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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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Wesentlichen darauf, daß man zwar die Einteilung des Scheffels, über die nirgends ein Zweifel existircn kann, in das Gesetz aufnehmen kann, daß man dagegen die Größe von Gebinden, die, wie schon sehr richtig bemerkt worden ist, nicht sowohl Maße als Gefäße sind, und die außerdem ibrer außerordentlichen Veränderlichkeit wegen niemals eine Garantie für die Richtigkeit zu übernehmen gestatten, aus diesem Grunde auch nicht in das Gesetz aufnehmen lasse, weil dies dann eine Anwendung der Strafbestimmungen auf Gebinde zur Folge haben würde. Das wäre aber, wie Jeder, der mit dem Brauereiwesen vertraut ist, weiß, eine reine Unmöglichkeit. Man muß daher aus dem Ge setze die Gebinde weglassen und sich mit der Bestimmung begnügen, welche in der Aichordnung enthalten ist, und welche die präsumtive Große ausdrückt, ohne daß solche eine gesetzliche Strafe nach sich ziehen kann. Referent v. Biedermann: Ich setze übrigens voraus, daß der Herr Commissar nichts dawider hat, daß in der Ausführungsverordnung sich darüber ausdrücklich ausge sprochen werde. Königlicher Commissar Ur. Weinlig: Ich bin der Meinung, daß es zwar ganz unschädlich sein würde, in der Verordnung noch etwas Spccielles darüber zu sagen, um die Behörden darauf aufmerksam zu machen; indeß sollte ich meinen, wenn das Gesetz ausdrücklich sagt: „unter Auf hebung des Mandats vom 4. Januar 1820," daß dann keine Straßcnbaubehörde gut mehr wagen kann, wieder das alte Maß in Anwendung zu bringen. Referent v. Biedermann: Da nunmehr diese Be stimmung ausgenommen werden soll, so glaube ich, es wäre Las Beste, dem diesfallsigen Beschluß der jenseitigen Kam mer nicht beizutreten; indeß gebe ich den Deputationsmit- gliedern anheim, was sie darüber beschließen wollen. Präsident v. Schünfels: Es würden demnächst wohl die Deputationsmitglkeder die Güte haben, sich darüber zu erklären. v. Zehmen: Ich finde keinen Grund, von diesem Berichte abzuweichen. Denn der von der zweiten Kam- merr beantragte Zusatz zur Ausführungsverordnung hat noch das Gewicht, daß darin gesagt ist, es solle bei Expro priationen u. dergl. fernerhin die Feldmesserruthe an gewendet werden und nicht die Straßenbauruthe. v. Könneritz: Ich schließe mich der Meinung des Herrn v. Zehmen an. vr. Hänel: Ich gleichfalls. Bürgermeister Müller: Ich denke ebenso wie der Herr Vorstand der Deputation. Präsident v. Schönfels: Der Antrag, welcher als §. 16 k Aufnahme finden soll, soll fortbestehen, er befindet sich auf Seite IN des Berichts. Ich habe nun zu erwar-z ten, ob Jemand weiter das Wort verlangt und da dies nicht geschieht, auch der Herr Referent nichts weiter zu bemerken hat, so werde ich zur Abstimmung übergehen. Die Lage der Sache hat sich, wie die Kammer vernommen hat, geändert, die Anträge des Berichts kommen zum Lheil in Wegfall, so der auf Seite 110 zu findende Antrag auf einen Zusatz zu §. 8, ferner derjenige, welcher am Schluß der Seite 111 aufgeführt ist; dagegen bleibt der von der zweiten Kammer beantragte §. 16b, wie er auf derselben Seite zu lesen ist, bestehen. Hiergegen treten nach Anra- then der Deputation folgende Veränderungen ein: es soll nämlich in diesen Paragraph nach den Worten:„ü 12 Linien" auf der zweiten Zeile eingeschaltet werden: „und davon abgeleitet als Längenmaße die Elle zu 2 Fuß, die Feldmesserruthe zu 15 Fuß 2 Zoll, die Straßenruthe zu 16 Fuß und als ausschließliche Flächen» maße unter Aufhebung der abweichenden Bestimmung des Mandats vom 4. Januar 1820, die Quadratfeld- mefferruthe und der Acker zu 300 Quadratfeldmeffer- ruthen." Giebt die Kammer dieser Einschaltung ih ren Beifall? — Einstimmig Ja. Ferner soll eingeschaltet werden nach den Worten: Kubikzoll obigen Maßes: „getheilt in vier Viertel, zu vier Metzen, zu vier Mäßchen." Will die Kammer sich auch hiermit einver stehen? — Einstimmig Ja. Ich frage nun, ob Sie Z. 8 in der beschlossenen Maße Ihren Beifall schenken? — Einstimmig Ja. Der von der zweiten Kammer als §. 16 k der Aus führungsverordnung beschlossene und von unsrer Deputation zur Annahme empfohlene Antrag lautet: „Bei Abtretungen von Grund und Boden zu öffent lichen Zwecken, als Bauplätzen, Eisenbahnen, Straßen aller Art rc. haben sich vom l. November 1858 ab die zuständigen Behörden, gleichviel ob königliche oder ander :, behufs der Ermittelung der Größen und der darauf zu gründenden Werthsberechnung, nur der in §. 16 der Aichordnung unter 2 gedachten Feldmefferruthe zu be dienen." Nehmen Sie diesen Antrag ebenfalls an?— Einstimmig Ja. Nun ist noch des auf Seite 112 vorkommenden, in die ständische Schrift aufzunehmenden Antrags zu gedenken, dem beizutrcten die Deputation Ihnen ebenfalls anrathet. Er lautet: „In der ständischen Schrift auf das vorliegende Allerhöchste Decret die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsregierung durch die Negulirung der im Lande bestehenden Maße sich nicht abhalten lassen werde, ihre Bemühungen wegen einer Vereinigung mit den übrigen deutschen Staaten über ein gemeinsames Maßwesen,, namentlich in Beziehung der Ellenmaße, fortzusetzen." 47*
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