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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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die, daß dadurch, wenn in einzelnen Fallen die Verwal tungsbehörde die Strafe androht, an der Competenz der Justizbehörden nichts geändert werden soll. Auch darin Wird durch die neue Fassung nichts geändert, dies nur zur Erläuterung. Präsident vr. Haase: . Wenn Niemand bei dem Punkt 13 zu §. 46 etwas bemerkt, so frage ich die Kam mer, ob sie damit einverstanden sei, daß nun §. 46 die Fassung erhalte, welche der Herr Referent soeben vvrgetragen, von der ersten Kammer angenommen und auch von Seiten der Herren Regierungscommissare gebilligt worden ist. Nimmt die Kammer §. 46 in dieser Fassung an?—Einstimmig Ja. » Referent Dicepräsident v. Erregern: 14.. Am Schluffe des Berichts vom 22. Juni d. I. hatte die unterzeichnete Deputation der Kammer S. 324 flg. vorgeschlagen: „Der Staatsregierung die Ermächtigung zu erthei- len, Beihilfen der S. 542 flg. näher bezeichneten Art in dem Falle eines besondern Bedürfnisses für Berich tigungen, welche im Laufe der Finanzperiode 1855/57 in Angriff genommen werden, gewähren zu dürfen, jedoch diese Ermächtigung überhaupt auf eine Summe von fünftausend Thalern zu. beschranken." Von Seiten des Abg. Haberkorn war im Laufe der Debatte hinsichtlich dieses Punktes die Ansicht ausgesprochen worden, daß die Staatsregierung, dafern Ausgaben der ge dachten Art nach Publikation des fraglichen Gesetzes auch innerhalb der gegenwärtigen Finanzperiode nicht wohl ver mieden werden könnten, der Ständeversammlung dieserhalb ein Nachpostulat vorlegen müsse. Mitth. der II. Kammer S. 1771. Ein besonderer Antrag ist in dieser Beziehung nicht gestellt, der Vorschlag der Deputation aber mit 32 gegen 27 Stimmen abgelehnt worden. Mitth. der II. Kammer S. 1780. Die betreffende Deputation der ersten Kammer hat nun S. 132 des Berichts den Vorschlag gemacht: „die Staatsregierung zu ermächtigen, daß sie Beihilfen der S. 542 flg. der Vorlage näher bezeichneten Art in dem Falle eines besondernBedürfnisses fürBerichtigungen, welche im Laufe der.Finanzperiode 1855/57 in Angriff genommen werden, bis zu dem Gesammtbetrage von höchstens 5000 Thlrn. bewillige und den Betrag bet Pos. 22s b verschreibe." Die Deputation hat vor ihrer Berathung über diesen Gegenstand die Ansicht des Abg. Haberkorn, als Vorstan des der Finanzdeputation, vernommen, da es bei der Kürze der Zeit nicht wohl ausführbar erschien, eine gemeinschaft liche Sitzung der ersten und zweiten Deputation zu ver anstalten. Derselbe hat dabei die Erklärung abgegeben, daß er sein in der Kammer geäußertes Bedenken nicht wei ter verfolgen werde, weil er bei dem so nahe bevorstehen den Schluffe des Landtags die Staatsregierung nicht in die Nothwendigkeit versetzen wolle, mit einem besondern Nachpostulate hervorzutreten. Die unterzeichnete Deputa tion hatte sich bereits stütz er für Ertheilung der fraglichen Ermächtigung verwendet und trägt daher nunmehr um so weniger Bedenken, . < j den Beitritt zum Beschlüsse der ersten Kammer zu empfehlen, als sie auch damit einverstanden ist, daß der Aufwand bei Pos. 22s b des Ministeriums des Innern (16,000 Thlr. zur Unterstützung der Landwirthschaft) Bericht der zweiten Deputation der II. Kammer vom 5. Mai 1855, Landt.-Acten, Beil, zur Hl. Abth. S. 495, am zweckmäßigsten zü verschreiben und die dadurch herbei geführte Ueberschreitung dieser Position im künftigen Rechen schaftsberichte besonders nachzuweisen sein wird. Präsident vr. Haase: Zunächst, meine Herren, habe ich im Auftrage des Abg. Haberkorn, Vorstandes der zwei ten Deputation, dessen Abwesenheit zu entschuldigen, welche durch dringende Deputationsarbeiten verursacht ist. Der selbe hat gegen mich erklärt, daß er gegenwärtig der über einstimmenden Ansicht der ersten Kammer und unsrer ersten Deputation beitrete. Ich frage nun, ob Jemand in Be zug auf die von der Deputation uns vvrgeschiagene Ermäch tigung der Staatsregierung etwas zu bemerken habe. Wenn dies nicht ist, so frage ich die Kammer, ob sie dem Be schlüsse der ersten Kammer beitreten und die Staatsregie rung ermächtigen wolle, „daß sie Beihilfen der S. 542 flg. der Vorlage näher bezeichneten Art in dem Falle eines besondern Bedürf nisses für Berichtigungen, welche im Laufe der Finanz periode 1855/57 in Angriff genommen werden, bis zu dem Gesammtbetrage von höchstens 5000 Thlr. bewillige und den Betrag bei Pos. 22 s b verschreibe." Will die Kammer diese Ermächtigung er- theilen und ist sie mit dem dahin abzielenden Vorschläge unsrer Deputation einverstanden? — Einstimmig Ja. Es ist nun dieser Gegenstand erledigt. — Herr Abg. Koelz hat eine ständische Schrift vorzutragen und ich frage die Kammer, ob sie sich selbige gegenwärtig vor tragen lassen wolle?—Einstimmig Ja. (Abg. Koelz trägt die ständische Schrift über das Königliche Decret,' das auf Grund des tz. 88 der Verfas sungsurkunde erfolgte Ausschreiben der ersten halbjährigen Rate der Brandversicherungsbeiträgc betr., vor.) Ist die Kammer mit dem Inhalt und der Form der soeben vorgetragenen ständischen Schrift einverstanden? — Einstimmig Ja. Es wird nun mündlicher Bericht von der dritten De putation erstattet werden können über verschiedene Differen zen, die in Bezug auf einige von ihr begutachtete Petitio nen zwischen beiden Kammern noch vorwalten, damit wir darüber wo möglich noch zu einer Einigung gelangen und die Schriften deshalb abgelaffen werden können.. Referent Abg. vr. Platz mann: Die geehrte Kammer ersuche ich diejenige Berathung sich ins Gedächtniß zurück zurufen, welche auf den Bericht der dritten Deputation über eine Petition des Stadtraths zu Leisnig und. zwar.
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