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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Wenn endlich der Herr Justizminister sehr viel gewichtige und gewiß vollkommen ausreichende Gründe für das Nicht» beibehalten der Appellationsgerichte angeführt hat, so wun dere ich mich nur, daß die Staatsrcgierung noch keinen Antrag auf eine veränderte Organisation der Appellations gerichte gestellt hat. Wenn der Herr Justizminister selbst sagt, vier Appellatkonsgerichte waren zu viel, und es wäre bei mehrern Landtagen wiederholt der Antrag auf ihre Auf hebung gestellt worden, so bedauere ich nur die viele Zeit, die bei so vielen Landtagen verwendet worden ist, ohne zu einem Resultate zu kommen. Ist man so überzeugt, daß die Appellationsgerichte aufzuheben sind, warum hat man nicht schon längst ein Gesetz vorbereitet und vorgelegt und beschlossen. Ich getraue mich wenigstens in der langen Zeit, in welcher bei so vielen Landtagen in den Deputatio nen und in den Kammern selbst darüber beratheu worden ist, ein vollständiges Decret mit Gesetzentwurf und Moti ven über die Aufhebung der Appellationsgerichte zu schrei ben. Dann waren wir längst fertig, dann waren wir in viel kürzerer Zeit zum Ziele gekommen als jetzt, wo noch kern Decret darüber vorliegt. Auch den Finanzpunkt, den uns erst jetzt der Herr Justizminister erläutert hat, den hätte man schon in der zweiten Kammer erläutern können. Ich verstehe ganz gut, in welchem Falle man 25,000 Thlr., in welchem Falle man 35,000 Thlr. und in welchem Falle man 31,000 Thlr. ersparen kann. Alle diese Angaben schei nen sehr überzeugend und einleuchtend, allein dann bitten wir um ein motivirtes, gründlich und gehörig beleuchtendes Decret, um der Erwägung endlich einmal ein Ende zu machen. Das ist die Ansicht der Minorität gewesen, die uns vorgeschwebt hat, und ich wiederhole noch einmal, gegen die Sache selbst können wir nicht sein, aber blos darum, weil wir die Hauptfrage, wie sie jetzt liegt, noch nicht übersehen können. Präsident v. Schönfels: Es würde nun zur Ab stimmung überzugehen sein. Die erste Frage ist auf das Postulat zu richten, welches bezüglich Pos. 15 gestellt wor den ist, es geht dahin, für die Bezirksappellations- gerichte nebst deren Canzleien 81,710 Thlr. etat mäßig und 17,256 Thlr. transitorisch zu bewil ligen. Die Deputation räth an, dieses Postulat rn der gestellten Weise zu bewilligen. Ich frage, ob die Kammer sich mit der Deputation einver stehen will?— Einstimmig Ja. Ich werde nun zu dem Anträge übergehen, welcher auf S. 33 des Berichts sich befindet. Er lautet, wie Ih nen bekannt ist, dahin, zwei der in den Erblanden bestehen den Appellatinosgerichte aufzuheben. Würde dieser Antrag abgelehnt, so scheint es mir, wie schon erwähnt, noch noth- wendig, eine Frage auf den Antrag zu stellen, der in der zweiten Kammer Annahme gefunden hat und der dahin gerichtet ist, daß wenigstens zwei der jetzt in den Erblanden bestehenden Appellationsgerichte aufgehoben werden möch ten und daß für den Fall einer zu ermöglichenden Verein barung mit den Ständen der Oberlausitz auch das Appel lationsgericht in Bautzen aufgehoben werden möchte. Würde dieser Antrag ebenfalls abgelehnt, dann würde, wie sich von selbst versteht, ein Antrag von dieser Kammer nicht weiter beabsichtigt. Der Antrag, den die Majorität Ihrer Depu tation anempsiehlt, lautet: die Staatsregierung wolle gleichzeitig mit der Ausführung des Ge setzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend, zwei der kn den Erblanden bestehen den Appellationsgerichte aufheben, demgemäß das Erforderliche einleiten und durch Verord nung aus führen, dabei aber zugleich die hier durch sich nothwendig machenden Veränderun gen im Verfahren mit berücksichtigen, und ich frage, ob sie diesem Anträge ihre Zustimmung er- theilen wolle?— Gegen 5 Stimmen ist dieser Antrag abgelehnt. Ich werde mich nun zu dem Anträge wenden, wie er in der zweiten Kammer Annahme gefunden; dieser Antrag lautet: daß die Staatsregierung gleichzeitig mit der Ausführung des Gesetzes, die künftige Ein richtung der Behörden erster Instanz für Rechts pflege und Verwaltung betreffend, wenigstens zwei der jetzt in den Erblanden bestehenden Ap pellationsgerichte und für den Fall einer zu er möglichenden Vereinbarung mit den Ständen der Oberlausitz, auch das Appellationsgericht in Budissin aufheben, demgemäß das Erforder liche einleiten und durch Verordnung ausfüh ren, dabei zugleich auch die hierdurch sich noth wendig machenden Abänderungen im Verfahren mit berücksichtigen wolle. Ich frage auch hier, ob Sie diesem Anträge Ihre Zustimmung erther'len wolle? — Gegen 3 Stimmen ist auch dieser Antrag abgelehnt. In Bezug nun auf das Separatvotum ist eine Frage nicht zu stellen, denn der Antrag des Separatvotums ging blos dahin, die Anträge, wie sie im Berichte sich vorsinden, abzulehnen. Es ist daher diese Position nun erledigt. Ich werde, sofern es der Kammer nicht zu viel wird, weiter gehen und hoffe, wenn wir vielleicht noch eine halbe Stunde hier verweilen, mit den Gegenständen, die hier vorliegen, fertig zu werden. Ich würde aber von Seiten der Kam mer. erst zu erwarten .haben, ob Einwendungen gegen den Vorschlag gemacht werden. Es scheint nicht so, ich bitte den Herrn Referenten, fortzufahren. Referent Bürgermeister Starke: Ich erlaube mir noch, an den Herrn Präsidenten die Frage zu richten, ob es für nothwendig gehalten werden Möchte, auf den suasorischen An trag auf S. 34 des Berichts.noch Rücksicht zu nehmen , oder
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