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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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weise in größer» Orten theurer ist, als in kleinern, Rück sicht zu nehmen. Die Deputation hat daher geglaubt, einen Unterschied zwischen den Stellen auf dem Lande und in den kleinern Städten einerseits und den größer» und großen Städten andrerseits machen zu müßen und diesen Ansichten unter Beitritt der königlichen Herren Commissare bei §§. 2 und 3 Ausdruck gegeben. Die wesentlichste Bessergestaltung der Gehaltsverhält nisse der Lehrer hofft sie aber von der in Anregung ge brachten Revision der Schulgelderfixationen, bei welchen nicht nur hier und da unbillige Kürzungen des Lehrerge haltes namentlich durch zu Grundelegung unverhältniß- mäßig niedriger Schulgeldersätze vorgekommen, sondern auch an manchen Orten infolge ganz veränderter Umstände, wie z. B. der über Erwarten gestiegenen und mit dem zeitherigen Fixum in keinem Verhältnisse stehenden Kinder zahl, oft große Härten gegen die betreffenden Lehrer ent standen sind. Von welcher Wichtigkeit es über überhaupt sei, den Lehrern eine sorgenfreiere Existenz als bisher zu verschaffen, darüber bedarf es wohl keiner weitern Auseinandersetzung, obschon die Deputation sich gern bescheidet, daß über die hierbei einzuschlagenden Wege und das einzuhaltende Maß verschiedenartige Ansichten obwalten können, und glaubt sie nur noch erwähnen zu müssen, daß die Befürchtung der Überlastung der Staatskasse durch die nach dem Gesetz entwürfe ihr subsidiär zufallende Übertragung der Lehrer gehalte nach der vorgeschlagenen Erhöhung der Sätze keinen Platz ergreifen möchte,da noch eine Mittheilung der königlichen Herren Commissare die im vorliegenden Gesetzentwürfe über die Gehaltsverhältnisse der Lehrer beabsichtigten Steigerun gen der Minimalgehalte und Staffeln der Dienstzulagen zu einer Erhöhung der bereits jetzt für den gleichen Zweck aus dem Budget befindlichen Position von 24,000 Lhalern für 1 Jahr nicht nöthigen werden, wie auch der den ver sammelten Ständen mitgctheilte Rechenschaftsbericht der Finanzperiode 1852/54 Seite 81 ausweist, daß selbst nach den außerordentlichen Unterstützungen der Schullehrer wäh rend des allgemeinen Nothstandes der letzten Jahre bei dem Postulate für das Volksschulwesen eine Ersparniß von 27,036 Thalern erlangt worden ist. Referent vr. Hänel: Soweit geht der allgemeine Kheil des Berichts über den Eingang des Decrets. Vielleicht wird erwartet, daß ich noch einige Worte hinzufüge für die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Decrets, so wie in Be zug auf die Stellung, welche der Stand der Volksschulleh rer im Staate einnimmt. Allein es ist, wie ich glaube, schon in den Motiven und zugleich auch im allgemeinen Theile des Berichtes das Nvthige gesagt worden, ferner werden sich sehr viele Mitglieder der geehrten Kammer'der beredten Worte erinnern, welche früher in diesen Räumen darüber ausgesprochen worden sind. Der Kürze der Zeit wegen enthalte ich mich also jeden Zusatzes. Präsident v. Schön fels: Es würde nun hier die allgemeine Beralhung stattzufinden haben und ich habe zu erwarten, ob Jemand von den geehrten Herren in Bezug auf dieselbe das Wort zu ergreifen gedenkt? — Dies scheint nicht der Fall zu sein. — Herr Oberbürgermeister Pfoten hauer und dann Herr Bürgermeister Starke! Oberbürgermeister Pfoten Hauer: Ich habe mich im Allgemeinen mit den durch das Allerhöchste Decret be antragten Maßregeln einverstanden zu erklären, ich ehre vollständig die wohlgemeinte Absicht der hohen Staatsregie- rung, die äußere Lage der Volkschullehrer einer günstiger» Zukunft entgegen zu führen, wünsche aber auch angelegent- lichst, daß diese Frage, die uns nun fast bei allen Landta gen beschäftigt hat, endlich zu einer definitiven, zufrieden stellenden Lösung" gebracht werden möge. Auch mit den Vorschlägen der geehrten Deputation kann ich mich einver- stehen, sowohl in soweit dieselbe die Ablehnung der Dotation der Lehrer mit Ackerland uns anrathet, als auch insofern sie über den Gesetzentwurf hinausgeht und höhere Besol dungsstufen für die.Lehrer in größer» und großen Städten vorschlägt. In erstrer Beziehung, die Dotation mit Acker land betreffend, so glaube ich, sind die Gründe der Ableh nung dieses Vorschlags so überzeugend dargelegt worden, daß dem von der Deputation Geäußerten nichts weiter hin zuzufügen ist. Was dagegen die beantragte höhere Besol dung der Lehrer in größer» und großen Städten betrifft, so kann ich dieser Maßregel um so lieber zustimmen, als die hiesige Gemeinde, die, beiläufig bemerkt, gegen 150 Leh rerstellen zu unterhalten hat mit einem Aufwande von circa 55,000 Thlr. jährlich, in dieser Beziehung schon seit einem Jahre mit angemeffner Erhöhung der Lehrergehalte vorangegangen ist und durch diese Maßregeln, falls sie Gesetzeskraft erlangen sollten, wenig oder gar nicht getrof fen wird. Wie ich daher nun sehr gern Allem zustimme, was die Lage der Lehrer verbessert, so wünsche ich auch auf der andern Seite, daß den Interessen der einzelnen Schul gemeinden auf jede Weise Rechnung getragen werden möge. Ich erlaube mir in dieser Beziehung einige Wünsche der geneigten Erwägung des hohen Ministeriums anheim zu geben. Zunächst muß ich in Betreff der Hilfslehrer wün schen, daß den Schulgemeinden bei Annahme und An stellung von Hilfslehrern mehr freier Spielraum gegönnt werde, als gegenwärtig der Fall ist. Es besteht, wenn ich nicht irre, aus dem Jahre 1845 eine Verordnung, welche das numerische Verhältnis! der Hilfslehrer zu den ständi gen Lehrern ordnet; es besteht ferner die Bestimmung, daß jeder Hilfslehrer nach 5 Jahren untadelhafter Dienstzeit, zum ständigen Lehrer befördert werden müsse; darin finde ich, namentlich für große Gemeinden, eine Unbilligkeit, die, unbeschadet der vor Allem ins Auge zu fassenden Unterrichts zwecke, füglich relaxirt werden könnte. Ich hege sodann noch einen zweiten Wunsch, einen Wunsch, der dahin geht, daß das schulpflichtige Alter, in welchem die Kinder den öffentlichen Schulen zugeführt werden müssen, abgeändert werde. Nach dem Schulgesetze muß jedes Kind alsbald nach erfülltem 6. Lebensjahre dem öffentlichen Schulbesuche überwiesen werden. Ich glaube, daß diese Einrichtung keine zweckmäßige ist, und spreche dabei allerdings lediglich von
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