Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
weisen zu dürfen, daß gerade gegenwärtig der Zeitpunkt gegeben ist, wo die Vertretung des Landes die hohe Staats regierung recht dringend zu bitten habe, mit dem bestimm ten Willen möglichster Vereinfachung der Verwaltung an die Gesetzgebung zu gehen, denn gerade jetzt steht uns eine sehr umfassende Aenderpng des Bestehenden bevor und zwar durch die neue Gewerbeordnung. Hier, meine Her ren, kann die Probe mit unserm Anträge gemacht werden, denn es liegt in der Hand dieser neuen Gesetzgebung, zu versuchen, ob und wie diese Neuerung mit Beachtung der Selbstregierung ohne großen Beamtenapparat durchgeführt werden könne. Eine andere Frage, die hier vielleicht mit angeregt werden könnte, die aber, wie ich ausdrücklich be merke, mit großer Vorsicht zu behandeln sein wird, ist die, ob die Mittelconsistorialbehörden im Interesse einer größern Einheit nicht besser in einer höchsten Consistorialbehörde con- centrirt, mithin die Mittelconsistorialbehörden in Wegfall ge bracht werden könnten? Geht aber die hohe Staatsregierung mit der bestimmt ausgesprochenen Absicht einer Vereinfach ung der Staatsverwaltung an die Revision unsrer Gesetz gebung, so bin ich auch fest überzeugt, daß das Bestreben, welches sich hier und da noch kundgiebr, nämlich das Bestreben, möglichst nach oben die Geschäfte zu centralisiren, von selbst verschwinden wird, weil das Be wußtsein wach geworden ist, daß mit dieser Centralisation eine Vereinfachung des Staatsorganismus nicht zu erlangen ist. Hierneben erkenne sch sehr gern an, daß die hohe Staats regierung auch in andern Fällen die Anfänge einer größern Selbstständigkeit nach unten allen Ernstes unterstützt. Trotz dem ist meine obige Behauptung wahr und ich habe die selbe an einzelnen Beispielen zu beweisen. Ich hebe zu diesem Zwecke die Verordnung, polizeiliche Maßregeln, in Beziehung auf Bereitung, Verarbeitung und Aufbewah rung leicht entzündlicher und explodirender Stoffe und Prä parate betreffend, vom 12. December 1856 hervor. Da werden Sie finden, daß bei der Erbauung einer Fabrikan lage für dergleichen Stoffe neben der gewöhnlichen gewerb lichen Concession nach K. 2 eine besondere Bauconcession nothwendig ist, die auf Grund technischer Vorerörterung er- theilt wird. Diese Concession giebt aber nicht, wie die an dern Bauconcessionen die Localbehörde, sondern die Kreis» direction. Dasselbe ist nach tz. 3 der Fall bei der Umän derung, Vergrößerung und Erweiterung einer solchen Fa brikanlage. Vorher aber hat nach §. 4 die Unterbehörde einen gutachtlichen Bericht, der auch wieder auf technischer Erörterung beruhen muß, zu erstatten, welcher der Ent schließung der vorgesetzten Behörde zur Unterlage dient. Weiter hat nach §. 5 die Kreisdirection die nothwendigen Modifikationen des vorgelegten Bauplanes vorzuschreiben; nach §. 8 muß dieselbe Behörde cognoseiren, wenn eine Verringerung der festgestellten Entfernung einer solchen Fabrik von bewohnten Gebäuden stattfinden soll. Und Ausnahmen von allen diesen Bestimmungen sind endlich der Entschließung des Ministeriums unterstellt, denn dieses hat sich ausdrücklich das Recht der Dispensation Vorbehal ten. Es wird mir entgegengehalten werden, Anlagen die ser Art seien so gemeingefährlich, daß noch eine weitere Cognition der vorgesetzten Behörde durchaus nothwendig sei. Dieser Entgegnung stehen nun aber freilich Beispiele gegenüber, wo bei nicht minder gefährlichen Anlagen diese Cognition nicht gefordert wird, z. B. bei Dampfkefselanlagen. Diese sind ebenso gefährlich wie die Fabriken explodirender Ge genstände, bei ihnen wird aber nur das Gutachten des be treffenden Technikers eingefordert und die Unterbehörde er- theilt, wenn allen Vorschriften entsprochen ist, die Baucon cession. Ich meine nun aber, daß doch wohl vor Allem die Gemeinden, in denen derartige Anlagen gebaut werden sollen, das nächste Interesse daran haben, daß dieselben solid hergestellt werden, damit ihr Gemeinwesen eine Be schädigung nicht erleide. Neben dieser beispielsweise ange führten allgemeinen Anordnung mag noch ein.besonderer Fall zum Beweise obigen Anführens bemerkt werden. Auch in der Specialverwaltung wird gar Manches in die Hand der vorgesetzten Behörde gelegt, was, wenn eine kräftige Selbftregierung der Gemeinden befördert werden soll, in die Hand der Unterbehörden zu legen gewesen wäre. So haben wir in Leipzig eine Lebensversicherungsanstalt, zu dieser war 25 Jahre hindurch nach den Statuten ein Mitglied des Stadtraths deputirt, die Aufsicht lag also in der Hand der Localbehörde. Vor zwei Jahren aber wur den diese Statuten revidirt und dabei, wie mir versichert wurde, auf Anordnung der Regierung der Paragraph, der, die Aufsicht in die Hand der Kocalbehörden legte, gestrichen und an die Stelle des städtischen Deputaten trat ein kö niglicher Commissar. Meine Herren, die Lebensversicher ungsanstalt hat wahrend jener 25 Jahre wirklich prospcrirt, es ist kein Nachthell davon, daß sie der Stadtrath überwacht, zu bemerken gewesen, dessen ungeachtet wird jetzt ohne alle Nothwendigkeit mit der Beaufsichtigung der Gesellschaft kraft der neuen Statuten die Regierung behelligt; denn ein Mitglied der Kreisdirection ist Commissar.—Diese Bei spiele mögen für den angedeuteten Zweck genügen. Ich glaube sie haben dargethan, daß es möglich ist, den vorge setzten Regierungsbehörden einen großen Theil der Geschäfte, die ihnen jetzt durch die Gesetzgebung und die nicht weg- zuläugnende obgedachte Tendenz aufgebürdet »verden, ab zunehmen, und ihnen dadurch und insbesondere durch Ent hebung von lästigen Detailgeschaften mehr freie Zeit zur Beachtung der Verhältnisse des Staats im Ganzen und Großen zu verschaffen. Auf diese Weise n>ürde gewiß der Zweck der Mittelbehörden besser erreicht, .die ja, wie bei Errichtung der Kreisdirectionen von der Regierung selbst gesagt wurde, das Auge der Verwaltung fein sollten. Jetzt werden sie mit Detailgeschäften zu sehr in Anspruch ge- 19*
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview