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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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den." Sollte sein Antrag zur praktischen Ausführung kom men, so ist nothig zu wissen, was unter „vorzugsweise" verstanden werden soll, ob überhaupt solche Krieger, wenn sie mit Witwen und Waisen von Mannschaften der jetzigen Armee Zusammentreffen, zuerst befriedigt und, wenn dadurch der Fonds absorbirt wird, letztere gar nichts erhalten sollen und wie hoch sich überhaupt eine- solche Unterstützung be laufen, soll. Es ist in der Vorlage gesagt, daß die Unter stützung bei Witwen 1 bis 2 Thlr. betragen kann, ein ge wisser Satz, bis zu welchem hinauf bei einem alten Krie ger zu gehen sei, würde ebenfalls festzusetzen sein, wenn Differenzen vermieden werden sollen. Ferner muß ich nochmals aufmerksam machen, daß es nicht gleichgilrig ist, ob die Hinterlassenen von solchen Mannschaften, die, wah rend sie sich im Dienste befunden haben, verstorben sind, bei denen aber ärztlich nicht nachgcwiesen werden kann, daß sie in unmittelbarer Folge des Dienstes gestorben sind, auf Unterstützung hoffen können oder nicht. Gewahrt man ihnen Aussicht auf eine angemessene Unterstützung, so wird man sich besonders gute Unteroffiziere in der Armee länger erhalten, man wird aber auch ferner den Heimathsgemein- den nützen, welchen diese Hinterlassenen zur Last fallen und denen die Erhaltung einer ganzen Familie mehr Last auf legen muß, als die Versorgung eines alten Kriegers aus den Feldzügen von 1812 und 1813. Wenn man mit sol chen Angelegenheiten zu thun hat, findet man ost, wie schwierig es ist, nachzuweisen, daß der betreffende Soldat in unmittelbarer Folge des Dienstes gestorben ist; auf der andern Seite muß man sich aber sagen, daß es wohl leicht möglich, wohl wahrscheinlich, daß die dienstliche Verrichtung den Tod des Mannes nach sich gezogen habe^ Wenn nun den Nachgelassenen eines solchen Mannes,' weil die Aerzte Bedenken tragen, ihren Ausspruch dahin zu thun, daß der Dienst die unmittelbare Ursache des Todes gewesen sei, eine Pension oder Unterstützung vom Staate nicht gewährt wird, so hat es im Interesse des Dienstes und der Gemeinden als ein dringendes Bedürfniß erscheinen müssen, auf andere Weise Vorsorge zu treffen, und man har um so lieber die sich jetzt dargebotene Gelegenheit ergriffen, für die gedachten Nachgelassenen zu sorgen, je geeigneter dazu die Zinsen überschüsse des alten Stellvertretungsfonds sich zeigten und je weniger dabei Mannschaften betheiligt werden konnten, welche nicht der jetzigen, sondern der Armee von 1812 und 1813 angehört haben und für die aus der Staatskasse schon gesorgt wird. Will man, wie der Herr Abg. Riedel her vorhob, durch diese Verwilligung für die alten Krieger nach träglich den Dank des Vaterlandes ausdrücken, so thue man es aus der Staatskasse, greife aber nicht zu einem Fonds, der gar nicht ihr gehört. Das scheint nicht der geeignete Weg, wodurch der Staat seinen.Dank ausdrücken kann. Uebrigens thut er es schon, indem er 1400 Thlr. jährlich opfert. Präsident Vst'Haase: Will die Kammer dem Abg. Reiche-Eisenstuck nochmals das Wort gestatten? — Ein stimmig Ja. > ' Abg. Reiche-Eisenstuck: Nur zu einer thatsächlichen Berichtigung. Der Königliche Herr Commissar hat davon gesprochen, daß nach meiner Berechnung 600 Individuen der Art vorhanden wären, meines Wissens aber habe ich von 600 Thlrn., nicht von 600 Individuen gesprochen, glaube auch nicht, daß so viele vorhanden sind. Denn wenn man bedenkt, daß drei Viertheile der Armee nicht aus diesen Feldzügen zurückgekommen sind, daß die mehrsten Uebrigen seit dieser Zeit verstorben sind, so kann die Anzahl der noch Vorhandenen gar nicht so bedeutend sein. Da ich übrigens einmal das Wort habe, so muß ich doch Das widerlegen, was der Königliche Commissar von der Trag weite meines gebrauchten Wortes sagte, um meinen Ancrag zu entkräften. Ich habe keinen Schematismus zu Grunde legen können, wie viel der alten Soldaten da sind, wie viel sie bekommen sollen und wie viel Hinterlassene oder Sol daten aus späterer Zeit da sind, sondern ich habe geglaubt, daß man es dem Ermessen der hohen Staatsregierung viel zweckmäßiger zu überlassen habe, da mir überhaupt die Un terlagen abgehen. Es ist daher von einem Antragsteller nicht zu verlangen, ein Bild über die Ausführung des An trags und Speciälitäten zu geben. Vorzugsweise be deutet soviel, daß die Hinterlassenen, die der Herr Com missar bezeichnete, nicht für alle Fälle ausgeschlossen werden und daß dieselben immer mehr und mehr zur Perception gelangen können, je weniger sich' das Bedürfniß für die alten Soldaten selbst herausstellt, aber die Summe von 600 Thlrn. zu quantificiren, wie viel davon an die alten Soldaten oder an die im Decret Bezeichneten verabreicht werden soll, das vermag ich freilich nicht. Uebrigens glaube ich überhaupt nicht, daß. so viele Witwen und Kinder vor handen sind, welche eine Unterstützung nöthig haben. Der Soldat ist zum Cölibat verwiesen während seiner Dienstzeit, die Kinder, die nachher im Civilstand gezeugt werden, sind wahrscheinlich darunter nicht,begriffen, und die Kinder, .die während der Militärzeit gezeugt worden sind, können also größtenteils nur uneheliche sein, die aber auch nicht ge meint sind. . -' : / Königlicher Commissar Richter: Der geehrte Abge ordnete scheint nicht zu wissen , daß eine gewisse Anzahl von Unteroffizieren hekrathen kann und diese Zahl ist nicht ganz gering. Wenn er sich dafür interessirt, wird es ihm leicht nachgewiesen werden können. ' ' ' - / ' Abg. Behr: Ich wollte mir.in Bezug auf eineAeuße- rung des Abg. Unger nur - die Bemerkung erlauben, daß ich den Antrag des Abg. Reiche-Eisenstuck so verstehe, daß nicht die Militärs, welche wohl dieFeldzüge von 1813 und 1814, aber auch die Feldzüge von 1814 und 1815 mitge»
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