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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Es werden mithin 9,000 Lblr. transitorisch weniger postulkrt. Die 3,000 Thlr. etatmäßig sollen den Verlust, welchen die Münze bei Umschmelzung devalvirter Münzen erleidet, sowie die durch Verfälschung der Kassenbillets veranlaßten Ausgaben decken. In der letztvergangenen Finanzperiode sind dieselben nach den gegebenen Üebersichten vollständig verwendet wor den. In der Finanzperiode von 1852/53 aber, in welcher für gleichen Zweck 4,500 Thlr. etatmäßig bewilligt waren, wurden laut Rechenschaftsbericht von dieser Bewilligung im Ganzen nur 5,326 Thlr. 12 Ngr. 1 Pf. verwendet, somit 8,173 Thlr. 17 Ngr. 9 Pf. erspart. Die Deputation sah sich infolge dessen und weil mit der Zeit immer weniger devalvirte Münzen zur Umschmel zung kommen dürften, veranlaßt, über Abminderung dieser postulirten 3,000 Thlr. mit dem königlichen Commissar zu verhandeln. Es wurde ihr hierbei bemerkt: Ersparnisse an dieser Summe ließen sich eben so wenig voraussehen, als die Hinlänglichkeit derselben. Seien früher zeitweisen Ersparnisse gemacht worden, so sei es dagegen auch vorgekommen, daß dieses Postulat weit habe überschritten werden müssen. Es sei überhaupt nur ein Berechnungsgeld, was sich gegenwärtig, insbesondere wegen Steigerung der durch Verfälschung der Kassen billets veranlaßten Ausgaben, nicht tiefer ansetzen lasse. Die Deputation erklärte sich auf diese Bemerkungen mit dem Ansatz von 3,000 Thalern einverstanden. Das transitorische Postulat von jährlich 6,000 Thaler betrifft den fernerweiten Aufwand für Creation der neuen Kassenbillets. Nach den von der Regierung gegebenen Erläuterungen werden die Gesammtkostm dieser Creation 63,857 Thlr. 19 Ngr. betragen, mithin pro Stück 6,07 Pfennige. Auf diesen Bedarf sind im Budget pro 4855/57 nur 45,000 Thaler, sonach 18,857 Thlr. 15 Ngr. weniger als der Bedarf verlangt, in Ansatz gekommen, auch verwilligt worden. Man hoffte damals mit dieser Summe überhaupt ausreichen zu können, weil andererseits bei Einziehung der alten Kassenbillets muthmaßlich eine namhafte Summe Verloren gegangener Kassenbillets nicht zum Umtausch ge langen, somit der Staatskasse zu Gute gehen würde. Nun ist es aber nach Mittheilung des königlichen Commiffars höchst ungewiß, ob die festzusetzende Präklusiv frist für Einlösung der alten Kassenbillets in gegenwärtige neue Finanzperiode fallen wird, und vor Ablauf derselben läßt sich überhaupt ein etwaiger Gewinn durch verloren gegangene, oder sonst nicht zur Einlösung gebrachte alte Kassenbillets, nicht berechnen. Es mußte daher der noch fehlende Bedarf für Creation der neuen Kassenbillets für laufende Finanzperiode in An satz gebracht werden, und ist solches Seiten der Staats regierung durch gedachtes transitorisches Postulat von jähr lich 6,000 Thaler, mithin im Ganzen 18,000 Thaler, be wirkt worden. DK Deputation mußte daher auch diesen Ansatz als Eickmirm und empfiehlt demnach Pos. 35 Mit 3,000 Thaler etatmäßig und 6,000 Thaler transitorisch zur Bewilligung. Abg. Reiche-Eisen stuck: Gegen die Position selbst bin ich nicht gemeint zu sprechen, sondern nur eine Anfrage wollte ich mir an den Herrn Referenten erlauben. Es heißt Seite 245 des Berichtes, daß wegen Steigerung der durch Verfälschung der Kassenbillets veranlaßten Ausgaben diese Position nicht niedriger zu stellen gewesen sei. Nun ist meines Wissens für falsche Kassenbillets beim Umtausch seither keine Entschädigung gegeben worden, im Gegentheil hat namentlich bei Entdeckung durch Behörden der Inha ber den Verlust tragen müssen. Wenn nun aber hier dar auf hingcwiesen ist, daß Umtausch ftattsindet, so wünschte ich darüber belehrt zu sein, ob der Inhaber falscher Kassen billets bei der Cassation derselben künftig Hoffnung auf Ersatz hat und welche Grundsätze dabei gelten. Referent Abg. vr. Hermann: Die Grundsätze, nach welchen man hierbei verfahrt, sind der Deputation nicht mitgetheilt worden. Im Allgemeinen verursacht aber die Verbreitung falscher Kassenbillets schon vielfache Kosten durch die desfalls anzustellenden Notlügen Erörterungen. Diese Kosten müssen wachsen durch die Zunahme der Ver fälschung und die Verschiedenartigkeit derselben. Die ein zelnen Fälle, in welchen man Entschädigung gewährt hat, sind wohl nur Ausnahmen, welche nach bcsondern Umstän den erwogen werden. Abg. Seiler: Auch ich sehe ein, daß diese Position ein bloses Berechnungsquantum und nach Lage der Sache nicht abzumindern ist, doch kann ich eine Bemerkung dabei nicht unterdrücken. Wir zahlen zur Unterstützung der Kunst und Beförderung des Kunstsinnes ansehnliche Summen. Wir hören so oft und mit vollem Recht von der Regierung, daß die Künste mehr unterstützt und gepflegt werden müs sen und da nun die Regierung einmal Gelegenheit hat zu zeigen, daß die Kunst in Sachsen Fortschritte gemacht hat, so erscheint mir es eine wahre Ironie, solche Zeichnungen auf Blättern in die Welt zu schicken, die bestimmt sind, in alle Schichten des Volks, in Hütten und Paläste einzu dringen, eine Ironie auf Kunst und Geschmack, welche an statt zu nützen, nur schaden wird. Nämlich die neuen Kassenbillets sind in jeder Weise so häßlich und unschön ausgefallen, namentlich die Kehrseite derselben: die Saxonia erscheint in hohem Grade leidend und sitzt auf einem — auf einem Stuhle, daneben zwei Genien, welche die größte Carikirung in unästhetischer Stellung zeigen, und was das Schlimmste ist, die technische Ausführung ist so erbärmlich, daß man, wahrend man bei andern Kassenbillets sich scheut, sie zu beschmutzen, man sich hierbei fürchtet, sich selbst schmu tzig zu machen. Es wäre mir interessant, den Namen des Künstlers zu erfahren, der solche Zeichnung und des Tech nikers, der die Ausführung geliefert hat, und um wenig-
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