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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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Maßstabe und entrichten sie noch an jährlicher Gewcrb- steuer: Branntweinbrenner den 200sten Lheil der Maisch steuer, 8. Bierbrauer den 60sten Theil der Biersteuer, 0. Bankschlächter, 1) in großen und Mittelstädten den 15ten, 2) in kleinen Städten und auf dem platten Lande den 20sten Lheil der Schlachtsteuer, welch?- dieselben im vorherigen Jahre zu erlegen gehabt haben. 0. für Bankbäcker werden die Gewerbesteuerbeiträge durch freie Abschätzung in der Maße bestimmt, daß dieselben mit den Jndividualansätzen der Fleischer, welche sich nach der Bestimmung unter 0. vorstehend ergeben, unter Vergleichung des Gewerbeumfanges in richtigem Verhältnisse stehen. Bei solcher Natur der Gewerbesteuer der Bankschläck- ter und Branntweinbrenner («schlachtsteuer und Maitch- steuer) wird es daher auch unbedenklich, ja sogar nothwen- dig sein, dem Finanzministerium es zu überlassen, auch während dieser Finanzperiode die Bestimmung des diesfall- sigen Quotalverhältnisses zu treffen. Es empfiehlt deshalb die Deputation die unveränderte Annahme des §.3. Präsident vr. Haase: Ich erwarte, ob Jemand über diesen Paragraph das Wort begehre? — Die Deputation empfiehlt uns also, §. 3, jetzt H. 2 unverändert anzu nehmen. Ist die Kammer damit einverstanden? Einstimmig Ja. Referent Abg. Haberkorn: Z. 4, jetzt §. 3 lautet: 8.4. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, welche nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind, oder noch aufgehoben werden, haben vorschriftsmäßig fortzu bestehen. Hierzu ist in dem Berichte nichts bemerkt. Wir em pfehlen die unveränderte Annahme dieses Paragraphen. - Präsident l)r. Haase: Nimmt die Kammer die sen §. 4, jetzt §. 3 unverändert an? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Haberkorn: 5, jetzt §. 4 lautet: 8- 5. Die zu Verwendung für außerordentliche Staatszwecke (§. 1) erforderlichen Geldmittel sind aus den verfügbaren Verwaltungsüberschüffen und den, der diesfallsigen Verab schiedung mit Unfern getreuen Ständen entsprechend, so weit nöthig, durch besondere Creditmaßregeln zu verstärken den Kassenbeständen zu entnehmen. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Aus führung Unser Finanzministerium beauftragt ist, eigenhän dig, vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. ... , Gegeben zu Dresden, am Die Beziehung auf §. 1 würde nun wegfallen. Auch die Annahme des §. 5, jetzt §. 4, in unveränderter Maße hat die Deputation vorgeschlagen. II. K. (S. Abonnement.) Staatsminister Behr: Hier würde wieder eine kleine Abänderung eintreten, als nothwendige Consequeoz des früher gefaßten Beschlusses. Es heißt hier: „Die zur Ver wendung für außerordentliche Staatszwecke (§. 1) erfor derlichen Geldmittel sind rc." §. 1 ist aber weggefallen, darauf wird man sich also nicht mehr beziehen können, ich würde daher bitten, daß man auch hier die frühere Modali tät genau beobachtete und sagte: „Die zur Verwendung für außerordentliche Staatszwecke ausgesetzte Verwilligung ist aus den u. s. w." Dies ist genau die Modalität, die früher im Jahre 1850 beobachtet worden ist, es sind dieselben Worte, die damals im Finanzgesetze gebraucht worden sind. Die Beziehung auf §. 1 aber ist absolut nicht mehr zuläs sig, nachdem §. 1 weggefallen ist; aber mit der von mir vor geschlagenen Fassung ist der Gegenstand vollständig ge troffen. Referent Abg. Haberkorn: Bei dem Vorlesen deu tete ich schon an, daß die Bezugnahme auf §. 1 unbedingt wegfallen müsse, es scheint aber auch ganz unbedenklich und nur eine Consequenz wegen des bei §. 1 gefaßten Be schlusses, wenn man den Vorschlag des Herrn Staatsmini sters an nimmt. Präsident vr. Haase: Ist die Deputation damit ein verstanden, daß §. 5, jetzt §. 4, in dem Sinne abge ändert werde, wie der Herr Staatsminister so eben vorgeschlagen hat? (Wird bejaht.) Es scheint nicht, daß Jemand über diesen Paragraph das Wort begehre. — Es wird von dem hohen Ministe rium und nunmehr auch in Uebereinstimmung mit der Deputation eine andere und zwar folgende Fassung des Paragraphen vorgeschlagen: „Die zur Verwendung für außerordentliche Staatszwecke ausgesetzte Verwilligung ist aus den verfügbaren Verwal tungsüberschüssen zu entnehmen. .Genehmigt die Kammer §. 5, jetzt §. 4, in dieser Fassung, sammt dessen Schluß? — Einstimmig Ja. Es wird auch hier nöthig sein, mittelst Namensaufrufs über das ganze Gesetz abzustimmen, und die Frage ist: Nimmt die Kammer den fraglichen Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Abänderungen an? — (Mit Ja antworten hier ebenfalls sämmtliche anwesende Mitglieder.) Präsident vr. Haase: Auch diese Frage ist einstimmig bejaht worden. Vicepräsident v. Criegern: Es ist heute ein Bericht der ersten Deputation ausgegeben worden, das allerhöchste Dekret vom 17. März und 20. Juli, sowie die Petition der Herren Abg. Glöckner und Genossen vom 6. Juli d. I. betreffend. Er ist nicht umfänglich, der Gegenstand ist der Kammer bereits aus frühern Vorträgen bekannt, und ich gebe, da die Sache noch in der ersten Kammer berathen 326
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