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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Graf Riesch: Wenn die Deputation der jenseitigen Kammer bei ihren Erörterungen über das neue Postulat von 20,t>00 Thlr., welches beim Departement des Cultus erschienen ist, zu dem Resultate gelangte, daß bei dem be treffenden Gesetze über Ablösung der Naturalleistungen für die Geistlichen und Lehrer ein legislatorischer Fehler nicht begangen worden sei, so muß ich bekennen, daß ich von der entgegengesetzten Ansicht ausgehe. Ich glaube, daß ein sol cher Fehler dabei vorliege und möchte mich zum Beweise davon nur auf die Gründe beziehen, die bereits unterm 10. Juli 1840 eine Sistirung dieser Ablösungen hervorriefen und auf die Bedenken, die der Herr Minister des Cultus vorhin selbst einräumte. Specieller auf diese Momente ein zugehen, wird jedoch bei Berathung der betreffenden Posi tion Gelegenheit geboten werden. Was nun das Petitum anlangt, welches uns vorliegt, so hat die Deputation, der ich angehöre, dasselbe nicht geglaubt empfehlen zu dürfen, weil ihr das einmal bestehende Gesetz doch mehr oder we niger widerspricht und es Verhältnisse wieder einführen und Herstellen würde, die durch jenes Gesetz eben beseitigt wer den sollten. Nichtsdestoweniger muß die Deputation voll ständig die materiellen Mißstände anerkennen, worauf sich die Petenten bezogen haben. Das Votum derselben kann daher nur anrathen, nicht den Weg, wohl aber den Zweck zu verfolgen, den jene Petition im Auge hat, und es dürfte daher die Erwägung dieser Angelegenheit der Kammer eben sowohl als der Staatsregieruug um so mehr zu empfehlen sein und zwar meines Erachtens namentlich aus 4 Grün den: Erstens damit nicht nach und nach in Sachsen ein Lehrerproletariat sich heranbilde und dadurch zweitens Nach theile für den Volksunterricht hier vortreten, ferner drittens die Gefahr politischer Verführung hervorgerufen werde, eine politische Gefahr, welche der sächsische Lehrerstand in den Be wegungsjahren sich nicht ganz zu entziehen vermocht hat, und damit nicht endlich viertens für die Elementarlehrer bald wahrgenommen werde, was man sehr treffend auf deren Loos angewendet hat. Es ist das Bild einer nieder brennenden Kerze mit dem Motto: „alids insorvionäo oon- sumor," „Andern dienend, werde ich verzehrt." v. Heynitz-Heynitz: Die vorliegende Petition sehe ich als den Anfang einer ganzen Reihenfolge von Petitio nen an, die uns von nun an gewiß auf jedem Landtage beschäftigen werden. Es ist das die Erfüllung der Be fürchtung, die mehrere Kammermitglieder, zu denen auch ich gehörte, bei den Verhandlungen über das Ablösungsge setz ausgesprochen haben, welches die Veranlassung zu die sen Klagen giebt. Ich finde die Wünsche der Schullehrer im höchsten Grade berechtigt und freue mich, von der hohen Staatsregierung die Ansicht ausgesprochen zu hören, die wir soeben vernommen haben, und die in der richtigen Auffas sung der drückenden Lage der Schullehrer besteht. Wenn aber Se. Excellenz der Herr Staatsminister bei dieser Ge legenheit sehr zuversichtlich die Hoffnung aussprachen, daß die Schulgemeinden selbst die drückende Lage der Schulleh rer erkennend, auf Mittel sinnen würden, diesem Uebelstande abzuhelfen, so muß ich dagegen freilich ganz entschieden die Vermuthung aussprechen, daß diese Hoffnung nicht in Er füllung gehen wird. Die bereits stattgefundenen Ablösun gen geben den sprechenden Beweis davon, wie die Schul gemeinden keineswegs geneigt sind, für die Lehrer zu sor gen, sondern daß sie im Gegentheil in der Regel mit Ver gnügen jede Gelegenheit ergreifen, sie zu verkürzen. Ich glaube also, auf diese Weise ist keine Verbesserung der Lage der Petenten zu erwarten. Dieser Umstand veran laßt mich, einen Antrag auf Abänderung des Deputations gutachtens oder des am Schluffe des Gutachtens ausge sprochenen Antrags vorzuschlagen. Ich glaube, wir sind Alle darüber einig, daß etwas geschehen muß zum Besten der Schullehrer und wünsche dies ausgedrückt zu sehen. Also glaube ich nicht, daß der Ausdruck „zur Erwägung" allein genügend ist, ich würde sogar wünschen, daß gesetzt werde: „zur Berücksichtigung und Erwägung darüber, was zur Sicherung der Lage derjenigen Schullehrer zu thun sei, zu übergebey, welche — erlitten haben," und bitte den Herrn Präsidenten, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Schönfels: Die Kammer hat den An trag vernommen, den Herr v. Hcynitz-Heynitz soeben stellte, derselbe wünscht, daß in dem Anträge der Deputation eine Veränderung vorgenommen werde, und zwar geht der Wunsch dahin, statt der Worte „zur Erwägung zu überge ben u. s. w." zu setzen: „zur Berücksichtigung und Erwä gung darüber, was zur Sicherstellung der Lage derjenigen Schullehrer zu thun sei, zu übergeben, welche — erlitten haben. Ich, frage nun, ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Wird sehr zahlreich unterstützt. Es wird nun der Herr Referent und dann Herr v. Watzdorf das Wort haben. Referent GrafEinsiedel-Wolkenburg: Ich glaube darauf bemerken zu müssen, daß die Frage, ob dem vor waltenden Mißstande von den betreffenden Gemeinden selbst abgeholfen werden könne, auch in der Deputation nicht übersehen worden ist, die Deputation hat aber geglaubt, davon absehen zu müssen, sie stimmte sowohl den von Herrn v. Welck, wie auch den von Herrn v. Heynitz aufgeführten Gründen bei, daß es nicht wohl ganz des Lehrcrstandes würdig sei, der Communalunterflützung anheim gegeben zu werden, sowie, daß es doch mindestens sehr zweifelhaft sein werde, ob die Gemeinden sich gerade gern und reichlich da bei betheiligen würden. Es ist uns aber auch noch das Be denken beigegangen, daß, abgesehen davon, das? die Lehrer gewissermaßen in Abhängigkeit von den Gemeinden kommen würden, die in manchen Zeiten zu sehr unangenehmen Even tualitäten führen dürfte, eben bei der Verschiedenheit, die in den Gemeinden über die Art und Weise der zu leisten-
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