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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Deputation verpflichtet sein, ihrer geehrten Kammer spe- cielle Mittheilungen über die statistischen Verhältnisse zu eröffnen, in welchen das ganze Justizwesen Sachsens der malen sich befindet, wie dies in frühem Berichten und unter Hervorhebung der, seit der jedesmal letzten Finanz periode eingetretenen Veränderungen geschehen ist, um aus diesen Sachzuständen eine Ueberzeugung der Nothwendig- keit der Postulats entlehnen zu rönnen. Sie hat jedoch davon abgesehen, theils weil eben jetzt eine wesentliche Ver änderung des zur Zeit noch Bestehenden in naher Aussicht vorliegt, theils weil der jenseitige Bericht darüber alle nur wünschenswerte Notizen enthält und zusammengestellt hat. Es genügt daher, zu bemerken, daß ») der Verhältnißbestand der unter Königlichen und be ziehentlich Privatgerichten stehenden Landeseinwohner, nach der Zählung von 1852 aus Seite 68, b) die Zahl der gegenwärtig fungirenden Königlichen Municipal- und Patrimonialgerichte aus Seite 45, 58 und 59, o) eine Uebersicht der Geschäftsthätigkeit der höhern Justizbehörden in den Jahren 1851 bis mit 1854 aus Seite 65 flg., 6) eine dergleichen des Bruttoeinkommens und der Ueberschußgelder bei den Canzleisportelkaffen dieser Behör den, jedoch nur auf die Jahre 1852 und 1853 aus Seite 61 flg., e) eine dergleichen in Betreff derjenigen Königlichen Untergerichte, welche Überschüsse gewährt oder Zuschüsse bedurft haben, so wie der Einnahmen und Ausgaben, Au ßenstände, Jnexigibilitäten rc. bei den Königlichen Unter gerichten aus Seite 54 des jenseitigen Berichts zu ersehen ist und alle Dem etwas von der Deputation nicht hinzuzu fügen gewesen, weil diese Abgaben sich auf vollständige Unterlagen, welche der Ständeversammlung von dem Kö niglichen Ministerium zugegangen sind, stützen. Ueber f) den Personalbestand der bei den höhern Justizbe hörden angestellten Dirigenten, Beamten, Ofsicianten und Diener, der sich seit 1850 nur ganz unwesentlich verändert hat, liefert dagegen die, dem diesseitigen Berichte vom 10. October 1850 (Beilage zur II. Abth. 2. Bd. S. 59 flg.) angefügte, vergleichende Uebersicht und, was das Beam ten - und Dienstpersonal der bei den Königlichen Unter gerichten in Besoldung stehenden Personen betrifft, dieser angezogene Bericht selbst Seite 33 nähere Auskunft. In letzterer Beziehung sind seitdem allerdings, und zwar im Verhältniß der von dem Staat neuerdings wieder über nommenen Privatgerichte, wesentliche Veränderungen ein getreten, doch hat zur Zeit eine vollständige Angabe des im Ganzen, bei dem Justizdepartement künftig anzustellen den Beamten- und Dienerpersonals, welches sich im Jahre 1850 auf 905 Personen belief, noch nicht vorgelegt werden können. Auch über die Besoldungs- und Ressortverhältnisse der gedachten Beamten und Behörden, den bei ihnen er wachsenden Administrations- und Expeditionsaufwand, über die Zulässigkeit einer Beschränkung der Zahl der Beamten, über die Füglichkeit, besonders die Subalternbeamten, in ihrer pecuniaren Lage zu verbessern, wie über die Räth- lichkeit der Beibehaltung eines Besoldungssixationsprin- cips enthält jener Bericht erschöpfende Notiz, auf welche sich andurch bezogen werden kann, und es bedarf, um die hier fragliche Relation zu ergänzen, nur noch der Bemer kung, daß dem dermaligen Deputatkonsberichte der jen- I. K. (1. Abonnement.) seitigen Kammer Seite 69 flg. auch eine vergleichende Tabelle der Staatsausgaben bei dem Justizdepartement innerhalb der Jahre 1833 bis mit 1857 beigefügt worden, welche näher ersehen läßt, in welcher stets zunehmenden Weise die Bedürfnisse bei dem Justizdepartement gestie gen sind. Sollte es dem Herrn Präsidenten genehm sein, eine Frage an die Kammer zu richten, ob im Allgemeinen über die Verhältnisse, in welchen das Justizministerium zu ver kehren hat, eine Discussion begonnen werden solle, so würde "hier ein Absatz zu machen sein. Wäre man nicht geneigt, das Wort hierüber zu nehmen, so habe ich es ferner dem Ermessen des Herrn Präsidenten anheim zu geben, ob der selbe auf den Seite 23 enthaltenen Rath, denn es ist nur ein Rath, der eigentliche Antrag befindet sich Seite 23, eine besondere Frage stellen wolle? Präsident v. Schönfels: Ich würdeallerdings dafür halten, daß die Zeit zur allgemeinen Discussion gekommen wäre, ich sehe auch soeben, daß Herr v. Zehmen das Wort verlangt und ertheile ihm dasselbe. v. Zehmen: Wie wir aus der Budgetvorlage gesehen haben, hat sich in Bezug auf das Justizdepartement und die Postulate für dasselbe etwas Wesentliches nicht geändert. Es kann das uns im Allgemeinen nur angenehm sein. Freilich hat die beabsichtigte veränderte Organisationsein richtung ihre Wirkung auf das Budget noch nicht geäußert, voraussichtlich wird dieselbe wohl auch bei dem jetzigen Stande unsrer allgemeinen Verhältnisse in dieser Finanz periode wohl kaum zur gänzlichen Durchführung gelangen. Welche Geldmittel sic erfordern, schwebt freilich im Dunkeln. Die Staatsregierung hat selbst, wie der Deputationsbericht an die Hand giebt, eine nähere detaillirte Berechnung nicht aufftellen können und ich will zugeben, daß dies nament lich in der Uebergangsperiode nicht gut möglich ist. Wie die Regierung mit einem Postulate von 50,000 Thlrn. Zuschuß zu den Besoldungs- und Administrationskostcn der Untergerichte auskommen will, nachdem sie früher diesen Betrag höher berechnet hat; wie 80,000 Thlr. an Unter suchungskosten reichen können, nachdem bereits deren Be darf auf 100,000 Lhlr. gestiegen und das Erforderniß bei dieser Position eher im Zunehmen als im Fallen begriffen ist, habe ich allerdings der Regierung zu überlassen, um so mehr kann aber Anstand genommen werden, die gegenwär tigen Forderungen zu bewilligen. Nur auf einen Gegen stand möchte ich die Aufmerksamkeit der Regierung noch mals lenken. Nach dem bei dem vorigen Landtage den Kammern vorgelegten Etat war die Besoldung der Einzel richter und ältern Actuare, nach meiner unmaßgeblichen Ansicht wenigstens, so gering bemessen, daß man sich sagen muß, was aus dieser zahlreichen Klasse von Beamten wer den soll, wenn es so bleibt. Nach der neuen Einrichtung wird diese Klaffe von Beamten immer mehr zunehmen, und bei der geringen Aussicht auf Beförderung für sie muß man 27
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