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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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keineswegs der Arbeitsfähigkeit des betreffenden Beamten zu nahe treten wollen, ich stimme der Ansicht vollständig bei, daß ihn ein zu übertriebener Diensteifer zu dieser Ver fügung veranlaßt hat, ebensowenig will ich dieser Hand lungsweise eine unrechte Absicht zu Grunde legen, auch ich bin fest überzeugt, daß Er das Beste dabei im Auge gehabt hat. Allein deswegen kann ich diese Verfügung noch nicht billigen, weil ich sie nicht für gesetzlich gerechtfertigt halte, indem garantirte Rechte beeinträchtigt werden, und eben des halb glaube ich auch kann es einem Abgeordneten nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn er solche Unzuträglichkei ten bei dem betreffenden Departement in diesem Saale zur Sprache bringt. Auf den Einwand, daß die Gemeinden auf einen viel kürzerm Wege, und zwar auf dem Wege der Beschwerde, die betreffende Angelegenheit zur Erledigung gebracht haben würden, verweise ich auf das vorhin von mir Gesagte, daß mir dies immerhin für sehr bedenklich erscheint, diese Bahn zu betreten. Es haben auch bezüglich dieser Angelegenheit wiederholt Versammlungen stattgefunden, wo allerdings der betreffende Beamte troß Widerspruch ener gisch darauf bestanden hat. Wenn nun zuletzt noch gesagt worden ist, daß es Pflicht der Drtsgerichte sei, bei öffent lichen Lanzvergnügungen die Aufsicht zu führen, so glaube ich, daß eine solche Verbindlichkeit den Ortsgerichten nicht obliegt. Wenn eine polizeiliche Aufsicht stattsinden soll und stattsinden muß, so sind die im Orte befindlichen Polizeier hinreichend. Es liegt auch überdies im Interesse des Wirthes selbst, eine stete Ordnung bei derartigen Vergnü gungen aufrecht zu erhalten, den sobald Unzuträglichkeiten Vorkommen sollten, würde er von Seiten des Gerichtsamts zur Verantwortung und Strafe gezogen werden. Ich kann mich also durch Das, was mir eingehalten worden ist, nicht für widerlegt erachten, und muß nochmals erklären, daß solche Maßnahmen dem Selfgovernment keinen Vor schub leisten. Abg. vr. Wahle: Ich theile ganz die Ansicht des geehrten Abg. v. Nostitz-Wallwitz in Bezug auf die außer ordentlich geringe Besoldung der Gerichtsamtsleute, welche meines Erachtens in keinem Verhältnisse steht mit ihrer Stellung im Allgemeinen, besonders aber mit der großen Verantwortlichkeit, welche auf ihnen lastet. Ich würde die sen Punkt schon in meiner ersten Rede berührt haben, hätte ich nicht wegen meiner Stellung als Staatsdicner Bedenken getragen, es möchte den Anschein gewinnen, als föchte ich pro aris ot kools. Abg. v. König: Ich glaube nicht vorzugreifen oder etwas Unnützes zu thun, wenn ich über den Fall von an scheinender Zustizverzögerung, welcher erwähnt worden ist, soweit meine Wissenschaft darüber reicht, Einiges mittheile. Es ist ganz richtig, daß dieser Fall die Runde durch die Zeitungen gemacht hat, indeß hoffe ich doch Einiges bei bringen zu können, was die Sache wohl in einem mildern Lichte erscheinen laßt. Zunächst ist zu erwähnen, daß die betreffende Untersuchung eine außerordentlich schwierige und umfangreiche war; es handelte sich um einen Tumult, wo von einer sehr zahlreichen, aufgeregten Menge der Ju stizamtmann Hauschild in Pegau gemißhandelt, ja sein Le ben in die äußerste Gefahr gebracht worden war. Die Tätlichkeiten gegen denselben waren von einer großen Menge von Theilnehmern ausgegangen, in der Hauptsache von Schuhmachern nnd andern Handwerksgesellen, welche sich behufs eines Zuges nach Dresden mit Lanzen bewaff net hatten, und denen der nunmehr verstorbene Justizamt mann Hauschild entgegengetreten war. Die Untersuchung war besonders um deswillen aufhältlich und umfänglich, weil die Zeugen großentheils als unzuverlässig sich erwiesen und ihre Wahrnehmungen sich häufig widersprachen, wie es bei einem solchen Tumulte auch nicht anders der Fall sein konnte, und weil dieselben vermöge der Unbeständigkeit ih res Aufenthaltes sich zum Theil wieder von Pegau und Groitzsch entfernt hatten, so daß eine Menge Requisitionen in dieser Untersuchungssache nothwendig geworden sind. Die große Zahl der Angeschuldigten — ich glaube nicht zu irren, wenn ich annehme, daß deren Zahl sich auf ziemlich hundert belief, von denen der größte Theil begnadigt worden ist, — hat auch selbst dazu beigetragen, die Untersuchung auf zuhalten, indem nach anfänglichem Geständniß nachträglich ein System der Abläugnung und der Hinterziehung von ihnen angenommen wurde, was zur Erweislichmachung je der einzelnen Thalsache eine große Menge von Zeugenab hörungen erforderte. So ist es geschehen, daß der Ver sprach schon in erster Instanz und daß die Bertheidigung der Angeschuldigten bedeutende Zeit in Anspruch genommen hat. Es ist aber auch nicht zu läugnen, daß die betreffende Untersuchungssache bei dem obersten Gerichtshöfe eine lange Zeit ihrer Erledigung entgegenharrte. Dazu haben nun verschiedene Umstände beigetragen, namentlich, wie mir ver sichert worden ist, haben die Acten, die einen sehr ansehn lichen Stoß ausgemacht haben, nachdem sie bereits zum Vorträge vorbereitet worden sind, dem Referenten wegen eines Personalwechsels wieder entnommen und einem andern zugetheilt werden müssen, so daß die darauf gewendete Zeit verloren gewesen ist. Der nachherige Referent hat wohl in sofern von einer nicht ganz richtigen Ansicht sich leiten las sen, als er geglaubt hat, diese wirklich sehr große Arbeit neben seinen übrigen laufenden Geschäften besorgen zu können. Er hat sich deshalb der Kheilnahme an den Sitzungen und Referaten im Collegium nicht entziehen wollen, was auch bei der sonst unzulänglichen Anzahl von Mitgliedern des betreffenden Senats nicht gut möglich ge wesen wäre. Er hat während der Zeit, wo er sich mit dieser Sache beschäftigte, außerdem nahezu an 100 andere Verspruchssachen vorgetragen und hat sich dazu für be rechtigt gehalten, weil in dieser Untersuchungssache keiner der Angeschuldigten in Haft gehalten wurde. Als die Sache zum Vortrag gekommen war, hat sie ein neues 99*
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