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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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ten ausgesprochen worden, ich kann daher auf Weiteres ver zichten. v. Polenz: Ich habe nur mit wenig Worten zu sagen, -aß Das, was ich zu bemerken hatte, vom Referenten und von Herrn v. Heynitz ausgesprochen worden ist. v. Heynitz - Heynitz: Ich hatte ums Wort zur Widerlegung gebeten. Präsident v. Schönfels: Ich muß freilich bemerken, daß Herr v. Heynitz sitzend und nicht stehend, wie es die Landtagsordnung vorschreibt, zwar ums Wort aber auch nicht zur Widerlegung gebeten hat. Es würde nun Herr v. Heynitz, wenn er zur Widerlegung sprechen will, das Wort haben. 'v. Heynitz-Heynitz: Ich muß in Bezug auf die Rede des Herrn v. Metzsch bemerken, daß ich geglaubt hatte, daß, wenn ein Besitzthum, welches den Haupttheil eines Ritterguts ausmacht, zu einem Ankauf oder zu einer Expropriation zu kostspielig ist, dann der Bergbau un terbleiben müsse. Das scheint mir gar kein Hinderniß zu sein, daß ein bedeutendes Object in Frage steht. Das Berggesetz enthalt nun nirgends die Bestimmung daß, wenn ein Object, das dem Bergbau entgegenstcht, groß wäre, eine Entschädigung nicht eintreten solle. Wenn also der Werth eines Objects im Verhältniß zu Dem, was mit dem Bergbau gewonnen werden kann, zu groß ist, nun so unterbleibt er eben. Graf v. Riesch: Es ist bereits von mehrern Seiten anerkannt worden, daß die Deputation den Petenten manche treffende und wohl fundirte Gründe entgegen gestellt hat; auf der andern Seite ist aber auch nicht zu verkennen, daß die Momente, welche der Petition zur Seite stehen, noch durchschlagendere und bedeutungsvollere sind. Die großen Prärogativen, welche durch das Gesetz vom Jahre 1851 dem Bergbau eingeräumt worden sind, enthalten, wie mir scheint, eine Ueberschätzung seiner Wichtigkeit. Die Wich tigkeit eines Industriezweiges kann man wohl am besten nach dem Reinertrag bemessen, den er abwirst. Blicken wir aber selbst auf die altberühmten siscalischen Bergwerke Sachsens, so weist die neueste Budgetvorlage nach, daß bei einer Bruttoausgabe und Einnahme von circa 2 Mil lionen Thalern nur ein Reinertrag von 133,000 Thaler übrig bleibt, und selbst dieser verwandelt sich in ein Minus, wenn die außerordentlichen Zuschüsse, welche das Berg- und Hüttenwesen in Anspruch nimmt, und die Jahreskosten des tiefen Stolln's in Abzug gebracht werden. Es dürste dar auf bei der Budgetberathung zurück zu kommen sein, hier aber nur noch damit in Verbindung gebracht werden, daß die Übertragung des auszuübenden Bergregals auf Privat personen die Opfer desto greller hervortreten läßt, welche dadurch den Grundeigenthümern auferlegt werden. Es be finden sich diese Opfer, wie bereits von den Petenten be merkt worden ist, in Widerspruch mit dem Ablösungsgesetze i.K. (1. Abonnement.) und mit den Principien der Grundentlastung. Die Depu tation hat versucht, dieses zu widerlegen, ich glaube nicht mit vollständigem Erfolge. Der Landbau ist etwas national ökonomisch Allgemeines, der Bergbau etwas national ökonomisch Particulares. Nun kann meines Erachtens das Particularinteresse das allgemeine Interesse nicht be herrschen. Die Production der Lebensbedürfnisse für die Menschen scheint mir höher zu stehen, als die Gewin nung der Metallschätze des Bodens. Ueberhaupt macht nicht das Metall die Länder reich. Blicken wir auf Eng land, das reichste Land der Welt, es kauft seine edeln Me talle vom Auslande, durch seine Kohlen wurde es groß in der Ungeheuern Entwicklung seiner Industrie. Blicken wir auf Ober-Schlesien, wir finden da eine ähnliche Erscheinung, man hat es mit Recht das deutsche Caliform'en genannt. Der Verlust einer freien Gebahrung mit dem Grundeigcn- thum kann nicht compensirt werden durch Entschädigungen, die zum Theil erstellten werden müssen. Man hat die Expropriationen beim Bau von Chausseen und Eisenbahnen mit den Opfern in Parallele gestellt, welche der Bergbau erfordert; ich glaube die Vergleichung ist nicht richtig. Solche Anlagen sind gemeinnütziger als Bergbauunterneh- mungen. Sie verfolgen auch bestimmte Tratte, während die Concessionen für Privatbergbau gewissermaßen jede Scholle des Landes unsicher machen, indem sie eine drückende Servitut ihr auferlegen. Die Deputation hat bemerkt, daß bei der en bloo-Annahme des Gesetzes von 1851 der Passus der Eigenthumsverhältniffe bereits eine sorgfältige Erwägung gefunden habe; es scheint aber doch, daß cs nicht in ausreichendem Maße der Fall gewesen, sonst wür den die Mißverhältnisse nicht hervorgetreten sein, welche die Petition geltend macht. Die Resultate der Praxis zeigen sich oft nachtheiliger als die Theorie sie voraussah, ja sie sind in einzelnen Fallen gemeingefährlich, so namentlich bei Schürfungen zürn Behufe von blosen Verkaufsspecula- tionen. Solche Erscheinungen sind wohl als eine Aus artung der Richtungen des Gesetzes zu bezeichnen. . Aus diesen Motiven dürfte die bereits ständischerseits vorbehal tene Revision des Gesetzes zwar nicht als eine allgemeine wohl aber in sofern ein Berechtigung haben, als sie sich auf besondere Punkte zu erstrecken hätte, die hier als Uebel- stände hervorgehoben worden sind, und worauf auch der Herr Antragsteller selbst das Petitum rcstringirt hat. Es bedarf nicht einer Umarbeitung des ganzen Gesetzes, um dies zu wiederholen, es bedarf nur einer Novelle, einer Nachtragbestimmung zu den bestehenden gesetzlichen Vor schriften, und dies ist ja eben nichts Ungewohntes bei uns. Unter dieser Beschränkung kann ich mich nur aufs Wärmste dem Anträge anschließen, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu empfehlen. v. Biedermann: Ich habe den Antrag des Herrn v. Metzsch unterstützt und werde auch dafür stimmen, 26
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