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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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folgt von der andern Seite, daß der Antrag jetzt ein ganz überflüssiger ist. Ich will nicht eine größere Differenz mit der zweiten Kammer Hervorrufen, aber nach meiner Mei nung wäre es doch das Beste, um jeden Zweifel zu besei tigen, daß eine solche Erläuterung, wie sie der Herr Staats minister vorgeschlagen hat, in die Fassung des Antrags mit ausgenommen würde, wenn dieser letztere nun einmal angenommen werden soll. v. Nostitz und Jänckendorf: Ich habe von einem Anträge darum abgesehen, weil die Erklärung der hohen Staatsregierung mir genügend schien. Ich glaubte, daß dadurch Gewißheit über die Frage erlangt worden sei. Jn- deß habe ich auch kein Bedenken, den Antrag zu stellen, und werde ihn sofort schriftlich einbringen. Präsident v. Schönfels: Nicht schriftlich, Excellenz dürfen nur sagen, wo die Einschaltung gewünscht wird. v. Nostitz und Jänckendorf: Die Fassung ist fol gende: „daß gleichzeitig der ständische Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden, wie das zeither schon im All gemeinen der Fall war, beauftragt und ermächtigt werde, auch die ihm durch das vorliegende Gesetz ange wiesene Mitwirkung auszuführen." Präsident v. Schön fels:,Der Antrag ist nun einge bracht und ich werde ihn zuvörderst zur Unterstützung zu bringen haben, bevor ich Herrn v. Zehmen das Wort er- theile. Die Kammer hat den Antrag Sr. Excellenz soeben vernommen, und ich frage: ob sie denselben zu unterstützen gemeint ist? — Geschieht sehr zahlreich. Es würde nun Herr v. Zehmen das Wort haben und dann der Herr Vicepräsident. v. Zehmen: Ich möchte mich gegen den Antrag aus sprechen ; er erledigt nicht die Sache, sondern ist eher geeig net, noch mehr Zweifel hineinzubringen. Der Antrag S. 17 des Berichts, in welchem der vorgeschlagene Ein schub hineinkommen soll, ist wesentlich verschieden von der Ermächtigung, die nach S. 18 dem Landtagsausschusse er- theilt werden soll. Beide Anträge sind gänzlich zu tren nen; der von mir angeregte Zweifel in Bezug auf die Auslegung des Berichts bezog sich blos auf die S. 18 ge stellte Ermächtigung. Was den Antrag zu S. 17 betrifft, zu welchem der Antrag des Herrn Staatsministers hinzu kommen soll, so enthält er nur ganz allgemein die Verwei sung auf die Mitwirkung des Staatsschuldenausschusses bei Ausführung des Gesetzes. Das ist die ganz allgemeine Mitwirkung in Bezug auf die Anfertigung der Staats schuldeneffecten und der Zinsbogeu. Ich will zugeben, daß auch dieser Antrag in gewisser Hinsicht überflüssig ist, aber durch den Zusatz, welcher nach dem Vorschläge des Herrn Staatsministers hinzukommen soll, wird mein Zwei fel über die Auslegung der folgenden Stelle des Berichts nicht gelöst. Mein Zweifel und meine Remonstration be zogen sich darauf, daß aus einer S. 18 des Berichts auf gestellten Fassung desselben nicht gefolgert werden möge, als sei die uns im Jahre 1861 speciell in Beziehung auf die Punkte 1, 2, 3, S. 18 ertheilte Ermächtigung nur für die specielle einzelne Anleihe des Jahres 1851 gegeben worden, während sie doch nach meiner Bemerkung damals ganz allgemein für die Anfertigung aller Sorten von Staatsschuldeneffecten ertheilt worden sei. Diese Ansicht ist sowohl von dem Herrn Referenten und dem Herrn Vor stande der Finanzdeputation, als von dem Königlichen Herrn Commissar gebilligt, und die von mir aufgestellte Auslegung somit also als richtig anerkannt worden. Da mit konnte ich mich auch ganz einverstanden erklären, so daß nur in der Fassung der künftig abzufasscndcn ständi schen Schrift der möglich irrigen Auslegung, welche jetzt der Bericht zuläßt, entgegengetreten zu werden braucht, dadurch, daß z. B. ganz einfach gesagt würde: „auf die Punkte 1, 2 und 3 wie früher zu erstrecken." Das will ich nun der geehrten Deputation anheimgeben, aber ich möchte glauben, daß durch den jetzt vorgeschlagenen Zusatz zu dem S. 17 gestellten Anträge der Deputation die Sache nicht erledigt würde. Vicepräsident v. Friesen: Ich habe dagegen weiter nichts; ich bin ganz einverstanden damit, aber ich hätte geglaubt, wenn der Herr Referent ermächtigt würde, sich mit dem jenseitigen Referenten bei Abfassung der ständi schen Schrift über eine paffende und entsprechende Fassung zu vernehmen, so würde allen Bedenken zuvvrgekommen. Referent v. Watzdorf: Mir gehen gegen den Antrag des Herrn Staatsministers v. Nostitz auch einige Bedenken bei. Wenn derselbe die entstandenen Zweifel hätte voll ständig erledigen wollen, so hätte nach meinem Dafürhalten auf die Schrift vom 9. Januar 1851 und auf den Land tagsabschied vom 12. April 1851, die den Gegenstand be treffen, Bezug genommen werden müssen. Ich glaube aber auch, es ist ganz unbedenklich, in derselben Weise abzustim men, wie in der zweiten Kammer geschehen ist, die Er mächtigung in derselben Weise zu ertheilen und nach Be finden zu wiederholen, und es wird sich bei Abfassung der ständischen Schrift gewiß ein Weg zeigen, daß man künf tig auf ähnliche Wiederholungen nicht zurückkommt und also jede Unzuträglichkeit vermieden wird. v. Nostitz und Jänckendorf: Ich habe meinebon» owois offerirt, um Zweifeln, die in Anregung gebracht worden, zu begegnen, und bin zu meinem Anträge, so zu sagen, oblorto vollo veranlaßt worden. Ich gebe ihn indeß völlig preis. Oberbürgermeister Pfoten Hauer: Ich glaube, man wird allen und jeden Zweifel am gründlichsten beseitigen durch Ablehnung des ganzen auf diesen Passus gerichteten Antrags der Deputation. Als Mitglied des Staatsschul denausschusses sehe ich mich wenigstens genöthigt, sowohl
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