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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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nehmen. Als solches bot sich nur eine Gleichstellung der Überschüsse mit den disponibeln Einstandsgeldern dar. Die Zahl der angemeldeten Einsteher konnte von den dispo nibeln Einstandsgeldern nicht befriedigt werden, man zog daher zur Aushilfe die Ueberschüffe herbei und es war da durch zugleich das Mittel geboten, gute Unteroffiziere noch länger im Dienste zu erhalten, was in damaliger Zeit sich als besonders dringend darstellte. So sind die Bestände des alten, auf Grund des Ge setzes vom 26. Lctober 1834 gebildeten Stellvertretungs fonds nach und nach zur gleichmäßigen Verwendung ge langt und es war dadurch zugleich die Füglichkeit geboten, den gedachten Fonds zur baldigen Auflösung bringen zu können. Letztere würde auch zur Ausführung gekommen sein, wären nicht inmittelst diesem Fonds neue Zuflüsse zugeführt worden. Infolge ständischen Antrags in der Schrift vom 6. November 1848 (Landt.-Acten vom Jahre 1848 I. Abth. S. 523) hatte nämlich §. 4 des Gesetzes vom 9. Novbr. 1848 den Zusatz erhalten, daß den mit Frist zurückgestellten Studirenden sowohl, ' als denjenigen zur bisherigen Dienstreserve gehörigen ' Mannschaften, welche bei der nach §. 18 vorzunehmen den Untersuchung tüchtig befunden worden und daher - der Krieggsreserve zuzutheilen wären, unbenommen bleibe, - von der nach §. 58 des Gesetzes vom 1. August 1846 gestatteten Stellvertretung Gebrauch zu machen. Im Monat Juni 1849 trat die Nothwendigkeit ein, aus Grund §.18 des Gesetzes vom 9. November 1848 die Mannschaften der Dienstreserve aus den Altersklassen der Jahre 1843 bis mit 1847 einer anderweiten Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit unterwerfen zu lassen. Von den dabei tüchtig befundenen Dienstreservisten haben nun - 2249 Mann von der nachgelassenen Stellvertretung Gebrauch gemacht und es sind dadurch dem zu dieser Zeit seiner Auflösung bereits näher gerückten Stellvertretungsfonds wieder 293,600 Thlr. Einstandsgelder zugeflossen. Ueber die Verwendung derselben hatte das Gesetz vom 9. November 1848 keine Vorsehung getroffen-, auch kaum treffen können, denn es waren dem bezogenen §. 18 dieses Gesetzes gemäß die tüchtig befundenen Dienstreservisten nach ihrer militärischen Einübung der Kriegsreserve auf die Dauer ihrer Reservepflicht zuzutheilen; auf die Kriegsreserve hatte aber selbst nach dem aufgehobenen §. 58 des Gesetzes vom 1. August 1846 im Frieden die Stellvertretung keine An wendung und in Kriegszelten fand nach §. 67 desselben Gesetzes nur Stellvertretung mittelst gegenseitiger freier Uebereinkunst statt. In Ermangelung eines gesetzlichen Anhaltens glaubte man auf die Absicht zurückgehen zu müs sen, welche dem erwähnten ständischen Anträge zu Grundegele- gen haben könne, und gelangte hierbei zu der Ansicht, daß, um den eingangenen Einstandsgeldern, so weit möglich, wieder angemessenen Abfluß zu verschaffen, sich der Ausweg nicht als ungeeignet darstelle, hauptsächlich diejenigen der ausge hobenen Dienstreservisten, welche sich bereit erklärten, nach ihrer Einübung nicht sofort zur'Kriegsreserve übertreten, sondern in der activen Armee fortdienen zu wollen, in letz terer als Stellvertreter zu behalten. Auf diese Weise sind nach und nach von den einge zahlten 293.600 Thlr. Einstandsgeldern wieder 172.800 - an 1728 angemeldete Einsteher überwiesen und zur Verwendung gebracht worden, 120.800 Thlr. aber im Bestände geblieben. Die vorangegebene Verwendung konnte, wie voraus zusehen war, nur langsam vor sich gehen, es schien deshalb angenkessen, die vorhandenen baaren Bestände einstweilen werbend anzulegen. Damit verband man zugleich die Ab sicht, den gewonnenen überschießenden Zinsenertrag, nach Befinden, künftig zu einem nützlichen Zwecke im militäri schen Interesse zu verwenden. Dieselben wurden daher zu nächst an die Staatskasse als Handdarlehne abgegeben, und im Jahre 1851 trat man damit in die neue Staats anleihe über, legte auch die von Zeit zu Zeit eingegangenen Zinsen wieder werbend an und gewann somit Zinsen von Zinsen. Auf diese Weise sind, wie aus der Beilage unter H. hervorgeht, nach Abrechnung der an Einsteher zu zahlen gewesenen Zinsen 50,122 Thlr. 11 Ngr. 5 Pf. überschießende Zinsen erlangt worden. Außerdem hatte sich vom Jahre 1849 an theils durch zurückgefallene Einstandscapktale oder Capitaltheile von Deserteuren und Unwürdigen, sowie von solchen Einstehern, welche vor Beendigung der übernommenen Dienstzeit zu rücktraten, theils durch die von den an den Fonds zurück gefallenen Capitalbeträgen demselben zugeflossenen Zinsen ein Reservefonds gebildet, welcher bis zu der Höhe von 78,737 Thlr. 6 Ngr. 1 Pf. angewachsen ist. Nach Abrechnung von 17,600 Thalren, welche mit 900 Thlrn. für die nach der Beilage unter 111. noch dienenden Einsteher deponirt und mit 16,700 - ausgedienten Einstehern als verdiente und einstweilen innegelassene Einstandsgelder zu gewähren sind, uls. crgiebt sich nun bei dem alten Stellvertretungsfonds ge genwärtig ein Bestand vom 249,660 Thlr. 17 Ngr. 6 Pf. und zwar: 120,800 Thlr. — Ngr. — Pf. an disponiblen Einstands geldern, 78,737 - 6 - 1 - Reservefonds und 50,123 - 11 - 5 '- angesammelte Zinsenüber- schusse. uls. Zur Deckung dieses Bestandes sind vorhanden: . Thlr.. Ngr. Pf. 80.600 — — vormals Königlich sächsische, jetzt) Königlich preußische Staatsschul-/ denscheine >zu 3A>, 19,300 — — Königlich sächsische Staatsschul-» denscheine 1 25,500 — — Königlich sächsische Landrentenbriefe zu 3^dh, ... 7,500 — — sächsisch-bayrische Eisenbahnactien zu M, 16,000 — — Königlich sächsische Staatsschuldenscheine . . zu 4H>, ' - , 100,000 — — Königlich sächsische Sraatsschuldenscheme zu 4 .I?a, 760 17 6 Baarschaft, 249,660 17 6 Summa.
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