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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Der Stellvertreter des Abgeordneten befindet sich bereits unsrer Mitte, derselbe wird also während der Abwesen heit seines Princkpalabgeordneten dessen Stelle in der Kam- mier vertreten. (Nr. 305.) Petition C. F. Müller's in Laucha, den Gesetzentwurf zu einer Advocatenordnung betr. Präsident vr. Haase: Wird sofort an die erste De putation gelangen. Dies waren die sämmtlichen Nummern, welche bis heute zur Hauptrcgistrande eingegangen sind. Abg. v. Criegern: Ich bitte ums Wort. Präsident vr. Haase: Ich habe noch zwei Abgeordnete zu entschuldigen wegen Unwohlsein. Den Abg. vr. Arnest und den Abg. Köhler. Der Abg. v. Criegern har das Wort. Abg. v. Criegern: Als Vorstand der ersten De putation bitte ich darum, einen Antrag an die geehrte Kammer stellen zu dürfen. Der ersten Deputation liegen gegenwärtig mehrere umfängliche Gegenstände zur Worbe- rathung vor und namentlich hat dieselbe in nicht zu langer Zeit eine sehr große Sache aus der ersten Kammer zu er warten, nämlich die Militärgerichtsordnung. Es ist daher nothwendig, daß die Deputation fast täglich Sitzungen hält. Es kann aber nicht fehlen, daß wenn dies täglich geschieht, dann und wann einzelne Mitglieder der Deputation ver hindert sind, an der Sitzung Lheil zu nehmen, was ziem liche Schwierigkeiten veranlaßt. Unter diesen Umständen bittet die erste Deputation, daß sie um ein Mitglied ver stärkt werden möge. Dieser Antrag dürfte um so unbe denklicher sein, als noch mehrere Mitglieder per Kammer vorhanden sind, die sich gern und mit günstigem Erfolge bei den Vorarbeiten betheiligen würden, zur Zeit aber keiner Deputation angehören. Wenn die Kammer auf unfern Wunsch eingcht, was wir hoffen, so würde der Herr Präsident vielleicht die Gewogenheit haben, die Wahl eines weitern Mitgliedes in die Deputatton auf eine der nächsten Tagesordnungen zu bringen. Präsident vr. Haase: Ich trage kein Bedenken, der geehrten Kammer vorzuschlagen, dem Gesuche der ersten Deputation zu deferiren. Ich frage also die Kammer, ob dieselbe ihre erste Deputation um ein Mitglied verstärken wolle? — Einstimmig Ja. Ich werde diese Wahl auf eine der nächsten Tages ordnungen setzen. Wir gehen nun über aus den ersten Gegenstand der heutigen -Tagesordnung. Es ist dies der anderweite Bericht unsrer ersten Deputation über das allerhöchste Decret wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfs, die Einführung eines allgemeinen Landesgewichts und einige Be stimmungen über das Maß- und Gewichts wesen im Allgemeinen betreffend. Ich ersuche den Referenten, uns den Bericht zu geben. Referent Abg. Koch: Die erste Kammer hat bei Berathung des inder Ucber- schrift bezeichneten königlichen Decrcts in ihren Sitzungen vom 22. und 23. vorigen Monats, im Ucbrigen unter Bei tritt zu den von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen, 1. zu §. 6 des Gesetzentwurfs beantragt, daß in der Ausfüh rungsverordnung eine Bestimmung über den Butterverkauf ausgenommen werde. Die unterzeichnete Deputation hat sich darüber mit dem königlichen Commissar in Vernehmung gesetzt und be merkt, bcziehendlich auf Grund der von demselben erhaltenen Auskunft Folgendes: Wie schon der Sinn der Verordnung vom 11. October 1851 kein anderer gewesen ist, als daß die Butter nach dem Gewichte verkauft werden solle, so liegt es auch in der Absicht der Staatsregicrung, dasselbe künftig als allei nigen Werthmesser für die Butter gelten zu lasten. Es werden demnach auch die Marktpreise lediglich danach zu bestimmen sein. Die Bezeichnung „Kanne" in gedachter Verordnung ist blos des Sprachgebrauchs oder aus Rück sicht auf die Gewohnheit beibehalten worden, ohne daß 2 Pfund reiner Butter ganz entsprechend gewesen wären dem Maße einer Dresdner Kanne. Dieser Sprachgebrauch braucht nun zwar auch für die Folge nicht unbedingt auf gegeben zu werden; da jedoch beim Verkaufe der Butter ebenso wie bei andern Gegenständen das neue Gewicht an die Stelle des alten zu treten hat, so wird dabei künftig die nominelle Viertelkanne (das Stückchen) gleich sein müs sen 15 neuen Lothen, die halbe Kanne gleich 1 neuen Pfund oder 30 Lothen u. s. w. Wollte man das alte Gewicht für die Butter beibehalten, so würde dies zu großen Un- zutraglichkeiten im Verkehre führen, während doch die Differenz, welche dabei durch Annahme des neuen Ge wichts sich ergeben wird, sehr unbedeutend ist und die Verkaufspreise sich von selbst nach letztem! reguliren wer den. Es versteht sich übrigens an sich und ist auch der Herr Regierungscommissar ganz damit einverstanden, daß überall da, wo auf Grund früher eingegangener und noch fortbestehender privatrechtlicher Verbindlichkeiten Butter nach den zeitherigcn Größen- und Gewichtsbestiminungen zu ge währen ist, eine Umrechnung nach dem in t). 7 des Ge setzentwurfs bezeichneten Verhältnisse stattzufinden haben wird. Vorstehendem gemäß macht sich demnach allerdings eine Modisication der angezogenen Verordnung vom 11. October 1851 erforderlich, und da diese Modisication wohl in der Ausführungsverordnung zu d.m neuen Gewichts gesetze den passendsten Platz finden dürfte, so rathet die Deputation an, dem erwähnten Anträge der ersten Kammer beizutreten.
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