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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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niedrig besoldet wären, daß die städtischen Gendarmen dafür nicht zu bekommen seien. Wenn ich nicht irre, wurde in diesem Saale von Seiten der Staatsregierung die Uebernahme der städtischen Polizei dadurch motivirt, daß sie eben als Institut zur Erziehung für Landgendarmen gelten solle. Nun wüßte ich das nicht in Einklang zu bringen, wenn diese städtischen Gendarmen jetzt nicht für Das zu bekommen sind, was ein Landgendarm erhält, wie da das Institut der städtischen Gendarmerie als ein In stitut der Erziehung für Landgendarmen gelten kann. Der geehrte Herr Minister erwähnte auch, was der Abg. Fahnauer widerlegte, in Privatetablissements salarire man seine Leute besser, sobald das Geschäft besser ginge. Das ist aber eben umgekehrt mit dem Staate. Wir hören fort und fort bei jeder Position: Ja, die Leute waren früher so gestellt, wir müssen sie wieder so stellen, es findet sich kein Platz, der ihrer jetzigen Stellung angemessen wäre, sie haben keine Aussicht auf Avancement, wir müssen sie wieder so anstellen, wir müssen ihnen Wartegeld geben. Ganz ähnlich würde es uns gehen, wenn sich die Finanzver- hältnisse schlechter gestalten würden, wir würden Gehalts- abminderung nicht eintreten lassen können; ich habe darum für den Riedelschen Antrag gestimmt, weil ich geglaubt hätte, daß mit weniger Mannschaft auch auszukommen sei, obgleich der Herr Staatsminister sich bestrebt hat, darzulegen, daß alle Posten vollauf zu thun hätten. Ich glaube daß es im Staatsleben ebenso geht, wie im Privatleben, es läßt sich da mit Wenigem auch auskommcn, denn mit Vielem hält man Haus, mit Wenigem kommt man aus, es muß Rath werden. Ich habe am vorigen Landtage schon ungern dafür gestimmt und stimme noch ungern dafür. Betrachte ich die Polizei in den andern Städten Sachsens, so finde ich, daß man sich mit der hiesigen nicht zufrieden erklären kann. Betrachte ich unsre Nachbarstadt Chemnitz, so glaube ich, daß die dortige Polizei so gut ist wie die hiesige, aber das Personal ist auch im Verhältnisse nicht so groß; das frühere Personal war hier nur 80 Mann, aber die Sicherheit war zu der Zeit ebensogut, wie jetzt. Je mehr man Polizeimannschaften anstellt, je ausgefeimter werden die Diebe, je raffinirter wird der Verbrecher. SLaatsminister v. Beust: Nur ein Wort zur Ent gegnung und zur Berichtigung. Ich habe nicht, wie der geehrte Abg. verstanden hat, gesagt, es sei für Das, was der Landgendarm erhält, der Stadtgendarm nicht zu be kommen, sondern, daß die Zahl der Landgendarmen nach Ansicht der Regierung noch immer viel zu gering sei, und deshalb nicht als Norm betrachtet werden könne für die erforderliche Zahl der Stadtgendarmen. Abg. Meinert: Ich glaube wohl, daß der geehrte Herr Minister sagte, die Landgendarmen sind zu niedrig besoldet. Königlicher Commiffar Kohlschütter: Der geehrte Abgeordnete geht von einer unrichtigen Voraussetzung aus. Die Gehaltssätze für die Landgendarmerie sind von jeher höher gewesen als die der Stadtgendarmen. Die Land gendarmen erster Klasse bezogen bisher einen Gehalt von 265 Khalern inclusive 40 Thaler für Dienstaufwand; die Gendarmen zweiter Klaffe 240 Thaler einschließlich 20 Lha- ler für Dienstaufwand, inskünftige werden die Erstem über haupt 290 Thaler, die Letztem 2L5 Thaler haben. Die Stadtgendarmen in Dresden sind dagegen zeither nur mit 180 Thlr. besoldet gewesen und sollen künftig einen Ge halt von 200 Thaler beziehen, sie werden sonach gegen die Landgendarmen immer noch sehr bedeutend zurückstehen. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß noch Je mand das Wort begehre, es wird demnach der Herr Refe rent noch das Schlußwort haben. Referent Abg. Rittner: In Bezug auf den vorlie genden Bericht kann ich mich sehr kurz fassen. Es sind nur in einer Richtung in der Kammer andere Stimmen laut geworden, in Beziehung auf die Abminderung von 1000 Lhalern. Ich glaube, das Verhältniß ist hinläng lich beleuchtet, und kann ich die Abstimmung über diese Frage ruhig der Kammer überlassen. Ich würde mich demnach des Wortes begeben können, wenn nicht ein Antrag des geehrten Abg. Riedel vorläge, der allerdings etwas weiter geht und zwar viel weiter, als der Deputationsbericht. Der Antrag des Abg. Riedel geht dahin: „bei der hohen Staatsregierung zn beantragen, daß in der gegenwärtigen Finanzperiode die Polizeimannschaft so weit zu vermindern und die Einrichtung so zu treffen sei, daß sie mit dem früher bewilligten Postulats auskom me." Der Grund, von dem der Abgeordnete ausgeht, ist allerdings der, den auch die Deputation gehabt hat, von Anfang der Berathu ng über diesen Gegenstand. Der De putationsbericht legt hiervon ein treues Wild vor, aber auch die Resultate hat die Deputation im Berichte niedergelegt. Es ist Stufe für Stufe zu ersehen, daß die Deputation ursprünglich beabsichtigte, auf eine Abminderung hinzuwir ken, daß sie aber diese Stellung aufgegeben hat und hat aufgeben müssen bei der wiederholten eindringlichen Ver sicherung der Herren königlichen Commissare und nament lich in Betracht des Exposes, auf das der Herr Staats minister Bezug genommen hat. Es hat dieses Expose den Specialacten beigelegen, und es enthält dasselbe weit mehr, als der Herr Staatsminister vorgetragen hat. Jedenfalls mußte sich nun die Deputation auf den Standpunkt stel len, auf dem sie steht, nach alle Dem, was von der Staats regierung gesagt worden ist gegen eine Abänderung des aktiven Personals der Gendarmerie in Dresden. Sie konnte nun darauf nicht weiter dringen und muß die Räthlichkeit einer solchen Abminderung bezweifeln. Wenn nun die Sache so steht, wenn die Regierung eingedenk Dessen ist, was als Bedenken in der Kammer vorgobracht worden ist, wenn sie die Erklärungen gegen das Postulat berücksichtigt, wenn sie sich bewußt bleibt, daß von der
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