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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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s schon entschlossen war, für die Bewilligung zu stimmen, ich halte mich aber hauptsächlich daran, daß sie, wie auch die Deputation vorgeschlagen hat, blos eine transitorische sein soll, insofern sie nämlich zu Bestreitung derjenigen Kosten, welche bei Kirchen- und Schulvisitationen erwach sen, verwendet werden soll. Wenn nun von Seiten des Herrn Staatsministers erwähnt wurde, daß die dringende Nothwendigkeit vorliege, diese Visitationen zu vermehren und selbige in noch ausgedehnterer Weise als zeither ein treten zu lassen, so muß ich gestehen, daß meiner Ansicht nach dieser so wünschenswerthe und durchgreifende Erfolg nur dann eintreten kann, wenn diese Visitationen auf eine andere Art und Weise und durch andere Organe, als durch die sie zeither erfolgten, geschehen werden. Ich wollte mir daher die Anfrage erlauben: ob von Seiten des hohen Cultusministeriums auch unerwartet der Reform des Kir chenwesens vielleicht auf Anstellung besonderer Kirchenvisi tatoren Bedacht genommen werden wird. Schon in der großen Anzahl der Superintendenten im Lande scheint mir eine Unzweckmäßigkeit für die Verwendung derselben zu diesen Visitationen zu liegen, denn es ist gar nicht anders möglich, als daß der Eine dabei von einer andern An sicht ausgeht, als ein Anderer, und doch ist nichts wün- schenswerther und notbwendiger, als daß gerade hierbei feste Principien beobachtet werden. Ich wiederhole daher die Anfrage: ob die hohe Staatsregierung beabsichtige, schon unerwartet der neuen Reform desKirchenwesens besondere Kirchen- und Schulvisitatoren anzustellen. Ich glaube, daß in dieser Beziehung ein benachbarter Staat, Preußen, uns mit erfreulichem Beispiele vorangegangen ist. Ich habe Gelegenheit gehabt, mehrfach zu hören, daß die dortigen Kirchenvisitationen von gutem Erfolge begleitet sind. Aber eben sind das Visitationen, die nicht von jedem einzelnen Ephorus erfolgen, sondern von Leuten, welche ermächtigt und im Stande sind, auch einen Ephorus selbst hier und da aufmerksam zu machen, sein Amt zweckmäßiger zu ver walten, als er es zeither verwaltet hat. Staatsminister vr. v. Falkenstein: Ich freue mich, daß ich dem geehrten Herrn Sprecher die Erklärung geben kann, daß die von ihm erwähnte Angelegenheit schon seit langer Zeit vom Ministerium ins Auge gefaßt worden ist und die sorgfältigsten Erörterungen darüber stattgefunden haben, daß auch die betreffenden Behörden um ihr Gut achten hierüber gefragt worden sind und die Sache schon so weit gediehen ist, daß das Cultusministerium über die Art, wie Kirchen- und Schulvisitationen am zweckmäßigsten ein gerichtet werden könnten, in der nächsten Zeit weitern Be schluß fassen zu können hofft. Ob es nothwendig sein wird, dafür besondere neue Persönlichkeiten anzustellen oder ob es nicht thunlich sein sollte, mit den bereits vorhandenen Persönlichkeiten auszukommen, das ist eine Frage, welche zu der speciellen Beschlußfassung gehört. Die Sache selbst ist von großer Wichtigkeit, obgleich ich mir in Bezug auf Dasjenige, was der Herr Sprecher von einem andern Lande äußerte, die Bemerkung erlauben muß, daß nach den ge nauen und umfänglichen Berichten, welche in dieser Bezie hung vorliegen, die Erfahrungen hierüber sehr verschieden gewesen sind und man einstimmig wenigstens darin übcr- eingckommen zu sein scheint, daß in mancher Beziehung der Erfolg mehr noch ein äußerlicher und vorübergehender, als ein tief in das innere Wesen der Sache eindringender gewesen sein soll. Jedenfalls kommt cs auch hier darauf an, daß man die rechten Personen dazu findet, die, von Eifer und Liebe zur Sache getrieben, das Kirchenwesen wirklich vom höhern Standpunkte aus betrachten und die Sache nicht blos mechanisch auffassen. Auf diese Weise wird gewiß großer Segen verbreitet werden können und es wird dann gewiß im Interesse der Geistlichen selbst liegen, wenn sie recht oft revidirt werden. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiterdas Wort begehrt, meine Herren, so schließe ich bezüglich dieser Unterposition 1 die Debatte und ertheile dem Herrn Refe renten das Schlußwort. Referent v. Erdmannsdorf: Ich verzichte. Präsident v. Schönfels: Es wird darauf verzichtet. — In der von mir erwähnten Unterposition für die In spektion der Kirchen und Schulen hat die hohe Staats regierung 15,000 Thlr. postulirt und zwar etatmäßig. Die Deputation rathet jedoch der Kammer an, die Summe von 15,000 Thlr. zwar zu bewilligen, jedoch 11,854 Thlr. etatmäßig und 3146 Thlr. transi torisch, und ich frage, ob die Kammer mit diesem Anträge ihrer Deputation sich einverftehen will? — Einstimmig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: 2) 8732 Thlr. Entschädigung für Tranksteuerbeneficien der Geistlichen. Diese Position beruht auf den Bestim mungen des Gesetzes vom 6. December 1834 H. 4 (Gesetz sammlung von 1834, S. 473), ist daher auch seit dieser Zeit unverändert geblieben und bedarf keiner besonder« Be merkung. 3) 8000 Thlr. Berechnungssumme zu allgemeinen kirchlichen Zwecken, einschließlich der Verbesserung.gering dotirter Stellen. Die Deputation bittet die Berathung und Beschlußfassung hierüber auszusetzen bis zur Berathung über Unterposition 10. 4) 2000 Thlr. zu einem Fonds für Emeritirung der Geistlichen. Diese Post ist nicht zur Ansammlung eines größer» Fonds bestimmt, sondern dient unmittelbar selbst dazu, die Emeritirung Geistlicher auf gering dotirten Stel len zu erleichtern und hat gegen die früher schon hierfür bewilligte Summe keine Aenderung erlitten. 5) 50 Thlr. Portoäquivalent für die Missionsvereine. Die Gewährung dieser sehr kleinen Vergünstigung für einen großen Zweck ist bereits im Jahre 1830 erfolgt und seitdem jederzeit ohne Einwendung bewilligt worden. 6) 2000 Thlr. Zuschuß zur allgemeinen Predkgerwitwen- und Waisenkasse.
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