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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Häuslern, die gern etwas Feld haben wollten, dazu über lassen worden sind. Daher ist der Wunsch, welchen der Herr Secretär ausgesprochen hat, auch zeither schon von der Staatsregierung erfüllt worden. Präsident v. Schönfels: Der Antrag, welchen die Deputation stellt, befindet sich auf S. 7 des Berichts und geht dahin: „Die Kammer wolle sich mit den in den Jahren 1851 bis mit 185S vorgenommenen Veränderungen am Staatsgute einverstanden erklären und denselben ihre Genehmigung er- theilen." Da es sich hier um ein Königliches Decret handelt, so bin ich verbunden, mit Namensaufruf abstim men lassen zu müssen und frage, ob die Kammer die sem so eben von mir recapitulirten Anträge ihren Beifall schenkt? Mit Ja antworten sämmtliche anwesende Mitglieder, nämlich: Vicepräsident v. Friesen. Secretar v. Egidy, Secretar Wimmer, v. Nvstitz und Jänckendorf, Graf Solms, v. König, Vr. Bülau, Bischof Forwerk, vr. Großmann, Graf Schönburg, v. Posern, v. Metzsch, Bürgermeister Clauß, Graf Riesch, v. Schönberg-Purschenstein, v. Lüttichau, Bürgermeister Starke, Graf Stolberg, v. Beschwitz, Oberbürgermeister Pfoten hauer, v. Watzdorf, Bürgermeister Müller, v. Zehmen, v. Römer, v. Rochow, Bürgermeister Hennig, v. Erdmannsdorf, Bürgermeister Gottschald, v. Carlowitz, v. Arnim, v. Böhlau, Präsident v. Schönfels. Präsident v. Schönfels: Es ist daher der Antrag einstimmig angenommen worden. Wir würden nun zum zweiten Gegenstände unsrer heutigen Tagesordnung übergehen; es ist dies der Be richt der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, Nach träge zu dem Gesetz vom 1. December 1837, die Errichtung einer Predigerwitwen- und Waisenkasse betreffend. Herr Oberappellationsrath v. König als Referent wird ersucht, den Rednerstuhl zu betreten, um uns den Vortrag zu er statten. Referent v. König: Das allerhöchste Decret lautet fol gendermaßen: Seine Königliche Majestät lassen den getreuen Ständen einen Gesetzentwurf, Nachträge zu dem Gesetz vom 1. December 1837, die Errichtung einer Prediger witwen- und Waisenkaffe betreffend, nebst Erläuterungen und Bewegründen, behufs der hierüber abzugebenden Er klärung, hierbei zugehen und verbleiben denselben mit Huld und Gnaden wohl beigethan. Dresden, den 30. Januar 1855. Johann. (b- 8.) Johann Paul vyn Falkenstein. Ich würde nun, wenn die geehrte Kammer es geneh migt, so verfahren, daß ich zunächst den allgemeinen Theil des Berichts vortrage, durch welchen eine Uebersicht über die beiden hauptsächlichen Fragen, um welche es sich han delt, gewährt wird, und dann würde ich zum Vortrage der einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs übergehen unter Anschluß der betreffenden Motiven und der betreffenden Theile des speciellen Berichts. Der vorliegende Gesetzentwurf darf als eine erfreuliche Erscheinung bezeichnet werden, sowohl in Betracht des Zweckes, welchen er verfolgt, als in Betracht der Mittel, welche er dazu an die Hand giebt. Bekanntlich wurde im Jahre 1837 der Errichtung einer allgemeinen Witwen- und Waisenkasse für die Nach gelassenen der evangelischen Geistlichen im ganzen Lande beschlossen, anstatt der Unterstützungen, welche zuvor zu gleichem Zwecke aus den Mitteln der Augusteischen Stif tung vom Jahre 1583, jedoch nur für die stiftungsgemäß ausdrücklich damit bedachten Landesthekle gewährt wurden, ingleichen anstatt der verschiedenen auf Provinzial- oder Ephoraleinrichtungen beruhenden Unterstützungskassen. Die bei Verwaltung der Augusteischen Stiftung ge sammelten Ueberschüsse gewährten dazu mit 223,661 Thlr. 20 Gr. 11 Pf. den Hauptfonds und wurden durch Bei träge für die Oberlausitz und für den Sprengel des Con- sistoriums zu Glauchau verhältnißmäßig erhöht. Es war dabei auf jeden der 1076 zum Mitgenufse an der Stiftung berechtigten Geistlichen im ganzen Lande zunächst rin Stammcapital von 200 Thlrn. gerechnet. Ueberdies wur den durch das Gesetz vom 1. December 1837 gewisse Ein tritts- und jährliche Beitragsgelder der Theilnehmer fest gestellt, der neuen Stiftung auch noch einige andere Ein nahmen, nämlich ein Drittheil der Dispensauonsgelder und einige zeither zur Augusteischen Stiftung geflossene Ren ten zugewiesen. Mit diesen Mitteln glaubte man nach einer dem allerhöchsten Decrete vom 17. April 1837 in taellarischer Form beigefügten Wahrscheinlichkeitsberech- nung, vergl. Landtagsacten vom Jahre 1836/37, I. Abth. 2. Bd. S. 462, die darauf angewiesenen Pensionen bestreiten zu können. Um aber dem Institute jedenfalls die Lebensfähigkeit zu sichern, wurde ein Beitrag von jährlich 2000 Thlrn. aus Staatsmitteln zur Bildung eines Reservefonds zuge sichert und überdies die Vertretung des etwa noch fehlen den Bedarfs von der Staatskasse übernommen. Die Erfahrung der inzwischen verstrichenen 17 Jahre hat nicht nur die aufgestellte Berechnung als eine aus reichend vorsichtige bewährt, sondern auch über Erwarten günstige Verwaltungsresultate ergeben. Die werbenden Capitalien der Predigerwitwen - und Waisencasse sind nach Ausweis der Regierungsvorlage bis auf 507,077 Thlr. 12 Ngr. 4 Pf. gewachsen, und die Einnahmen der Kasse find dadurch, sowie unter Mitwirkung des der ursprünglichen Berechnung gegenüber inzwischen eingetretenen höhern Zins fußes im Jahre 1854 bis auf 32,865 Thlr. 12 Ngr 4 Pf. gestiegen, während der wirkliche Bedarf im genannten Jahre sich nur auf 17,548 Thlr. 0 Ngr. 1 Pf. belief und es hat sich überdies von dem obenerwähnten Zuschüsse aus Staats kassen ein gesondert gehaltener Reservefonds von 38,150Thlr. ergeben.
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