Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
schäftsordnung gemäß gefaßten Beschlüsse des Advocaten- verems zur Ausführung zu bringen," womit zugleich alle Zweifel und Zweideutigkeiten beseitigt wären. Ich werde daher den Herrn Präsidenten bitten, auf die Worte „den Anordnungen der Aufsichtsbehörde" eine besondere Frage zu richten und der Kammer die Entscheidung hierüber an- Heimstellen, Wenn der Herr königliche Commissar erklärte, daß die Bestimmung sub 9 keineswegs ein Ideal sei, sondern daß sich dieselbe auch in den Advocatenordnungen anderer Länder finde, so gebe ich letzteres vollständig zu, ich bin aber eben so fest davon überzeugt, daß auch in andern Ländern diese Bestimmung in den Advocatenordnungen eben so wenig etwas nützt, als sie in Sachsen etwas nutzen wird. Es ist geradezu unmöglich, daß einer Advocatenkam- mer die nöthigen Mittel zu Gebote stehen, um erfolgreich diese sorgfältige Aufsicht und Achthabung führen zu kön nen. Weil ich aber glaube, daß diese Bestimmung nichts nützt, daß sie vielmehr in der Wirklichkeit umgangen oder gar nicht gehandhabt werden wird, deshalb bin ich da für, dieselbe lieber gar nicht in das Gesetz aufzunehmen. Was übrigens die Bemerkung in Bezug auf die Vorbil dung der jungen Leute zum Staatsdienste und zur Advo katur betrifft, so habe ich zu erklären, daß dies allerdings nur ein von mir ausgesprochener Wunsch war, daß ich aber von der Staatsregierung zuversichtlich erwarte, sie werde diesen Wunsch nicht als einen persönlichen, sondern als einen solchen ansehen, welchen gewiß die meisten, ja viel leicht alle Mitglieder der Kammer mit mir theilen, und von dem ich glaube, daß die Staatsregierung gewiß schon, wenn derartige Wünsche zu erkennen gegeben werden, dieselben möglichst zu berücksichtigen geneigt sein wird. Abg. Seiler: Ich werde gegen die Beibehaltung des Punktes unter 9 stimmen, weil ich dafür halte, daß es im Interesse des Publikums liegt, daß die Advocaten möglichst unabhängig gestellt werden und weil ich auch eine solche Controle für unmöglich halte. Ich bin der Meinung, daß ein aufgeweckter, geistreicher, junger Mann, wenn er auch nicht viel macht, später als Advvcat oft mehr werth sein wird, als ein weniger befähigter, der viel gearbeitet hat, daß es doch immer darauf ankommen wird, ob ein Advo kat das Zutrauen des Publikums genießt oder nicht, er wird dann mehr oder weniger beschäftigt werden und wenig wird darauf ankommen, ob er früher vom Ministerium beauf sichtigt worden ist oder nicht. Die Praxis wird seine Be fähigung zeigen. Abg. Rittner: Die Bestimmung dieses Paragraphen ist meines Erachtens die, den Standpunkt zu bezeichnen, Len die Advocatenkammer in allen Richtungen auszufüllen haben soll. Da ich nun der Meinung bin, daß, es den Verhältnissen entsprechend sein wird, der Advocatenkammer eine Stellung anzuweisen von welcher aus sie in allen Richtungen-einen Achtung gebietenden Einfluß ausüben kann, dies aber nur möglich ist, wenn ihr auch wirklich eine Autorität in allen möglicherweise hier einschlagenden Verhältnissen eingeräumt wird, so will ich von diesem Standpunkte aus meine Ansicht über die vorliegenden Ab änderungsvorschläge aussprechen. Der Reihe nach komme ich zuerst zu dem Anträge des Abg. Haberkorn, und dieser Antrag scheint mir allerdings mit meiner Ansicht überein zustimmen. Einmal glaube ich, daß die Worte: „Anord nungen der Aufsichtsbehörde" mehr oder weniger in den ersten drei Worten des Paragraphen inbegriffen sindz denn die Anordnungen der Aufsichtsbehörde an die Advo- catenkammer könnten nur solche sein, die sich innerhalb der Grenzen des Gesetzes bewegen, wenn also die Advo catenkammer Das ausführen soll, was ihr die Gesetze aufi erlegen,so dürfte wenigstens zugleichanalog Das darin stecken, daß die speciellen auf Gesetz gegründeten Anordnungen der Aufsichtsbehörden mit getroffen werden. Ich werde für das Amendement des Abg. Haberkorn stimmen. Mich zu Punkt 7 wendend, will es mir auch hier scheinen, als ob die auf Seite 68 des Berichts vorgeschlagene Fassung meinen Ansichten mehr entspräche, als die Gesetzvorlage. Es will mir durchaus recht nothwendig vorkommen, daß die Advocatenkammer, wenn sie irgend Achtung in ihren Kreisen genießen soll, auch mit ihrem Gutachten gehört werden müsse, wenn es um eine so wichtige Handlung in ihrem Wirkungskreis in Bezug auf zu ihr gehörende Per-- sonen sich handelt, als die Entsetzung oder Suspension eines Advocaten ist. Nun ist zwar in der Vorlage gesagt, die Advocatenkammer solle auf Suspension antragcn können. Mit Rücksicht auf die letzten Worte könnte man wohl auch am Ende glauben, daß in dem Gestatten, aufSuspension an- zutragen, wohl mit inbegriffen sei, daß man bei diesem Anträge ein Gutachten der Advocatenkammer zu erwarten habe; allein ich glaube doch, der Antrag auf Seite 78 des Berichts, wird Das, was wir wünschen, mehr treffen, und da ich doch auch glaube, daß die praktischen Herren Advocaten in der Deputation Das, was von ihren Vereinen auszugehen hat, am besten zu erkennen befähigt sind, ganz analog, wie z. B. bei uns Landwirthen der Fall ist, wenn es sich um die Khätigkeit oder Organisation landwirthschaftlicher Vereine handelt, werde ich auch hier diesen Herren folgen, und für die im Berichte vorgeschlagene Fassung des Satzes stimmen; allein bei der Differenz bei Punkt 9 komme ich von meinen Grundsätzen aus nicht zu der Ueberzeugung, diesen Satz fallen zu lassen; denn wenn man einmal der Advocatenkammer eine gewichtige Stimme in der einen Richtung zugefteht, so glaube ich, folgt daraus, daß auch die Herren Advocaten sich nicht werden können gedrückt fühlen oder gar bevormundet, wenn der Advocatenkammer ein Aufsichtsrecht über die in ihren Expeditionen beschäf tigten Rechtscandkdaten zustehen soll. Ich meine das Nsjus für die Advocaten müsse auch dqs Ainus für dik
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview