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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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-Kammer bitten, diesen Antrag, der so weit vom Systeme des Entwurfs geht, abzulehncn. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, als ob Je mand noch zu sprechen wünsche. Abg. Oehmichen auf Choren: Ich habe den Antrag des Abg. Rittner unterstützt, werde aber nach den Erklär ungen, die Seiten des Herrn königlichen Commis- sars gegeben worden sind, nunmehr nicht dafür stim men. So sehr ich gewünscht hätte, daß wenig stens in Bezug auf das Längenruthenmaß. eine Ein heit in unserm Lande hergestellt würde, so sehe ich doch ein, daß unter bewandten Umständen heute nicht darauf eingcgangen werden kann. Eins aber habe ich dem Herrn königlichen Commissar entgegen zu halten, wenn derselbe sagte, daß die jetzigen Flächenberechnungen nach dem Nu- thenmaße von 7 Ellen 14 Zoll gemacht würden, so dürfte dies nicht ganz richtig sein. Bei Straßen- und Eiscn- bahnbauten wird nach Straßenruthen gemessen, und der Landmann, von dessen Grundstück Land abgemessen wird, bekommt dasselbe nach diesem Maße bezahlt. Es macht dies aber viel Mühe durch die verschiedene Berechnung und führt viel Unzuträglichkeiten mit sich. Es wäre sehr gut, wenn mindestens in dieser Beziehung andere Bestim mungen in Zukunft getroffen würden. Wenn die Chaus- seeinspectoren und die übrigen Chauffeebeamten die Stra- Aenmeile nach 2000 achtelligen Ruthen berechnen und ihnen das bequemer ist, so wollen wir es ihnen gönnen; für die Landbewohner bleibt es aber wünschenswerth, daß künftig die verschiedene Art der Berechnung bei Abtretung von Grund und Boden wegfällt. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Die Art und Weife, wie der Abg. Oehmichen die Sache in engere Gren zen eingeschränkt bat, führt die Frage auf ein wirklich prak tisches Gebiet und zwar auf ein Gebiet, auf dem man allenfalls einem Antrag Statt zu geben im Stande wäre. Wenn es sich um weiter Nichts handelt, als um die Flä chenberechnung für Abtretung von Grundeigenthum zu Straßen- und Eisenbahnbauten, so würde die Berechnung der abzutretenden Parcellen nach dem Flächeninhalte nach demselben Maße erfolgen, nach welchem die Grundsteuer berechnung stattgefunden hat. Es würde also dem Anträge eine große unüberwindliche Schwierigkeit nicht entgegenste hen, weil es blos Rechnungsschwierigkeiten machen würde. Es fragt sich blos, wer die Rechnung zu machen haben wird, der Baubeamte oder Der, welcher abtritt. Abg. Oehmichen auf Choren: Nach den Erklärun gen des Herrn königlichen Commissars bin ich in derThat nicht abgeneigt, einen dahin gehenden Antrag einzubringen, so leid es mir auch der Zeit wegen thut. Ich würde später Vielleicht nicht mehr Gelegenheit haben, darauf zurückzu kommen. Sollte es aber möglich sein, es bei der Aus führungsverordnung bewirken zu können, so würde ich der vorgerückten Zeit halber es jetzt unterlassen, da der Antrag voraussichtlich eine längere Debatte in der Kammer Her vorrufen wird. Bleibt mir aber weiter keine Gelegenheit als bei dem vorliegenden Paragraphen übrig, so sehe ich mich genöthigt, diesen Antrag jetzt zu stellen. Präsident vr. Haase: Ich muß der Kammer und dem Herrn königlichen Commissar anheimgegeben, ob der Antrag bei der Aichordnung eingebracht werden kann. Ich halte dafür, daß die Kammer solches dem Abg. Oehmichen gestatten dürfte. Sein beabsichtigter Antrag scheint über haupt mehr dahin, als zu dem vorliegenden Paragraphen zu gehören und könnte daher bis dahin wohl auszusetzen sein, zumal da der Antragsteller zu einer präcisen Fassung des Antrags Zeit zu gewinnen wünscht. Ich habe jedoch der Kammer die Entscheidung zu überlassen. Indessen ist, wie ich eben bemerke, die Zeit bereits zu weit vorgerückt, um heute noch weiter in der Sache selbst zu berathen. Ich will daher die heutige Sitzung noch vor einer Entschei dung schließen, infolge dessen der Herr Abgeordnete Zeit gewinnen wird, seinen angekündigten Antrag morgen gehörig formulirt einzubringen, und wir besser in Stand gesetzt werden, demselben die gehörige Stelle anzuweisen. Es er ledigt sich demnach eine weitere Fragestellung. Ich werde also die heutige Sitzung schließen. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Ich wollte mir nur ein paar Worte hierzu erlauben. Wenn der Herr Abg. Oehmichen in der angedeuteten Beziehung einen Antrag bringen will, worüber ich mich jetzt noch nicht näher äußere, so hat er doch damit nicht beabsichtigt, er wolle ein Amen dement zum Gesetz stellen, sondern es würde ein Antrag sein auf Erlassung einer administrativen Anordnung bei Ausführung des Gesetzes. Der Antrag würde sich also nicht darstellen als ein Antrag zur Aichordnung, sondern als ein Antrag zur Ausführungsverordnung. Er würde, wenn er überhaupt gestellt werden soll, am allerbesten passen am Schluß der Debatte über das ganze Gesetz, wo überhaupt der Platz ist, Anträge über die Ausführungsverordnung zu stellen. Das scheint mir wenigstens so. Präsident Ur. Haase: Darüber wird der Abg. Oeh michen in der nächsten Sitzung sich erklären. Jetzt schließe ich die Sitzung. Ich ersuche Sie, meine Herren, Morgen um 10 Uhr sich wieder hier einzufinden, wo wir die Be-- rathung des vorliegenden Berichts fortsetzcn und, wenn die Zeit es gestattet, auf den Bericht unsrer zweiten Deputaton über das Departement der Finanzen, welcher schon auf der heutigen Tagesordnung gestanden, übergehen werden. Die Sitzung ist aufgehoben. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 18 Minuten.) Redakteur: C'd. Gottwald, Sekretär im königi. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: den 18. Februar 1858.
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