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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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führung gemeinnütziger, größere Kreis- und Amtsbezirke be treffenden Angelegenheiten nicht im mindesten in Verbin dung stehen. Mir scheint dieser Zweck lediglich erreicht wer den zu können durch die mehrfach schon verhießene Revi sion und neue Organisation der Kreis- und Provinzalver- fassungen. Auf eine solche würde allerdings auch dieser Gegenstand vollkommen passend zu verweisen sein, und des halb würde ich für den Fall, daß die Kammer überhaupt auf diesen zweiten Antrag eingehen zu sollen für notwen dig erachtete, mir wenigstens erlauben, eine Veränderung in der Weise vorzuschlagen, daß es auf Seite 152 hieße: „Die hohe Staatsregierung wolle nach Einführung einer neuen Kreis- und Provinzialordnung der Stände versammlung unter Aufhebung des Straßenbaumandats vom 28. April 1781 ein neues Straßenbaugesetz, in wel chem den jetzigen commerziellen und landwirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen ist, zur Beratung vorlegen." Die Vorlegung eines neuen Straßenbaugesetzes soll also nicht auf die Einführung des neuen Gerichts verfahrens und die erfolgte Bildung von neuen Ver waltungsbezirken gesetzt werden, sondern auf die Her stellung einer neuen Kreis- und Provinzialordnung. Präsident v. Schönfels: Ich würde erst diesen An trag zur Unterstützung zu bringen haben. Die Kammer hat vernommen, welche Abänderung der Herr Freiherr v. Welck vorschlägt; sie betrifft den zweiten Antrag, der sich auf Seite 152 des Berichts vorsindet, und geht dahin, die erste und zweite Zeile dahin abzuändern, daß es heißen würde: „Die hohe Staatsregierung wolle nach Einführung einer neuen Kreis- und Provinzialordnung der Stände versammlung unter Aufhebung des Straßenbaumandats vom 28. April 1781 ein neues Straßenbaugesetz, in wel chem den jetzigen commerziellen und landwirthschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen ist, zur Berathung vor legen." Ich würde nun die Frage an die Kammer zu richten haben, ob sie diese Modisication, so wie sie soeben von mir erwähnt worden ist, zu unterstützen gemeint ist? — Ge schieht zahlreich. Es wird nun auch hierüber das Wort mit zu ergrei fen sein. v. Welck: Nur ein Wort zur Erläuterung. Die Ab änderung, wie ich sie ausgeschrieben habe, bezieht sich aller dings eigentlich mehr auf den Antrag, wie er in der jensei tigen Kammer angenommen worden ist, denn unsre geehrte Deputation hat uns selbst schon vorgeschlagen, die Worte: „nach Einführung — Verwaltungsbezirke", wegzulaffen; mein Antrag würde also vielmehr ein Zusatz zu dem Vor schläge unsrer Deputation sein. ' Referent v. Arnim: Es hat allerdings der Deputation auch der Gedanke vorgeschwebt, ihren Vorschlag auf die Zeit der Einführung der neuen Provinzial- und Kreisord nung zu basiren, aber ein zu schroffes Entgegentreten der zweiten Kammer hat sie davon abgehalten. Lieber haben wir hier die Worte streichen zu müssen und die Sache ins Unbestimmte hinstellen zu müssen geglaubt; denn die hohe Staatsregierung wird ohnedies schon bei Vorlegung eines solchen Straßenbaumandats berücksichtigen, welche Einthei- lung ihr conveniren wird, und die Ständeversammlung hat es dann immer noch in der Hand, sie anzunehmen oder andere Wünsche zu äußern. Kurz die Deputation hat nicht geglaubt, daß sie hier vorgreisen dürfe. v. Metzsch: Was zunächst den Antrag der Deputation betrifft, so bin ich unbedingt für den ersten Thcil desselben und zwar im Interesse derjenigen Provinz, der ich angc- höre. Es ist bekannt, daß namentlich im Voigtlande der Commnnicationswegebau überhaupt noch sehr im Argen liegt; es sind Fälle vorgekommen, daß, wenn Communen ohne Rath und Beihilfe eines technischen Königlichen Stra ßenbaubeamten Straßenbauten gemacht haben, die Straßen viel schlechter geworden sind als vorher, und zwar deshalb, weil die erste Anlage von Nichtsachverständigen ausgeführt, und die gehörige Unterhaltung feiten der betreffenden Com munen in der Regel fehlt. Wenn sie vielleicht auch im Anfänge zur ersten Anlage der Straße einige Zeit und eini ges Geld verwenden, so vernachlässigen sie aber später die selbe dergestalt, daß man selbst auf einem sogenannten ge bauten Communicationswcg ost nicht im Stande ist, fort zukommen. Schon deshalb ist es also wünschenswerth, daß von Zeit zu Zeit ein Königlicher Straßenbeamter diese Straßen besichtigt und mit Rath und That den betreffen den Communen zur Seite steht. Was dagegen den zwei ten Theil des Antrags betrifft, so muß ich allerdings den Bedenken huldigen, die bereits erwähnt worden sind, näm lich daß derselbe allerdings zu mehrfachen Chicanen führen dürfte und ich werde also gegen denselben stimmen. Da gegen werde ich dem Anträge des Herrn v. Welck mit Ver gnügen beitreten und zwar ganz aus denselben Gründen, die er dafür angeführt hat. Secretär v. Egidy: So sehr ich dem Herrn v. Erö- mannsdorf dankbar bin dafür, daß er in der Hauptsache meinen Ansichten beigestimmt hat, so muß ich doch beklagen, daß ich seinem Rathe, an den sich zugleich auch dieAeuße- rung des Herrn v. Metzsch schließt, in Bezug auf Annahme des Antrags doch noch einmal widersprechen muß. Inso fern nämlich gewünscht wird, daß das Ministerium aus drücklich aussprechen möge, daß in erhöhter Maße als zeit- her mit Beirath bei den communlichen Wcgcanlagen und mit Beaufsichtigung bei der Bauausführung derselben, sei tens der Behörden zu Werke gegangen werden solle, fühle ich mich gedrungen, auf einige praktische Bedenken dabei aufmerksam zu machen. Trotzdem nämlich, daß in dem Straßenbaumandate ausdrücklich vorgeschrieben steht, daß in gewissen Jahreszeiten die Wegebaupflichtigen ihre Straßen
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