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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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man den Rechtscandidaten, welche sich der Advocatur zu wenden wollen, gewahren, man muß sie nicht so ganz dem reinen Zufall preksgebcn. Ich glaube auch, daß dadurch eine wesentliche Vermehrung des Advocatenstandes gar nicht erfolgen würde, daß aber auch die Candidaten damit zufrieden sein könnten, indem ihnen doch ein sicherer An halt gewahrt wäre und sie nicht mehr eine Zeit von viel leicht 8 bis 10 und noch mehr Jahren, von Approbation der Specimina an gerechnet, zu warten haben würden, wie es jetzt möglich ist. Ich glaube nicht, daß die Staatsre gierung beabsichtigt, durch Festhaltung des §. 5 der Advo- ratenordnung alle Candidaten zu zwingen, Staatsdiener zu werden. Darauf lauft diese Bestimmung aber schließ lich hinaus, denn es bleibt endlich für den Candidaten Nichts weiter übrig, als dem Staatsdienste sich zuzuwenden, um nicht mehr auf ganz unbestimmte Zeit hin bei einem Advocaten um geringen Gehalt zu arbeiten. Nun gehört aber zu allen Geschäften Ucbung, mithin auch zur Advoca- tur, und diese Uebung muß ein Candidat bei einem ältern erfahrenen Advocaten suchen und erhalten. Alle juristisch befähigte Staatsdiener, so sehr ich auch ihre Beschäftigung hoch stelle, haben aber doch einen andern Wirkungskreis, als die Advocaten; können aber bei diesen letztem Candidaten zur Advocatur fernerhin nicht mehr gebildet werden, so werden die Staatsdiener, welche zur Advocatur übergehen, immer erst auf Kosten der Clienten Erfahrungen sammeln müssen, welche sie sonst unter Leitung eines tüchtigen Advocaten so fort in den Stand, in den sie eintreten, mitbringen würden. Ich wiederhole es, ich habe diesen Antrag nur angekündigt, UM Gelegenheit zu geben, ihn vorher noch zu prüfen und es wird bei Berathung der Advocatenordnung denselben weiter zu besprechen sich Gelegenheit finden. Abg. Reiche-Eisenstuck: Wenn ich auch mich überzeuge, daß die betreffenden -Petenten im Beschwerdewege ihre Ab sicht nicht erreichen und Das nicht erzwingen können, was allerdings billig erscheint, so erregt es aber doch meine Theil- nahme, insofern ihnen dir gedachten Billigkeitsgründe zur Seite stehen, die soeben mein Vorredner näher aufgeführt hat, der auch einen Antrag angekündigt hat, dem auch ich rm Allgemeinen seiner Zeit beitreten werde. Wir sind im -Begriffe an den Jnnungsrechten überall zu rütteln, die Innungen überall zu beschränken; aber sehen wir doch manche Versuche, factisch wieder gewissermaßen Innungs rechte einzuführen. Eine Färbung vom Jnnungswesen hat allerdings die neue Advocatenordnung auch, insofern als sie die Zulassung gleichsam zum Meisterrechte in mancher Beziehung erschwert. Wenn man bedenkt, was sonst ein junger Jurist, welcher seine Studien vollendet hatte, für Aussichten hatte und wenn man bedenkt, welche Aussichten er setzt hat, so muß man in der That sich wundern, daß -roch ein Vater sich entschließt, seinen Sohn Jura studiren zu lassen. Sonst stand ihm nach Erlangung einer Censur- frei, entweder bei einem Advocaten, welcher oft zugleich Gc- richtsdirector war, oder im Staatsdienste sich auszubilden. Jetzt hat der Jurist blos zwei Fahrwasser, um zu einer Existenz zu gelangen. Entweder er begiebt sich in den Staatsdienst und speist eine lange Reihe von Jahren das Commißbrod des Actuariats oder er geht in die Expedition eines ältern Advocaten und wird dessen Geselle, zwangsweise auf eine lange, längere Reihe von Jahren als sonst. Weitere Aus sichten stehen ihm also nicht zu Gebote. Der Altmeister wird Diejenigen recht lange benutzen, die also gezwungen sind, als Amanuensen fortzudienen. Eine fernere Ungleich heit besteht zwischen den Rechtscandidaten und den Can didaten der Theologie und Medicin. Bei dem Mediciner und dessen mehr oder minderer praktischer Ausbildung gilt es Leben und Gesundheit, bei dem Juristen, wenn er Fehler macht, oft Geld und Gut. Das Leben und die Gesund heit steht aber immer höher. Dem jungen Mediciner wird aber das Leben und die Gesundheit vieler anvertraut, so bald er von der Universität kommt und das Examen ge macht und promovirt hat. Die Theologen können sich auf andere Weise noch beschäftigen, als Hofmeister, Lehrer u. s. w. Am Ende wird aber auch noch die Erscheinung hervor treten, daß es vielleicht solche alte juristische Candidaten giebt, als wie es theologische gicbt, die nimmer oder als Greise in den Hafen des Gewerbes einlaufen. Ich will nicht mehr daran erinnern, daß in früherer Zeit auch in politischer Hinsicht beim Bestehen der Patrimonialgerichte, die freilich aus überwiegenden Gründen aufgehoben worden sind, die Juristen einen andern Wirkungskreis hatten, der ihnen nöthigenfalls noch offen stand, sie konnten als Stadt richter in den Städten, sie konnten als Gerichtsdirectoren eintrcten und sich dadurch, wenn sie sich auszeichneten, eine frühere Existenz verschaffen als jetzt. Auch eine politische Seite hat dieser Gegenstand. Wenn irgend jetzt ein junger Jurist mißbeliebig wird, — ich meine nicht in politischer Hinsicht, denn da verschuldet er es, — aber in jeder an dern Beziehung, hat er vielleicht nie auf eine Anstellung zu hoffen und er muß, obgleich das bei dem jetzigen Vor stande des Justizministeriums nicht zu befürchten ist — aber Personen andern sich —, darauf völlig verzichten, befördert zu werden, wenn er eine nach seiner Meinung freisinnige, nach Anderer Meinung aber ungebührliche Aeußerung in seinen Schriften für seine Clienten gethan hat. Deshalb, wenn auch die gegenwärtige Periode und die überwiegende Befürchtung, daß der Advocatenstand zu sehr überhäuft wer den möchte, die Maßregel des hohen Justizministeriums rechtfertigen dürfte, so ist doch die Hoffnung nicht ausge schlossen, daß, wenn später die Befürchtung sich minder über wiegend herausstellt, dann auch eine größere Zulassung der jungen Candidaten zur Advocatur stattfinden könnte und das ist Das, womit ich mich beruhige, und das ist die Hoff-
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