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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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und für Kanzleibedürfnisse sind 2,600 Lhlr. statt der vori gen 2,9000 Lhlr. in Ansatz gebracht. Außerdem hat man 100 Lhlr. Besoldung der dritten Kanzlistenstelle, weil man sie künftig entbehren zu können hofft, auf den transitorischen Etat übertragen, und wird über dies beabsichtigt, dem ersten und zweiten Registrator, dem Aufwärter und dem Boten, deren Gehalt nach Seite 211 der Vorlage 500 Lhlr. nicht erreicht, von dem mehrbereg- ten allgemeinen Aufbesserungsquantum Zulagen von be züglich 100 Lhlr., 50 Lhlr. und zweimal 30 Lhlr. zu gewähren. Da endlich infolge der gegenwärtigen erheblichen Ver minderung des Personals in sämmtlichen AppellatioNsge- richten 6 Räthe nunmehr Stellen einnchmen, deren Besol dung nach der neuen Regulirung je 100 Lhlr. weniger beträgt, als ihr bisheriger Gehalt, so sollen ihnen diese Mehrbeträge an zusammen 600 Lhlr. als persönliche Zu lagen transitorisch fortgewährt werden, wie Seite 212 der Vorlage speciell zu ersehen ist. Indem die Deputation diesen neuen Etat für die vier Appellationsgerichte nebst den Besoldungsveränderungen und neuen Normirungen unter Berücksichtigung der oben zu ». und d. vorausgeschickten Erwägungen über die leiten den Motive zur neuen Besoldungsscala einer genauen Prü fung unterzog, und gegen keine der einzelnen Posten unter Pos. 15, S. 207 fg. der Vorlage eine Ausstellung zu ma chen sich veranlaßt finden konnte, mußte sie zu gleicher Zeit auf eine Frage zurückkommen, die .bei dem vorigen Land tage vielfach besprochen worden ist, auf die nämlich, ob es rathsam sei, den Antrag zu erneuern, die vier Appellations gerichte in Rücksicht auf den durch die neue Organisation erheblich verminderten Geschäftskreis auf zwei oder wo möglich auf eins zu reduciren. Am 10. Februar 1855 würbe bei Berathung des vorigen Budgets auf Anrathen der zweiten Deputation von der zweiten Kammer einstimmig beschlossen, zu be antragen: die Staatsregierung wolle gleichzeitig mit der Ausfüh rung des Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behör den erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung be treffend, wenigstens zwei der jetzt in den Erblanden be stehenden Appellationsgerichte, und für den Fall einer zu ermöglichenden Vereinbarung mit den Ständen der Oberlausitz, auch das Appellationsgericht zu Bautzen auf heben, demgemäß das Erforderliche ausführen, dabei zu gleich auch die sich nothwendig machenden Abänderungen im Verfahren berücksichtigen. (Landt.-Mitth. der H. Kammer v. I. 1855, S. 129.) Seiten der ersten Kammer wurde jedoch dieser Antrag mit großer Majorität abgelehnt. (Landt.-Mitth. der I. Kammer v. I. 1855, S. 156.) Auch das Vereinigungsverfghren führte zu keinem an dern Resultate, als daß jede Kammer bei ihrer Ansicht be harrte. Jndeß hatte der Herr Staatsminister der Justiz .am 13. Juni 1855 in der Bereinigungsdeputation erklärt: das Justizministerium werde eingedenk eines an einem frühern Landtage in ähnlicher Richtung erhobenen An trags jedenfalls nicht unterlassen, die Angelegenheit in weitere ernste Erwägung zu ziehen, und die Resultate der Kammer seiner Zeit mittheilen. Mit Bezugnahme hierauf hat sich die Deputation Auskunft über das Ergebniß der Erwägungen vom Herrn Rcgierungscommissar erbeten. Seine Erklärung ging dahin, daß die Vereinigung der vier Appellatkonsgerichte oder der drei erbländischen in eine einzige Behörde weder in geschäft licher noch in finanzieller Hinsicht Vortheile erwarten lasse. Ein einziges großes Gericht könne nicht so viel Geschäfte erledigen, als drei oder vier einzelne. Denn alle Räthe zu einem Collegium verbunden, würden nicht so viel zu resol- viren vermögen, als dieselbe Zahl von Räthen in drei oder vier Gerichte vertheilt, selbst dann nicht, wenn das große Gericht in mehrere Senate getheilt würde, was alsdann geschehen müßte, was aber auch Unzuträglichkeiten habe. Auch seien für ein so großes Gericht keine Localitäten vor handen, diese müßten daher durch Erwerbung oder Ec« bauung und Einrichtung eines ausreichend großen Hauses erst beschafft werden, was einen wohl auf 60,000 bis 70,000 Lhlr. zu veranschlagenden Aufwand verursachen müßte. Wie er bereits beim vorigen Landtage (Mittheil» ungen der zweiten Kammer, S. 926) erklärt habe, und gegenwärtig wiederholen müsse, werde die Mehrersparniß die durch Verminderung der Appellatkonsgerichte bis auf eins erreicht werden könnte, höchstens auf 10,000 Lhlr. zu be rechnen sein. Dabei fei aber der Aufwand für ein großes Appellatkonsgerichtsgebäude nicht mit in Aufrechnung ge» bracht, überdies sei wegen Aufhebung des Appellationsgr- richts zu Bautzen eine Zustimmung an der betreffenden Stelle nicht sehr wahrscheinlich, das Nebeneinanderbestehen einer sehr großen und einer kleinen Mittelbehörde sei aber nicht angemessen und vermindere die verhoffte Ersparniß wieder um mehrere Lausend Lhaler. Die Deputation glaubte diesen Gründen gegenüber sich wenigstens vor der Hand und so lange beruhigen zu müs sen, bis die neue Civilproceßordnung berathen und geneh migt worden ist. Alsdann wird sich übersehen lassen, ob durch die künftigen Proceßvorschriftcn der Geschäftskreis der Mitteljustizbehörden, der bis auf wenige Ausnahmen auf Civilsachen sich beschränkt, sich noch mehr verringern und ihre Verminderung mehr noch als motivirt sich darstellen wird — eine Rücksicht, die der abfälligen Erklärung der ersten Kammer bei dem vorigen Landtage auch hauptsäch lich mit zum Grunde gelegen hat. Die Deputation sieht unter diesen Umständen davon ab, hierunter die Stellung eines erneuten Antrags der geehrten Kammer anzurathen, und nimmt demnächst keinen Anstand, ihr die Genehmigung der bei Pof. 15 po- stulirten 72,720 Lhlr. etatmäßig, 1,604 - transitorisch, 74,324 Lhlr. in 8s. zu empfehlen. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand über Pos. 16 das Wort? Abg. vr. Wahle: Aus der so eben verlesenen commis- sarischen Erklärung am Schluffe dieser Position auf Seite 287 des Berichts habe ich mit Befriedigung ersehen, daß das Ministerium von der frühern Geneigtheit, die vier Ap pellationsgerichte auf eins zu reduciren, sehr zurückgekom men zu sein scheint, wie es mir denn auch vorkommt, als ob die Lösung dieser Frage — die Deputation scheint sie als eine Frage der Zukunft anzusehen — auch später da-
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