Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Präsident v. Schönfels: Ick habe zu ervacte.r, ob Jemand über h. 5 zu sprechen wünscht? — Es ist dies nicht der Fall, ich gehe daher zur Fragstellung über. Auch bezüglich des tz. 5 hat die zweite Kammer verschiedene Ab änderungen vorgeschlagen, welche nun die Deputation die ser Kammer zur Annahme empfiehlt. Zuvörderst soll im ersten Absätze des Entwurfs die Frist von 3 Wochen auf eine von 6 Wochen ausgedehnt werden, dann sollen im Absatz 2 nach den Worten: „Diese Aufforderung ist" noch die Worte beigefügt werden: „bei Vermeidung der Nichtigkeit"; weiter wird nach dem Worte „Zeitschrift" die Einschaltung der Worte „wenigstens zweimal" beliebt, und endlich sollen im Absatz 3 am Schluffe vor dem Worte „anzuzeigen" noch die Worte hinzugefügt werden: „zur weitern Entschließung". Die Depu tation dieser Kammer rathet an, den Paragraph mit diesen Veränderungen anzunehmen und ich frage, ob sich die Kammer mit der Deputation in die ser Beziehung einversteht? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: §- 6.' Ermittelung der Verpflichtung. Nach Feststellung des Plans hat der Commissar die zur Ausführung Verpflichteten und den Umfang der Vor theile, welche für jeden derselben durch die Berichtigung herbeigeführt werden, zu ermitteln, und das Verhältnis nach welchem ein Jeder der Verpflichteten zu dem durch die Berichtigung und Unterhaltung der Anlage in der tz. 1 und 3 bezeichneten Ausdehnung entstehenden Aufwande beizutragcn hat, zu bestimmen. Das Ergebniß ist in ein Verzeichniß zusammenzustellen und jedem Verpflichteten durch Zufertigung eines Exemplars des Letztem bekannt zu machen. Der Bericht erstreckt sich zugleich mit auf die 6, 7 und 8 und lautet: Zu tz§. 6, 7 und 8. (S. 304 des jens. Berichts.) , Diese Paragraphen sind in der zweiten Kammer un verändert angenommen worden. Mit der Bemerkung, daß der Revision, welche nach §. 8 von Zeit zu Zeit stattfinden kann, eine rückwirkende Kraft nicht verliehen werden soll, empfiehlt die unterzeich nete Deputation die unveränderte Annahme von §. 6, §. 7 und K. 8. Zunächst würde sich wohl die Debatte auf §. 0 zu erstrecken haben. Präsident v. Schön felsr Ich habe zu erwarten, ob Jemand über Z. 6 zu sprechen begehrt? Es ist dies nicht der Fall, so frage ich, ob Sie nach Anrathen ihrer Deputation diesem §. ihre Zustimmung geben? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: Z. 7- Verhandlung und Entscheidung über die Verpflichtung. Bei Zufertigung des Verzeichnisses ist ein Termin zur Erklärung über die Anerkennung der Verpflichtung und des Beitragsverhältnisses unter Einräumung einer Frist von mindestens drei Wochen anzuberaumen. Die Verpflichteten sind hierzu vorzuladen bei Verlust des Rechts der ihnen angesonnenen Verpflichtung und dem Umfange derselben zu widersprechen, ingleichen des Rechts, Einwendungen gegen das für sie oder für andere Verpflich tete ausgeworfene Beitragsverhältniß zu erheben. Verweigerung einer ausreichenden Erklärung ist als Anerkenntnis anzusehen. Ueber Widersprüche und Einwendungen, welche in dem Termine angemeldet werden, ist vom Commifsar mit den Betheiligten zu verhandeln, und wenn dabei eine von demselben für angemessen befundene Vereinbarung nicht zu Stande kommt, in Gemäßheit der Vorschrift in tz. 36 zu entscheiden. Präsident v. Schön fels; Es würde nun über Z. 7 das Wort zu ergreifen sein; wenn jedoch Niemand davon Gebrauch macht, so frage ich, ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation diesem von mir er wähnten Paragraphen ihreZustimmung ertheilt? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: §. 8. Beitragsverzeichniß. Revision. Nach Erledigung sämmtlicher Widersprüche und Ein wendungen ist das Verzeichniß der Verpflichteten und der Beitragsverhältnisse, soweit nöthig, zu berichtigen. Eine anderweite Prüfung der das Maß der Beitragspflicht be dingenden Verhältnisse und in deren Folge eine erneuerte Feststellung der Beitragsverhältniffe selbst kann nach Ab lauf von mindestens fünf Jahren nach Vollendung der Be richtigung auf Antrag von einem oder mehrer» Betheilig ten durch das Ministerium des Innern angeordnet werden, wenn es sich zeigt, daß die Sachverhältnisse anders, als bei der ersten Feststellung der Beitragsverhältniffe als maß gebend vorausgesetzt worden war, sich gestaltet haben. Für das hierbei zu beobachtende Verfahren sind die deshalb in Z. 6 und 7 für die erste Aufstellung der Beitragsverhält- nisse gegebenen Vorschriften maßgebend. Präsident v. Schönfels: Die Deputation rathet die unveränderte Annahme des §. 8 an und ich frage, o b sich die Kammer hiermit einversteht? — Ein stimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: §-9. Rechtliche Natur der Beiträge. Die von den Mitgliedern der Genossenschaft zu ge währenden Leistungen haben die rechtliche Eigenschaft öffen- licher Abgaben. Zu §. 9 sagt der Bericht: Zu §. 9 hat man in der zweiten Kammer die Worte „auf den beitragspflichtigen Grundstücken haftenden" vor dem im Entwurf enthaltenen Worte „Abgaben" einzuschalten be schlossen. 161*
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview