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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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stand der Berathung in der jenseitigen Kammer gewesen und in der Form eines als . . . 8- 16I>. m die Ausführungsverordnung aufzunehmenden Para graphen gebracht worden, welcher lauten soll: Bei Abretungen von Grund und Boden zu öffentlichen Zwecken, als Bauplätzen, Eisenbahnen, Straßen aller Art rc. haben sich vom 1. November 1858 ab die zu ständigen Behörden, gleichviel ob königliche oder andere, behufs der Ermittlung der Größen und der darauf zu gründenden Werthsberechnuug, nur der in Z. 16 derAich- ordnung unter 2 gedachten Feldmesserruthe zu bedienen. Dieser Beschluß gilt der Abschaffung des durch Mandat Pom 4. Januar 1820 für die Dismembrationen zu Zwecken des Straßenbaues eingeführten eigenthüinlichen Scheffel maßes von 192 achtelligen Ruthen, welches sich zu dem landesüblichen Scheffel von 150 Feldmefferruthen, dem halben Acker, nahezu wie 3 zu 2 verhält. Die Gründe der Einführung dieses Scheffelmaßes sind völlig unbekannt, so viel aber ist gewiß, daß das Bestehen desselben von Allen, die mit dergleichen Expropriationen zu thun haben, längst als ein großer Uebelstand angesehen worden, auf dessen Abstellung daher wahrscheinlich von vielen Seiten angetragen worden wäre, hätte man nicht in der Meinung gestanden, es würde sich diese Angelegen heit durch die Einführung eines neuen Maßsystems, oder der gesetzlichen Regelung des bestehenden von selbst erledigen. Da dies nun aber der Vorlage nach nicht der Fall sein würde, so ist die Deputation, materiell genommen, mit dem jenseitigen Beschlüsse einverstanden. In formeller Hinsicht macht aber dieselbe darauf auf merksam, daß, da die Einführung eines besondern Straßen scheffels auf dem Wege der Gesetzgebung erfolgt ist, die Abschaffung desselben nur wieder durch Gesetz geschehen kann. Die Deputation schlägt daher vor, am Schlüsse des H. 8 die Worte einzuschalten: „Das durch das Mandat vom 4. Januar 1820 für Dis membrationen zu Zwecken des Straßenbaues eingeführte Scheffelmaß von 192 achtelligen Straßenruthen ist außer Anwendung zu setzen." — Streng genommen würde es nach einem solchen Be schlüsse der Aufnahme eines Paragraphen in die Ausfüh rungsverordnung nicht bedürfen, indeß wird derselbe immer insofern nicht ganz überflüssig sein, als dadurch die Feld- rnesserruthe und nicht die Straßenruthe bei Expropriationen zur Anwendung kommen soll; nur würde, wenn der De- putationsantrag zu §. 8 des Gesetzes Annahme finden sollte, im fraglichen §. 16 b. auf vorbemerkten Gesetzparagraphen, statt auf §. 16 der Ausführungsverordnung Bezug zu nehmen sein. Bei Gelegenheit der Berathung dieses Paragraphen ist von der zweiten Kammer noch beschlossen worden: in der ständischen Schrift auf das vorliegende Allerhöchste Decret die Erwartung auszusprechen, daß die Staats regierung durch die Negulirung der im Lande bestehen den Maße sich nicht abhalten lassen werde, ihre Be mühungen wegen einer Vereinigung mit den, übrigen deutschen Staaten über ein gemeinsames Maßwesen, namentlich in Beziehung der Ellenmaße, fortzusetzen. Die Deputation rathet, diesem Beschlüsse beizutreten und den Paragraphen mit obiger Berichtigung und Ein schaltung anzunehmen. Die andere Fassung, welche die Deputation auf An» rathen des königlichen Commissars vorschlägt ist folgende: es soll nach den Worten „ä 12 Linien" eingeschaltet werden: „und davon abgeleitet als Längenmaße die Elle zu zwei Fuß, die Feldmesserruthe zu 15 Fuß 2 Zoll, die Straßen ruthe zu 16 Fuß und als ausschließliche Flächenmaße unter Aufhebung der abweichenden Bestimmung des Mandats vom 4. Januar 1820, die Quadratfeldmesser ruthe und der Acker zu 300 Quadratfcldmesserruthen." Ferner nach den Worten: 71,186 Kubikzoll obigen Maßes: „getheilt in 4 Viertel, zu 4 Metzen, zu 4 Mäßchen." Der Unterschied besteht nun darin, daß diese Fassung zu gleicher Zeit die beantragte Einschaltung, als den in Vorschlag gebrachten Zusatz umfaßt, und daß der Vorschlag der Deputation, auch wegen des Hohlmaßes eine Bestim mung aufzunehmen, damit aufgehoben ist. Der Herr Re- gierungscommkssar hat bemerklich gemacht, daß, weil man Eimer und Tonnen nicht als Maße betrachte, welche als solche gemessen und geaicht würden, sondern nur als Ge fäße, welche eine gewisse Größe andeuteten, es nicht ange messen sei, sie hier besonders aufzuführen und hiermit hat die Deputation sich einverstanden erklärt und macht dem gemäß den ebenerwahnten Vorschlag. Präsident v. Schönfels: Da muß ich freilich be merken, daß von Dem, was der Herr Referent eben er wähnte, im Berichte nichts zu finden ist. Referent v. Biedermann: Das ist allerdings richtig, da die von mir vorgetragenen Einschaltungen Folgen einer spätern Redaction sind. Präsident v. Schön fels: Dann kommen wohl auch die Anträge, welche im Bericht stehen in Wegfall? Referent v. Biedermann: Sie werden substituirt. Präsident v. Schön fels: Es fällt wohl auch der von der zweiten Kammer gestellte Antrag? Referent v. Biedermann: Der nicht. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Zuvörderst ge statte ich mir eine Erklärung hier nun definitiv abzugeben, welche ich bei der Berathung in der zweiten Kammer ab zugeben noch nicht in der Lage war, weil mir der Antrag damals ganz unverhofft kam und ein Ressort berührt, dem ich nicht angehöre. Es ist das Eiuverständniß mit der Aufhebung des Mandats vom 4. Januar 1820, soweit es das Scheffelmaß von 192 achtelligen Straßenruthen betrifft. Deshalb ist denn auch in dem von mir ausgegangcnen Vorschläge diese Aufhebung gleich in den Text der betreffen den Bestimmung ausgenommen worden. Was die Ab weichungen des jetzt vorliegenden Antrags mit dem ur sprünglichen der Deputation anlangt, so beruhen sie im
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