Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
sie das Gericht erster Instanz selbst abfaßte. Der Satz dafür betrug nach der Taxordnung vom Jahre 1840 1 bis 5 Thlr.,vorher noch weniger. Was war die Folge dieser durchschnittlich zu niedrigen Taxbestimmung? die Gewohnheit der Gerichtsdirectoren, ihre Erkenntnisse nicht selbst abzufas sen, weil sie solche meistens um jenen Preis nicht abfassen konnten, sondern die Versendung der Acten nach recht lichem Erkenntnisse in den meisten Fallen eintreten zu lassen. Hauptsächlich aus diesem Grunde, sagte einst ein Professor der Rechte vom Katheder herab öffentlich, gelangen so viele Acten an die Facultät und diese läßt sich ihre Erkenntnisse ganz ordentlich bezahlen. Die Parteien hatten infolge dessen oft viel mehr für die Erkenntnisse zu entrichten. Wäre die Sporteltaxe bei diesem Punkte angemessen gewesen, so würde die Gewohnheit der Actenversendung wahrscheinlich sich nicht so sehr verbreitet haben. Aehnliche Nachtheile be wirkt eine unangemessene Sporteltaxe für die Advocate», °und ich glaube, es liegt darin ein nicht unwichtiges Moment zu Unterstützung des Antrags der geehrten Deputation. Abg. v. Welch: Meine Herren, ich würde nicht um das Wort geboten haben — blos um, wie ich hiermit thue, meine volle Zustimmung zu erklären zu Dem, was der Herr Staatsminister Abg. Georgi und was zuletzt auch der Abg. Haberkorn gesagt haben. Es liegt aber für mich ein specieller Grund vor, mich auf die Berechtigung zu beziehen, nach welcher ich in der vorliegenden Frage eine eigene wohl begründete Ansicht zu haben glaube. Früher selbst im 'Staatsdienste, habe ich mich dazu vorbereitet in der Erpedi- tion eines Advocate», u»d ich habe da die einschlagenden hier in Frage kommenden Verhältnisse besser kennen gelernt, als die meisten meiner Berufs- und Standesgenosse». Ich erkläre mir sehr gut und leicht, weshalb man allgemein der Ansicht huldigt, daß die Advocaten einen zu reichlichen Gewinn aus ihren Arbeiten haben. Es kommt einfach daher, weil Jeder das Gefühl hat seines wohlbegründeten Rechtes und nun die Kosten, die er aufwenden muß, um dieses Recht zu erlangen, ihm als eine überflüssige Ausgabe erscheinen. Er wird sich aber dabei der Thatigkeit des Sachwalters nicht klar, und des Aufwandes an Zeit und Mühe nicht, welchen der Sachwalter in seiner Sache hat daran setzen müssen. Es kommen nämlich für den edelsten Theil der advocatorischen Praxis, für die processualischen Arbeiten, Ansätze in der Taxordnung vor, — ich gehe nicht auf das Detail ein — die, wie unter allen Juristen be kannt ist, viel zu niedrig sind, und die zu Uebelftänden führen, wie solche vorhin bereits hervorgehoben wurden. Wenn aber feststeht, daß sich nicht wenig Ansätze in der Taxordnung finden, welche verhältnißmaßig zu niedrig sind, und wenn von keiner Seite Beispiele angeführt wor den sind, wo die Ansätze unverhältnißmäßig hoch sind, so scheint mir es nicht blos unverfänglich, dem Anträge der Deputation beizutreten, es scheint mir auch eine Anforde rung der Gerechtigkeit zu sein, daß wir den Antrag unver» ändert annehmen. Abg. vr. Platzmann: Ich will nur über die Weg lassung der Worte, welche der geehrte Abg. Hoffmann bean tragt hat, etwas bemerken. Es will mir nicht klar werden, was alsdann der ganze Antrag noch für eine Bedeutung behalten soll, wenn die Worte, von denen die Rede ist, hinwcgfallen. Es ist nämlich dann grade so, als wenn gegen den ganzen Antrag gestimmt würde. So will es mir wenigstens scheinen; denn die Revision, von welcher dann noch die Rede ist, was wird sie dann bewirken sollen? Eine Herab setzung der Ansätze, die in der Kaxordnung enthalten sind, kann doch wohl nicht gemeint sein, nachdem man allgemein gehört hat, daß die meisten Ansätze zu niedrig und nirgends zu hoch seien. Fallen aber die Worte, welche nun einmal da stehen, absichtlich hinweg, dann kann eben von einer Er höhung nicht mehr die Rede sein', und man weiß in der Lhat nicht, was der Vorbehalt der Revision noch bewirken soll. Ich wenigstens wüßte mir keinen rechten Sinn her auszufinden, und werde daher für den ganzen unverkürzten Antrag stimmen. Präsident vr. Haase: Der Abg. Hoffmann wünscht noch einmal zu sprechen, gicbt die Kammer ihm das Wort? — Einstimmig Ja. Abg. Hoffmann: Es mag allerdings für Solche, welche den Erfolg dieser Worte ganz übersehen und über haupt deren Tragweite erkennen, leichter sein, darüber zu sprechen, als für den Gewerbsmann, der es nur so nehmen muß, wie er es gerade für den Augenblick findet. Allein Einiges will ich dennoch entgegnen und zwar zunächst zu den Worten, die zuletzt der Abg. vr. Platzmann gesprochen hat. Er meinte, wenn die Worte, welche hier stehen, weg sielen, dann wisse er nicht, was überhaupt der Antrag noch nützen solle. Um den Nutzen herauszusinden, den der An trag dann noch immer hat, darf man nur die Motiven lesen, welche die Deputation überhaupt zu diesem Anträge gegeben hat. Es ist deutlich im Berichte angegeben, warum die Deputation den Antrag gestellt hat, der Hauptzweck wäre dann immer noch zu erreichen, wenn auch der von mir angefochtene Theil ausfällt und der Antrag ohne diesen an die Negierung gebracht wird. Nun scheinen gerade die von mir gebrauchten Worte und überhaupt der Untcrantrag, den ich mir erlaubt habe, mehrfach die Meinung herbei geführt zu haben, als ob ich überhaupt dem bessern Ver dienste des Sachwalterstandes entgegen wäre; das ist aber durchaus nicht meine Meinung. Ich habe vorher erklärt, daß ich für meine Person, wenn ich irgend einen Sachwal ter gebraucht habe, sehr zufrieden gewesen bin und Das, was mir liquidirt worden ist, nie zu hoch gefunden habe. Sollten die Ansätze hier und da wirklich zu niedrig sein, was mir nicht bekannt ist, nun so hat es ja die Regierung
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview