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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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auch ich, allein ich glaube nächstdem auch nicht, daß der An trag des Abg. Günther nöthig ist, um das zu erreichen, was er beabsichtigt. Ich mache zu dem Ende nur darauf auf merksam, daß das Gesetz vom 22. November 1848 (zu §. 46.) schon eine Bestimmung folgenden Inhalts enthält: „Ge sellen, Fabrikarbeiter und sonstige Gewerbsgehülfcn, die ihren bleibenden Aufenthalt am Orte haben- und, soviel die Ge sellen anlangt, nicht auf der Wanderschaft begriffen sind, werden für pflichtig anerkannt." Nach dieser Bestimmung ist also, wie mir.wenigstens scheint, was der Abg-. Günther -erreichen will, bereits gesetzlich festgestellt. Abg. Günth er: Ich ziehe meinen Antrag nach den ge hörten Bemerkungen zurück. «(Präsident Joseph verläßt seinen Platz, welchen Vicepräsid'ent Haden einnimmt.) Vicepräsident Haden: Wenn Niemand Zweiter das Wort begehrt, würde ich die Debatte für geschlossen erklären. Abg. Zahn: Ich bitte ums Wort! Vicepräsident Haden: Hatte der Abg. Zahn sich früher zum Sprechen angemeldet? Abg. Zahn: Zch muß bemerken, daß die Kammer erst gefragt werden muß, ob sie die Zurückziehung des Günther'- schen Antrags genehmigt, weil er unterstützt und dadurch Eigenthum der Kammer geworden ist; indeß würde ich ihn für den meinigen erklären, weil ich ihn ganz für zweckmäßig halte, um durch denselben alle die Ungleichheiten, welche noch im Gesetze vorhanden sind, zu beseitigen. Vicepräsident Haden: Es ist mir von dem abtretenden Präsidenten noch gesagt worden, es habe sich Niemand ums Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen, und dabei muß es auch bleiben. Abg. Kaiser: Der Herr Vicepräsident hat wahrschein lich die Erklärung des Abg. Zahn nicht richtig aufgefaßt. Nämlich der Antrag des Abg. Günther ist von der Kammer unterstützt und dadurch Eigenthum der Kammer geworden. Der Abg. Günther erklärt nun, daß er seinen Antrag zurück ziehen wolle; demnach verlangt der Abg. Jahn, daß die Kam mer darüber gefragt werde, ob sie genehmige, daß der Günther'- sche Antrag zurückgezogen werde. Vicepräsident Haden: Das würde unstreitig geschehen sein. Zch frage demnach die Kammer: ob sie in die Zurück ziehung des Günther'schen Antrags willige? — Ist gegen 1 Stimme genehmigt. Vicepräsident Haden: Ich kann nunmehr zur Frage stellung selbst übergehen. Es ist von Seiten des Ausschusses beantragt worden, dem Beschlüsse der zweiten Kammer: „Bei der Staatsregierung zu beantragen, daß, im Fall die auf einem frühern Landtage beschlossene größereVertretung desRusticalgrundbesitzes auf den oberlausitzer Provinziallandtagen bis zu dem bevorstehenden willkürlichen LandtageWal- purgis nicht insLeben treten kann, dieselbeVor- kehrung. treffe, daß der bevorstehende nächste Landtag, bis die beschlossene Umänderung des Statuts von der Regierung genehmigt und die Wahlen erfolgtfind,verschoben werde", beizutreten. Zch frage demnach die Kaürmer: ob sie diesem in der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse beitritt?— Einstimmig. (Präsident Joseph nimmt seinen Platz wieder ein.) - Präsident Joseph: Ich erlaube mir, ehe wir zum zwei ten GegenstandederTagesordnung übergehen,noch über einen Gegenstand Mittheilung zu machen, der mir mit demWunsche chaldigster Berathung aus der jenseitigen Kammer zur Berück sichtigung empfohlen worden ist. Es betrifft dies die dort ge faßten Beschlüsse in Bezug auf den von dem Abg. Müller- gestellten Antrag wegen Abänderung des 5. Krkegsartikels. Die zweite Kammer ist demBeschlusse der ersten Kammer bei getreten, sie hat jedoch'noch folgenden Antrag des Abg. Mül ler angenommen: „Zn der Schrift die sichere Erwartung aus zusprechen, daß der Sekten der sächsischen Regierung abgesen dete Bevollmächtigte, Generalauditeur Pötzsch, in dem durch die Kammern hinreichend an den Lag gelegten Sinne zu wir ken beauftragt werde." Da es sich hier blos um eine in der Landlagsschrift auszusprechende Ansicht handelt, so- habe ich kein Bedenken, die Frage an die Kammer zu richten: ob sie dem Wunsche zufolge, welcher von einigen Mitgliedern der andern Kammer ausgedrückt worden ist, diese Angelegen-- heit sofort berathen will? Abg. Heubner: Iw Bezug auf die formelle Fassung, welche für,den Antrag in der ersten Kammer und für den-in der zweiten gewählt worden ist, besteht noch eine kleine Dif ferenz zwischen den Beschlüssen beider Kammern. Zch weiß nicht, ob es die Absicht ist, diese Differenz gleich mit zu be seitigen. Zch meinerseits würde kein Bedenken haben, auch in dieser Beziehung dem Beschlüsse der zweiten'Kammer bei zutreten. Der Unterschied ist der: Wir haben beschlossen, die Fassung des an die Regierung zu bringenden Antrags möge folgende sein: Jeder Soldat .ist seinen Obern knallen Dienst sachen und rücksichtlich jedes .Befehss, der als dienstlich be zeichnet wird, Gehorsam schuldig. Die Einschaltung: „rück sichtlich jeden Befehls, der als dienstlich bezeichnet wird", ist Seiten der zweiten Kammer weggelassen worden. Sollte die Entscheidung der Kammer jetzt sogleich auf eine vollständige Uebereinstimmung mit der zweiten Kammer gerichtet werden, so würde die Kammer sich dahin entschließen müssen, auch für den Wegfall dieser Worte zu stimmen. Es ist dies unbedenk lich, denn auch die erste Kammer hat nichts weiter bestimmen wollen, als daß nur Befehlen in Dienstsachen Gehorsam zu bezeigen sei. Durch die Einschaltung obiger Worte hat man aber für specielle Fälle den Untern Gelegenheit geben wollen, sich zu versichern, ob ein solcher Befehl ein Dienstbefehl sei .oder nicht. Im Wesentlichen sind wir einverstanden, und des-
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