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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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ziehen. Man mißbraucht die erhöhte Anstrengung des Lehrers zum Gelderwerb für die Gemeinde. So z. B. wirft die Schullehrerstelle zu Dennheritz bei 4 bis 6 Pfennigen Schulgeld 66 Thaler Ueberschuß in die Schulkasse ab. Wie sehr die Ausgleichung solcher Mißverhältnisse Noth thut, liegt auf der Hand und fühlt sich die Deputation nach längerer Besprechung mit den königlichen Herren Com- miffaren bewogen, folgenden Zusatz als §. 3b des Gesetz entwurfs der geehrten Kammer zur Annahme zu empfehlen: §. 3K. „Wo der Ertrag des Schulgeldes das dem Lehrer ausgesetzte Schulgeldsixum übersteigt, bleibt der vorgesetz- .ten Schulbehörde überlassen, das Fixum angemessen zu erhöhen. Dieselbe kann auch da, wo das Schulgeld nach einem geringem Durchschnittssatze als 1 Neugroschen wöchentlich für jedes schulpflichtige Kind erhoben wird, diesen geringem Satz nach den Verhältnissen bis zu 1 Neugroschen erhöhen." Präsident v. Schönfels: Es würde sich nun die De batte zu eröffnen haben über die Absätze 4, 5 und 6 des dritten Parapraphen, sowie über den von der Deputation vorgeschlagenen §. 3b. v. Erdmannsdorff: Ich erlaube mir die Aufmerk samkeit der Kammer zu lenken auf den letzten Satz dieses Paragraphen: „Collatoren dürfen zu Schulstellen von 240 Thlr. und darüber nur solche Lehrer berufen, welche im Dienst alter von wenigstens fünf Jahren stehen. Ausnahmen hiervon hängen von der Genehmigung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts ab." Ich weiß wohl, daß auch in dem frühem Gesetze eine ähnliche Bestimmung zu finden war, und daß es damals . 220 Thlr. geheißen hat, statt daß jetzt 240 Thlr bestimmt sind. -Trotzdem ersuche ich Sie dringend, für meinen ein zubringenden Antrag zu stimmen, daß diese Bestimmung wegfällt. Es ist diese Bestimmung nämlich unbedingt ein? Schmälerung des Collaturrechtes, es ist ferner, wenn wir diesen Satz aufgeben, Gelegenheit gegeben, daß manches junge Talent rasch in eine gute Stelle kommt und rasch befördert wird. Also man mag diesen Satz von einer Seite ansehen, von welcher man will, ein Hemmniß bleibt er, und es hindert uns der Umstand, daß derselbe Satz in dem frühem Gesetze gestanden hat, nicht, ihn jetzt heraus zu prakticiren, ich bin vielmehr froh über die Gelegenheit dazu und stelle den Antrag, daß der letzte Absatz von „Collatoren dürfen" an abgelehnt werde. Präsident v. Schön fels: Die Kammer hat den An trag des Herrn v. Erdmannsdorff vernommen, er geht da hin, den letzten Absatz des §. 3, wie er in der Gesetzvor lage sich befindet, abzulehnen, und ich frage, ob dieser An trag von der Kammer unterstützt wird? Sehr zahlreich. Bürgermeister Koch: Ich mache nur darauf aufmerk sam, daß es dieses Antrags gar nicht bedarf. Ich habe "denselben zwar unterstützt, um mein Einverständniß mit der Sache zu erkennen zu geben. Man gelangt aber zu dem selben Resultate, wenn man gegen den angefochtenen Ab satz stimmt. v. Erdmannsdorff: Ich weiß wohl, ich hätte auch den Antrag stellen können, die Frage zu spalten, und wenn wir dann gegen diesen Absatz stimmen, so kommen wir auch zum Ziele. Präsident v. Schönfels: Davon bin ich auch ausge gangen, indem ich den Antrag zuließ, ich glaube nämlich, daß es jedem Kammermitgliede freistehen muß, eben so gut Zusätze zu beantragen als auch Weglassungen; ich glaube sogar, daß Das ganz folgerichtig sein dürfte. Staatsminister vr. v. Falkenstein: An und für sich würde gegen die Sache wenig zu sagen sein, denn es ist gar nicht zu läugnen, daß durch das frühere, mit Zustim mung beider Kammern erlassene Gesetz in gewissem Sinne eine gewisse Beschränkung auferlegt worden ist, ich glaube aber zugleich, daß man daran sehr weise gethan und sowohl im Interesse der Patrone wie des Lehrerstandes gehandelt hat. Es ist ganz gewiß richtig, daß Fälle vorkommen kön nen, wo durch rasche Beförderung einmal ein ganz jugend liches Talent hervorgehoben werden kann, die Regel ist es aber gewiß nicht und am allerwenigsten würde ich es rath- sam finden, bei dem Schullehrerstande eine solche Regel aufzustellen, weil gerade hier es bei weitem weniger auf hervorragende Talente, als auf rechte Treue und Liebe zum Berufe und die nöthige pädagogische Uebung ankommt, um ein recht tüchtiger Lehrer zu werden und durch treue Pflicht erfüllung die Hoffnung zu haben, nach und nach in eine höhere Besoldung aufzurücken. Bei den verschleimen Be hörden, die die Stellen zu besetzen haben, ist es aber aller dings nicht erwünscht, daß Ungleichheiten in so bedeuten dem Maße stattsinden , wie durch eine solche völlige Frei- gebung der Besetzung möglicher Weise bei der großen Ver schiedenartigkeit der Ansichten einzelner Patrone herbeigeführt werden könnten. Es ist das gar nicht unbedenklich, zu mal bei dem jetzigen offenbaren Lehrermangel, ältere ver diente Leute zurückgesetzt zu sehen, und dafür jüngere nach Ermessen einzelner Patrone, die nicht immer im Stande sind das Allgemeine vor Augen zu haben, in bedeutende Stellen von 220 bis 240 Thlr. sofort gelangen zu sehen, wodurch natürlich das Gefühl der Dcmüthigung in einer großen Anzahl von Lehrern hervorgerufen werden müßte. Das ist der hauptsächlichste Grund, aus dem ich im Interesse der Herren Patrone selbst und im Interesse des Lehrerstandes es nicht für zweckmäßig finden kann, daß der damals nach reiflicher Erwägung von allen Seiten aufgenommene Satz so ohne Weiteres aus dem Gesetze wegfalle. Ich kann in der That nicht glauben, daß dadurch das Wohl der Lehrer, um die es sich vorzugsweise handelt, befördert werden kaW, und ich glaube kaum, daß in dieser organischen Beschxän- 12*
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