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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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seines Glaubens nach Schrift und Bekenntniß, und wache das Kultusministerium darüber, daß Keiner darin gestört werde. Denn es kann allerdings von objektiver Perfectk- bilität der Religion die Rede nicht sein, wohl aber von sub jektiver, die auch der Herr Bürgermeister selbst zugegeben hat, und das muß eigentlich das Ziel des Kirchenregiments sein, daß es Jedem freie Bahn mache und erhalte, um seines Glaubens zu leben und froh zu werden. Referent v- Erdmannsdorf: Meine Herren, es war meine Absicht nicht, mich in die Debatte zu mischen nach der herrlichen Rede des ersten Sprechers, die wir vernom men haben; indessen einige zuletzt vernommeneAeußerungen geben mir denn doch dazu Veranlassung. Zuvörderst ist mehrfach die Ansicht ausgesprochen worden, die Kammer sei nicht der Platz, wo derartige Angelegenheiten zu ver handeln seien. Meine Herren, wenn Jemand diese Ansicht theilt, so bin ich es; ich habe sie wiederholt an früher» Landtagen selbst ausgesprochen und vertheidigt. Es treten aber Momente ein, meine Herren, wo allerdings es Pflicht der Kammer wird, sich einer Berathung darüber nicht zu entschlagen, und ein solcher Moment liegt uns vor nach der fünftägigen Debatte in der jenseitigen Kammer. Ver hehlen laßt sich nicht, das Land und unsre Kirche sieht auf unsre heutige Sitzung, und dieser Pflicht gegenüber dürfen wir nicht schweigen, dieser Pflicht gegenüber durfte die De putation auch in ihrem Berichte nicht über Das mit Still schweigen hinweggehen, was in der jenseitigen Kammer ge sagt worden ist. Wäre die Lage eine andere gewesen, die Deputation hätte als Finanzdeputation gewiß nicht Glaubens fachen hier zur Debatte gebracht. Ich muß ferner bemerken, daß ich allerdings mich ganz auf den Standpunkt stelle, den der geehrte Herr Bürgermeister Starke einnahm, und so anmaßlich es vielleicht klingt, wenn ich als Laie dem hochwürdigen letzten Sprecher, einem der ältesten und hochgestelltesten Geistlichen des Landes, widerspreche so kann ich doch nicht umhin, nochmals im Sinne des Herrn Bürgermeisters Starke und gegen den letzten Sprecher zu sagen, auch ich kenne keine Mitte, und wenn der hochwürdige Herr apostolische Aussprüche anführt, so muß ich mit einem andern Bibelwort antworten: es kann aus einer Quelle nicht süß und bitter quellen. Meine Herren, es giebt nur eine Wahrheit, nur eine lutherische Kirche, nur ein lutherisches Bekenntniß; fühlt sich ein Laie gedrungen in seinem Gewissen, ein anderes Bekenntniß anzunehmen, was seinem subjektiven Stand punkte mehr entspricht, so thue er es, wir werden ihn nicht verdammen; allein er verdamme auch uns nicht, wenn wir an un serm treu festhalten. Entschieden muß ich da her dem geehrten letzten Redner entgcgentreten, wenn er von einem Mittelwege spricht. Wenn er sagte, das Cul- tusministerium stehe über allen Konfessionen, so muß ich ihm recht geben, es hat allerdings, wie auch im Bericht Seite 196 bereits gesagt ist, infolge des jus circa saera sämmtliche Konfessionen zu überwachen; es hat aber eben die doppelte Stellung, daß es infolge des jus cpiscopaie auch oberste Kirchenbehörde der lutherischen Kirche ist, und in dieser Stellung hat es nur eine Richtung, die durch die heilige Schrift, durch die unveränderte Augsburgische Konfession und unsre symbolischen Bücher vorgeschrieben ist. Insofern verstehe ich den Herrn Sprecher also nicht, wenn er von einer Mitte spricht. Recht muß ich Herrn Bürgermeister Koch geben, wenn er das zelotische Eifern gegen andere Konfessionen tadelt; auch ich tadle es, lasse man Jeden bei seiner Konfession, aber lasse man auch uns bei der unsrigen; eifre man nicht gegen andere Konfessio nen, aber erhalte man die seine auch völlig rein und un vermengt. Sodann muß ich mich doch noch an den Mi nistertisch wenden, um die bisher noch nicht beantwortete Interpellation des Herrn Bürgermeisters Starke zur Sprache zu bringen. Der geehrte Bürgermeister sprach sein Be dauern aus, daß noch bis 'auf den heutigen Tag kein Re sultat erfolgt sei auf die Erwägung, ob der Eid, den die Minister in evan^cliois zu leisten haben, wieder in seinen frühem Stand gebracht werden soll oder nicht. Ich kann mich dieser Aeußerung nur vollständig anschließen. Meine Herren, was würde man sagen, wenn eines schonen Tages neuberufene Minister ohne Weiteres ihren politischen Eid änderten und so ohne Weiteres die Klausel wcgließen: ich schwöre, die Staatsverfassung treu zu bewahren? Gewiß würde man im ganzen Lande den Ruf hören: unsre Con stitution, unser theuerstes Gut dürfen wir nicht gefährden lassen, der Eid auf dieselbe darf also nicht wegbleiben! Nun, meine Herren, was im politischen Leben die Consti tution ist, das ist in Glaubenssachen die Augsburgische Kon fession. Wir haben hier in dieser Kammer den 4. Sep tember 1831 angeschrieben zur Erinnerung; meine Herren, halten wir den 25. Juni 1530 nicht geringer! Ich muß also Dem mich vollständig anschließen, was Herr Bürger meister Starke darüber gesagt hat, daß es wünschenswerth sei, daß endlich dieser Eid unsrer obersten Kirchenbehörde wieder in den Status komme, in dem er vor dem Jahre 1848 gewesen ist. vr. Großmann: Nur die Bemerkung erlaube ich mir, daß bereits von der großen Mehrzahl der Ephoren des Landes die Bitte, die soeben ausgesprochen wurde, dem hohen Cultusministerium ehrerbietigst vorgetragen wor den ist. Staatsminister vr. v. Falkenstein: Ich will nur in Beziehung auf die Interpellation, wie es bezeichnet wurde, ein Wort zu entgegnen mir erlauben. Als rückfichtlich des Eides die Frage, die der geehrte Sprecher vor mir eben er wähnte, bei dem außerordentlichen Landtage zur Sprache gekommen war, ist bereits von mir eine geeignete Erklärung an die Kammer gegeben worden, und es ist seitdem keine
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