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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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fähige Schüler mit 15 Jahren aufzunehmen, ich hoffe aber, daß man, wenn wirklicher Mangel an Zuzug sich Heraus stellen sollte, auch weiter zurückgehen wird, und vielleicht ausnahmsweise in der ersten Zeit auch vom 14. Jahre an die Aufnahme gestatten wird, so daß dann das Hknderniß hinwegfallt, was hauptsächlich nach meiner Ansicht verhin dert, daß dem Schullehrerberufe sich mehr Subjecte zu wenden, als sonst der Fall sein würde. Es ist ohnedies für einen Vater mit starker Familie und wenig Vermögen ein Aufwand von 40 Thalern jährlich kein geringer, denn wenn er seinen Sohn ein Handwerk lernen laßt, so hat er nur das Lehrgeld und die Aufnahmekosten zu bezahlen, und wenn er in den Gesellenstand übertritt, muß er sich dann selbst erhalten. Es bleibt also immer ein Opfer für die Familie, wenn ein Sohn sich dem Schullehrcrstande widmen will. Es kommt zwar darauf an, ob nicht durch die Connivenz, daß sie in den obern Klassen auch Privat unterricht ertheilen können, eine Unterstützung herbeigeführt wird und ob sie nicht, wie in Annaberg zu ihrem mehr seitigen Vortheil der Fall ist, ihre musikalische Ausbildung dadurch verwerthen können, daß sie in Concerten gebraucht werden, sich selbst musikalische Genüsse höherer Art bereiten und sich in höhern Cirkeln bewegen lernen. Was die Prä parationsanstalt betrifft, so wird sie gewiß nicht ohne wohl tätige Folgen sein, und ist zu wünschen, daß sie das an gegebene Mißverhältnis, teilweise ausgleichen möge. Was das Seminar in Annaberg selbst betrifft und den dafür postulirten Aufwand, so kann ich nur bestätigen, was ich bereits in der Deputation eröffnet habe. Die Gelegenheit ist sehr günstig und der Preis verhältnißmäßkg wohlfeil, um eine solche geräumige Localität zu erlangen, daß die wenigen Bedenken, die dagegen erhoben worden sind, durch diese Vortheile ausgewogen werden. Abg. Heyn: Soweit ich die Lage und äußere Be schaffenheit des in Frage stehenden Gebäudes kenne, kann ich nur versichern, daß der Ankauf dieses Hauses ganz zweckmäßig erscheint, und man kann wohl der hohen Re gierung nur Dank dafür sagen, daß sie diese Gelegenheit benutzt hat. Ich erinnere mich noch sehr genau, daß dieses Gebäude vor nicht langer Zett erst neu und solid arrfgeführt worden ist, und berücksichtigt man anjetzo die hohen Preise des Baumaterials, so wie die erhöhten Ar beitslöhne, so wird man gewiß zu der Ueberzeugung ge langen, daß das hohe Ministerium im Interesse des Staats in dieser Beziehung gehandelt hat, und ich kann ,nur wün schen, daß das Seminar dort errichtet werden möge, um den ärmern Familienvätern dortiger Gegend Gelegenheit zu verschaffen, ihre Söhne ausbilden zu lassen. Abg. Rittner: Es thut mir leid, daß ich dem Abg. Reiche-Eisenstuck in einer Beziehung widersprechen muß. Derselbe kam auf den Mangel zu sprechen, der sich hier und da zeige an jungen anzustellenden Lehrern, und sprach die Ansicht aus, daß man dem in Zukunft Vorbeugen möchte, indem man auch junge Leute unter 16 Jahren auf nehme. Dies ist der Punkt, in welchem ich mich mit dem Abgeordneten in vollständigem Widerspruch befinde. Der Cursus ist im Seminar ein vierjähriger, wird der Seminarist nun mit 16 Jahren aufgenommen, so giebt das ein Alter von 20 Jahren bei der Entlassung. Schon dieses Alter ist im Allgemeinen ein sehr jugendliches, um einem jungen Manne eine ganz selbstständige Stellung anzuweisen. Gehen wir aber nach der Ansicht des Abg. Reiche-Eisenstuck noch weiter zurück, um junge Leute unter 15 Jahren aufzu nehmen, so möchte das zu großen Unzuträglichkeiten führen, Einmal finde ich darin eine Unzuträglichkeit, daß, wenn die jungen Leute jünger als 16 Jahre in das Seminar kommen sollen, es nicht möglich ist, daß sie die Zwischenzeit vom Entlassen aus der Volksschule bis zum Eintritt ins Seminar zu zweckmäßiger Vorbildung hätten benutzen können, was doch zu erwarten ist, wenn die Seminare nicht gezwungen sein sollen, mit ihrem Unterricht noch weiter zurück, auf niedere Bildungsstufen einzugehen, als wie dies jetzt schon der Fall ist bei einem Alter von 16 Jahren. Allein auch in Bezug auf die Austretenden, wenn sie mit 14Vs Jahren eintrcten und also mit 18 Jahren in die Welt als selbstständige Lehrer eintreten sollen, würde ich es sehr bedenklich finden. Wir wissen, wie mannich- fache zahlreiche und begründete Klagen über die Lehrer, oder ich darf wohl sagen, über die Aufführung so manchen jungen Lehrers erhoben werden. Je jünger aber die Leute in diese Stellung kommen, desto mehr rufen wir die Gefahr hervor, daß mit Recht gegen deren Aufführung eine all gemeine Unzufriedenheit sich ausspricht. Ich sollte auch meinen, wenn der Herr Staatsminister vorhin den Schwer punkt der Ausbildung der Seminaristen auf ihre Tüchtig keit und wahrhafte Frömmigkeit legte, daß ein junger Mann, der noch nicht 20 Jahre alt ist, nicht soviel Cha rakter wird in dem Seminar erlangt haben können, um in der Welt zu beweisen, was er für wahre Frömmigkeit hält. Aus diesem Gesichtspunkte müßte ich mich entschieden gegen die Ansicht des Abg. Reiche-Eisenstuck erklären. Abg. Reiche-Eisenstuckr Zur Widerlegung und Be richtigung habe ich nur zu bemerken, daß bereits auf Seite 142 des Berichts zu lesen ist, daß man Seiten der hohen Staatsregierung schon selbst früher beabsichtigt hat, „die Schüler nach erfülltem 14. Lebensjahre aufzunehmen, die selben in den Seminaren drei Jahre lang zu bilden und sie dann drei fernere Jahre hindurch durch tüchtige Lehrer auf dem Lande, oder in kleinern Städten praktisch aus bilden zu lassen." Diese frühere Absicht hat mir bei dem Mangel an Theilnahme, wie ich ausdrücklich gesagt habe, und in der gegenwärtigen Periode vorgeschwebt. Ich habe mir das sogedacht, daß man unmittelbar nach dem 14. Jahre
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