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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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finden kann, aber ich glaube, wenn die Kammer beschließen will, daß die zweite Deputation aus mehr als fünf Mitglie dern bestehen soll, daß dazu die Zustimmung der Staats regierung durchaus erforderlich sei. Präsident v. Schönfels: Es ist Das, was von Sek ten des Herrn Bürgermeisters Gottschald erwähnt wurde, auch im Direktorium bereits zur Sprache gebracht worden; indeß hat man angenommen, daß die Kammerpraxis be reits bestimmt, daß es zu einem Beschlüsse der Art, welcher das Innere der Kammer betrifft, der Zustimmung der Staatsregierung nicht bedürfe. Man hat dies um so mehr annehmen zu müssen gemeint, weil wir erst auf dem vor letzten Landtage einen gleichen Vorgang hatten und von Seiten der Staatsregierung damals etwas nicht dagegen eingehalten worden ist, und so hat man geglaubt, daß man auch gegenwärtig auf gleiche Weise verfahren könnte. v. Watzdorf: Ich muß daran erinnern, daß der Fall schon öfters dagewrsen ist, daß Deputationen von 7 Mitgliedern gewählt wurden, wie es von Seiten der Finanzdeputation der Fall gewesen ist. Ich glaube daher, daß gegen diese vermehrte Zahl der Deputationsmitglieder durchaus kein Bedenken obwaltet. Präsident v. Schvnfels: Die Kammer hat das Recht, außerordentliche Deputationen für besondere Gegenstände zu wählen, ohne die Zustimmung der Regierung dazu ein- zuholen. Um so weniger sollte ich glauben, daß diese Zu stimmung hier nöthig wäre, wo es sich nur um eine Ver stärkung einer Deputation handelt. Ich würde aber zu erwarten haben, ob Jemand hierüber aus der Mitte der Kammer sich vernehmen lassen will. Bürgermeister Starke: Ich habe keineswegs etwas dagegen, wenn die Kammer beschließt, daß die zweite De putation um zwei Mitglieder verstärkt werden soll. , Allein ich möchte mich dennoch Dem anschließen, was der Herr Bürgermeister Gottschald vorhin erwähnte, daß nämlich nach §. 106 der Landtagsordnung die Mitgliederzahl jeder De putation eine beschränkte ist. Eben auch dieser Paragraph be stimmt nur „ausnahmsweise" für außerordentliche Depu tationen die Ernennung einer Anzahl von Mitgliedern nach dem Ermessen der Kammer. Hält es dennoch die Kammer für unbedenklich, ohne Genehmigung der Staats regierung die Zahl der Mitglieder für die zweite Deputa tion zu verstärken, so werde ich mich dagegen nicht aus sprechen. v. Heynitz-Hepnitz: Ich muß mich doch auch da für aussprechen, daß wir bei der einmal üblichen Kammer praxis stehen bleiben. Ich halte es nicht für gut, wenn die Kammer eine Praxis, die sie vielfach in Anwendung gebracht, ohne daß erhebliche Gründe für eine Abänderung vorliegen, verändert. Präsident V.Schönfels: Da die Sache zweifelhaft gemacht worden ist, so würde wohl eine Entscheidung durch die Kammer herbeizuführen sein. Vicepräsident v. Friesen: Zur nähern Erläuterung erlaube ich mir noch anzuführen: Bei dem vorigen Land tage in der 8. öffentlichen Sitzung, Dresden, am 24. Jan. 1852 wurde beantragt: „Die Verstärkung der zweiten Deputation durch zwei neu zu wählende Mitglieder, um die sich daselbst häu fenden und dringenden Geschäfte mehr fördern und gründ licher bearbeiten lassen zu können, — eine Maßregel, die zwar direct durch die Vorschriften der provisorischen Land tagsordnung nicht gerechtfertigt erscheint, jedoch bereits in ähnlichen Fällen in beiden Kammern zur Anwendung gebracht worden ist. Herr Präsident v. Schönfels stellt die Willfahrung des Gesuchs auf das Ermessen der Kammer, welche da gegen etwas nicht zu erinnern findet, und beabsichtigt, diese Wahl am Schluß der heutigen Sitzung in Expe dition setzen zu lassen. Auf Jnterposition des Herrn Kammerherrn v. Watzdorf aber wird diese Wahl bis zur nächsten Sitzung verschoben, damit den Mitgliedern nicht die Gelegenheit entzogen werde, sich über die Auswahl der Deputationsmitglieder mit ein ander besprechen zu können." Das ist geschehen und die Wahl ist in der darauf fol genden Sitzung vorgenommen, die Genehmigung der Staats regierung aber damals nicht in Anspruch genommen wor den ; der Präsident hat vielmehr sofort beschlossen, die Kam mer zu befragen. Präsident v. Schönfels: Ich weiß nicht, ob der Herr Bürgermeister Gottschald bei seinem Widerspruche beharrt oder nicht? Bürgermeister Gottschald: Ich habe mich blos für verpflichtet erachtet, darauf aufmerksam zu machen. In der damaligen Sitzung sind jedenfalls Organe der Staats regierung zugegen gewesen und wenn sie bei der betreffen den Gelegenheit nichts geäußert haben, so geht eben daraus hervor, daß sie stillschweigend damit einverstanden gewesen find. Heute sind aber keine Organe der hohen Staatsre gierung anwesend und darum glaubte ich darauf aufmrek- sam machen zu müssen, weil meiner Meinung nach deren Zustimmung zu einer Abweichung von §. 106 der Land tagsordnung erforderlich ist. Präsident v. Schönfels: Ich werde nun nach der Landtagsordnung das Verfahren einschlagen, welches bei den 'gestellten Anträgen daselbst vorgcschrieben ist. Ich werde zuvörderst den Antrag des Herrn Vicepräsidentcn v. Friesen zur Unterstützung bringen und sofern er dieselbe erlangt hat, über ihn abstimmen lassen. Der Antrag geht dahin, die zweite Deputation durch zwei Mitglieder zu verstärken, so daß dieselbe künftighin aus sieben Mitglie dern zu bestehen haben wird. Wird dieser Antrag unter stützt? (Zahlreich.) Ich habe zu erwarten, ob Jemand hierüber das Wort verlangt? Es scheint dies nicht so, ich frage daher die Kam mer, ob sie dem vom Herrn Vicepräsidenten
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