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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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Bei der erfolgten Mitteilung der unter I. erwähnten Verträge dürfte die geehrte Kammer Beruhigung zu fassen haben. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über den soeben vorgetragenen Theil des Berichts das Wort verlangt? Da dies nicht der Fall und eine Frage hierauf nicht zu richten ist, so würde im Berichte weiter fortzufahren sein. Referent Bürgermeister Koch: II. Die Zoll-und Steuerangelegen heilen betreffend. Veränderungen des Zolltarifs. 1) In richtiger Würdigung der noch fortdauernden, bereits seit dem 5. März 1852 maßgebend gewesenen Lheuer- ungsverhältnisse hat die Befreiung vom Eingangszolle für Getreide und Hülsenfrüchte auch über den laut der letzten Regierungsvorlage über die Zoll- und Steuerangelegenheiten vom 18. October 1854 (Seite 185 der Landt.-Acten I. Abth. 3. Bd.) auf den 31. December 1854 festgesetzten Termin und zwar nach mehrmaliger Verlängerung desselben, schließ lich bis zum 31. December 1856 fortbestanden. 2) Im Zusammenhänge mit der Getreidetheuerung stand die Steigerung der Talgpreise. Der Bedarf dieses Artikels für Industriezweckc, insbesondere für Stearin- und Seifen fabrikation muß zum größten Theile aus dem Zollvereins auslande gedeckt werden und es rechtfertigt sich daher die Herabsetzung des Eingangszolls für Talg von 3 Thlr. auf 2 Thlr. per Centner um so mehr, als es galt, Frankreich gegenüber, welches diesem Artikel völlig zollfreie Einfuhr gestattete, der zollvereinsländischen Stearinkerzenfabrikation auch fernere Concurrenz zu ermöglichen. Beide unter 1 und 2 vorgedachten Zollerleichterungen haben ihre wohlthätigen Folgen geäußert, denn während jene der Ernährung der minder bemittelten Bevölkerung zu Statten gekommen ist, hat diese einen nicht unwichtigen Industriezweig entsprechend unterstützt. 3) Die Tara für rohen Kaffee in Säcken ist laut Verordnung vom 31. Marz 1856, dem wirklichen Gewichte dieser Emballage ziemlich nahe kommend, von 3 Procent auf 2 Procent herabgesetzt worden. 4) Die sonstigen Abänderungen des Zolltarifs, wie solche von der zwölften Generalconferenz zu Eisenach und Weimar im Jahre 1856 vereinbart worden sind, finden sich in der Verordnung vom 29. October 1856 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 391) zusammengestellt. Die De putation hat bei der Klarheit der in der Regierungsvorlage enthaltenen Motiven, dazu nichts zu bemerken gefunden und hebt nur beispielsweise und weil für diese Artikel von jeher ein allgemeineres Interesse obgewaltet hat, hervor, daß der Eingangszoll für Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten von 2 Thlr. auf 15 Ngr. und für Arrowroot, Sago,Sagosurrogate undTabioka von beziehent lich 3 Thlr. und 11 Thlr. auf 2 Thlr. per Centner, für , Getreide und Hülsenfrüchte aber um 40 Procent herabge setzt worden sind. Der wichtigere Theil dieser Larifanderungen ist auf Anregung der hohen Staatsregierung erfolgt, und hat die selbe dadurch das unablässige Bestreben von Neuem be- thätigt, den Handels- und Fabrikintereffen die nothwendige Unterstützung angedeihen, insbesondere aber dem Verkehre mit unentbehrlichen Lebensbedürfnissen die möglichsten Er leichterungen zu Theil werden zu lassen. Minder günstig waren die Resultate der von der hohen Staatsregierung auf Zollbegünftigung für das zur Wachs tuch fabrikation eingehende Leinöl und auf Ermäßigung der Tarifsätze für Ochsen, Zuchtstiere,Kühe, Jungvieh und Kälber auf die Hälfte gerichteten Anträge, sowie der Vorschläge, welche die weitere Ausbildung des Handelsvertrags mit Oesterreich vom 19. Februar 1853 und dadurch die gestei gerte Belebung des Verkehrs zwischen dem Zollvereine und Oesterreich zum Zwecke hatten. So lebhaft nun auch die unterzeichnete Deputation in voller Uebereinstimmung mit der jenseitigen Deputation (vergl. deren Bericht Seite 19, 20) beklagt, daß jene auf Begünstigung des Leinöls und Zollermäßigung für die obengenannten Viehgattungen gerichteten Anträge nicht die allseitige Zustimmung der Zollvereinstaaten gefunden haben, und so aufrichtig auch sie den Wunsch hegt, daß die grund sätzlichen Verschiedenheiten in den Tarifen der beiden großen Zollkörper, Oesterreichs und des Zollvereins, bald völlig ausgeglichen werden möchten, so glaubte sie doch die im Allerhöchsten Decrete Seite 380 enthaltene Aeußerung, daß die, die weitere Ausbildung des Handelsvertrags mit Oester reich bezweckenden Anträge der hohen Staatsregierung auf eine den.Werthverhaltnissen der Gespinnste und Gewebe aus Baumwolle, Leinen, Seide und Wolle besser entspre- chende Karisirung gerichtet gewesen seien, um so mehr mit Vorsicht aufnehmen zu müssen, als die Meinung eine weit verbreitete ist, es werde von gewissen Seiten die Aufnahme der österreichischen Tarisirung dieser Artikel in dem Zollvereins tarif angelegentlich betrieben. Wenn nun aberderösterreichische Tarif anstatt der auf einem summarischen Gewichtzollsysteme beruhenden zollvereinsländischen Durchschnittszollsätze für jede Waarengattung eine drei- ja sogar viertheilige Classifi cation dieser Artikel in ordinäre, mittelfeine, feine und feinste festhält, um danach durch eben so viel verschiedene höhere und niedere Zollsätze den Eingangszoll den Werth verhältnissen des Zollobjectes möglichst genau anzupassen, so würde mit der Annahme dieses Systems zugleich auch das Princip der Mobilisirung des Tarifs je nach dem Steigen oder Sinken der Waarenpreise Geltung erlangen. Allein auch ganz abgesehen von der, je nach der Verschie denheit der Artikel gar sehr verschieden zu beantwortenden Frage der Zweckmäßigkeit der Werthzölle müßte doch jeden falls gegen diese vielgliedrige Classification der Tarifsätze vom Standpunkte des praktischen ZolldicnstcS sowohl, als ganz besonders auch im Interesse des TransitohandelL das Bedenken erhoben, werden, daß ein Zolltarif, je complicirter und specieller er ist, um so schwieriger gehandhabt werden kann, und daß überall da, wo die Unterscheidungsmerkmale für den anzuwendenden Tarifsatz in das persönliche Ermes sen des Beamten gestellt sind, selbst bei der grüßten Be rufstreue, die empfindlichsten Ungleichheiten in der Zollbe handlung der eingehenden Maaren geradezu unvermeidlich sind. Derartige Mängel im! praktischen Zolldienste können und dürfen aber nicht für die Dauer bestehen, sie müssen, und wäre dies selbst nur mit der Aufgcbung eines in der Theorie vielleicht ganz richtigen Grundsatzes möglich, un abweisbar beseitigt werden und darum steht auch zuver sichtlich zu erwarten, daß nach nicht zu langer Zeit ge machter Erfahrungen Oesterreich sein Classisicationssystem modificiren wird. Bei solcher Aussicht würde es sich aber in keinem-
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