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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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Ich frage, ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Er ist zahlreich unterstützt, und es würde nun darüber zu gleich mit dem Anträge des Herrn Kammerherrn v. Metzsch zu sprechen sein. Staatsministrr v. Rabenhorst: Ohne der Erörterung dieses Antrags hier vorgreifen zu wollen, habe ich nur in Bezug auf denselben eine kleine Berichtigung auszusprechen. Der Herr Antragsteller setzte voraus, daß in Bezug auf die Militärpflicht der Schullehrer Härten eingetreten seien. Dem Kriegsministerium sind in dieser Beziehung keine Härten bekannt. Es werden nämlich diejenigen Schullehrer, von denen die Behörden erklärt haben, daß es wünschenswerth fei, sie. zu schonen, einzig und allein zu Schießübungen und Cantonirungen eingezogen, sonst sind sie das ganze Jahr über in Urlaub, aber allerdings müssen in solchen Fällen die Behörden erklärt haben, daß diese Leute für ihren Posten nothwendig sind. Referent v. Biedermann: Nur erstlich ein Wort auf die Rede des Herrn Oberhofpredigers. Derselbe sagte zur Entschuldigung, daß man eine Exemtion von einer gesetz lichen Bestimmung machen wolle, es sei ja eine Exemtion, welche nicht zu Gunsten von Einzelnen oder eines Standes, sondern zu Gunsten des Landes gemacht werde. Das ist nun wohl kein Grund, der allein eine Exemtion von dem Gesetze rechtfertigen kann. Wenn z. B. früher die Berg leute von der Militärpflicht eximirt waren, so war dies, weil man glaubte, daß der Bergbau leiden würde, wenn die Exem tion aufhörte; doch ist dies übrigens nicht der Fall ge wesen. Eine Exemtion zu Gunsten Einzelner machen zu wollen, würde noch viel weniger gerechtfertigt werden kön nen. Was den Antrag des Herrn Freiherrn v. Schönberg an belangt, so glaube ich, würde er, wenn er überhauptangenom men werden sollte, nicht in ein Recrutirungsgesetz, sondern in ein Schulgesetz gehören. Wenn er aber hier angenommen würde, so würde er nicht beim 5 eingeschaltet werden können, nicht eine Exemtion bezwecken, sondern eine Stell vertretung, denn wenn Jemand einen Stellvertreter stellt, so ist er kein Eximirter. v. Schönberg-Bibran: Ich bin mit dem geehrten Herrn Referenten ganz einverstanden, daß der Antrag eigent lich in die ständische Schrift gehört, und ich wollte in dieser Beziehung meinen Antrag modiflcirt wissen, so daß er also nicht zu einem besonder» Paragraphen gehört. Präsident v. Schönfels: Nach dieser Abänderung des eingereichten und unterstützten Antrags scheint es mir Nicht nöthig eine neue Frage an die Kammer zu richten. Der Antrag ist unterstützt, ob er nun als ein Zusatz zu H. 5 angenommen oder in die ständische Schrift ausgenom men wird, ist gleich. Ich glaube, die Kammer ist mit mir einverstanden, daß eine Unterstützungsfrage nicht nöthig ist. Der Herr Vicepräsident hat das Wort. 1 Vicepräsident v. Friesen: Es ist unmöglich, meine Herren, bei einem Gesetze wie dieses theilnahmlos zu blei ben und blos stumm zuzuhören, was die Kammer darauf beschließen wird. Es ist schwer die eigenen Gedanken zu unterdrücken, welche sich bei dieser Gelegenheit im Herzen regen. Denn es handelt sich hier um die schwerste Pflicht, welche der Staatsbürger zu erfüllen hat, eine Pflicht, die nur mit Blut und Leben, nur mit dem eigenen Körper und mit Aufopferung eines großen Theils der persönlichen Freiheit erfüllt werden kann. Auf der andern Seite han delt es sich um die theuerste Pflicht des Vaterlandes, um die Pflicht für die Armee des Vaterlandes zu sorgen, ein gedenk zu sein, daß die Armee die Vertreterin der sächsischen Tüchtigkeit, des sächsischen Namens und der sächsischen Ehre ist, und daß uns Allen daran gelegen sein muß, die Armee mit allen Dem auszustatten, was zur Behauptung ihres Standes und ihrer Ehre nöthig ist. Also Jeder wird bereit sein, dem Kriegsministerium auch durch diesesGesetz zu zugestehen, was für die Armee nothwendig ist. Meine Be merkungen sind freilich nur sehr allgemeine. Ich kann keine Anträge stellen, keine bestimmten Vorschläge machen. Ich kann nur gewisse Gedanken, ich möchte sagen, hinwer- fen, und deshalb möge mir hie Kammer einige Minuten zu ihrer Entwicklung gestatten. Es find besonders zwei Gegenstände, welche mich bei dieser Gelegenheit aufs Leb hafteste beschäftigt haben und über welche ich, wenigstens unvollkommen, meine Gedanken aussprechen will, das ist die Stellvertretung und die Frage über die Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit der jungen Leute. Es ist natürlich, Ausnah men dürfen nicht gestattet werden, und in den Ausnahmen darf nicht weiter gegangen werden, als das bisherige Ge setz gethan hat, das heißt, die einzigen Ernährer ihrer Familie, ohne deren Unterstützung die Familie ins Elend versinken würde, sind frei. Das ist die einzige Ausnahme, die §. 28 der Verfassungsurkunde gestattet. Außerdem muß die Er füllung der Militärpflicht für alle Staatsbürger gleich sein. Allein auf der andern Seite verlangt auch das Wohl des Staates und das Interesse für Bildung und Gewerbe, daß die besten Kräfte des Staates nicht vergeudet werden. Wenn man den höchsten Zweck auf andere Weise erreichen kann, muß die persönliche Freiheit auf jede mögliche Weise geschont werden, deshalb ist die Stellvertretung eingeführt. Die Stellvertretung hat einen doppelten Zweck, erstens eine Erleichterung in der Pflicherfüllung herbeizuführen, auf der andern Seite dem Militär den Vortheil zu verschaffen, gute, länger dienende Soldaten gewinnen zu können. (Staatsminister vr. v. Zschinsky tritt,in den Saal.) Allein unser Stellvertretungssystem wirkt noch auf eine sehr ungleiche Weise, und ich glaube, daß wir den rechten Weg damit noch nicht gefunden haben. Ob man 400 oder 300 Thaler Einstandsquantum bestimmt, darin liegt es nicht, das sind willkürlich gegriffene Zahlen. Durch 29*
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