekommen sollte, anzu nehm en, jedoch 2) daß die in Folge der provi sorisch angenommenen Geschäftsordnung etwa verloosten Abtheilungen und die aus denselben h ervorgegangenen Deputat! on en mitAblauf obi gen Zeitraums sofort außer Wirksamkeit gesetzt werden und 3) die zur Berathung der Geschäfts- ordnung niederzusetzende Deputation von der gesammten Kammer, mithin nicht durch die Ab theilungen gewählt werde." Findet dieser Antrag Unterstützung? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident Joseph: Außerdem hat Abg. Gautsch noch folgenden Antrag gestellt: „Von der provisorischen Annahme den zwölften Abschnitt auszuschließen und alle an die Kammer gelangende Vorlagen be sonder», entweder im voraus bestimmten Aus schüssen oder für jeden einzelnen Fall niederzu setzenden zur Begutachtung zuzuweisen." Findet dieser Antrag Unterstützung? — Wird nicht ausreichend unterstützt. Präsident Joseph: Ein dritter Antrag des Herrn Abg- Dufour-Feronce ist soeben bei mir eingegangen, folgenden Inhalts: „Den von der Staatöregierung vorge legten Entwurf zu einer Geschäftsordnung für beide Kammern für jetzt keiner speciellen Dis kussion zu unterwerfen, so ndern ihn provisorisch einzuführen, unter dem Vorbehalte, Verbes serungen zu demselben zu berathen, sowiesichbei dessen practischer Anwendung Mängel Heraus stellen werden." Wird dieser Antrag unterstützt? — Erlangt nicht ausreichende Unterstützung.
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