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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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wichtiges sein. Der Herr Staatsmim'ster hat schon erwähnt, daß es ganz unmöglich ist, bei den einzelnen Fällen neben den einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen die erforderlichen Unterlagen zu Beurtheilung der Thatsachen, von denen die Pensionirung abhängt, der Ständeversammlung vorzuführen. Die Ministerien sind dafür verantwortlich. Es giebt aber in dieser Beziehung noch andere Gründe, die Ueberschreitungen unmöglich machen und das ist die Controle unter den Pen- sionairen selbst, die der Natur der Sache nach stattfindet. Es würde sofort zu großen Beschwerden Veranlassunggeben, wenn in dieser Maaße jemals eine Begünstigung stattfände, es wird daher auch Niemandem ein derartiges Beispiel aus neuererZeit bekannt sein, seitdem das Pensionswesen gesetzlich regulirt ist, vielleicht ebensowenig aus älterer. Nach meiner Ansicht also würde ein solcher Antrag keinen Nutzen gewahren, die Staatskasse aber bedeutend belästigen. Referent Abg. Kleeberg: Ich habe der Kammer nur noch zu referiren, daß ein Verzeichniß der erwähnten Art mit Namen nicht aufgeführt ist. Bei den einzelnen Departe ments aber ergiebr sich allerdings, daß bei dem Hofetat 227, bei dem Ministerium -er Justiz 416, bei dem Ministe rium der Finanzen 1824, bei dem Ministerium des Innern 495, Lei dem Ministerium des Krieges 1997, bei dem Mini sterium des Cultus 40, bei dem Ministerium des Auswärtigen 23, bei dem Gesammtministerium 59 Pensionaire sind, in Summe 5081, aber nicht, wie der Herr Finanzminister sagte, gegen 12000. Abg. Haberkorn: Um einen kleinen Jrrthum des Abg. Müller nicht unberichtigt zu lassen, bemerke ich zuvör derst, daß die Summe, welche für Pensionen gefordert wird, 635,401 Thaler beträgt, aber nicht 637,000 Thaler, wie der Abg. Müller angab. Zur Sache selbst übergehend, so ist der Standpunkt, von welchem aus die gegenwärtige Bewilli gung zu beurtheilen ist, von mehrern Abgeordneten und auch vom Herrn Finanzminister bereits auseinandergesetzt worden. Die Forderungen, die wir heute vor uns haben, stützen sich theils auf alte, größtentheils aber auf neue, von uns selbst be- rathene Gesetze; den Bestimmungen derselben gemäß sind diese Forderungen aufgestellt und bemessen worden, es wird da her, da die ganze Position auf Gesetzen beruht, weiter nichts übrig bleiben, als darnach auch die Verwilligung auszuspre chen. Komme ich nun auf den Antrag desAbg.Müller we gen Vorlegung eines Specialverzeichniffes der Pensionaire und suche ich mir den Sinn dieses Antrags zu verdeutlichen, so finde ich, daß durch denselben die Prüfung möglich werden soll: 1) ob mißbräuchlich Pensionen verabreicht werden, und 2) ob die Höhe der Pensionen richtig oder unrichtig, ins besondere zu hoch bemessen worden sei. Was den Sinn des Antrags in Bezug auf den ersten Punkt anlangt, ob miß bräuchlich Pensionen verabreicht werden, so wird auch die bloße Durchlesung des Verzeichnisses dazu wohl nicht hinrei chen, das zu erkennen, es wird vielmehr jeder einzelne Abge ordnete, dafern er in einem solchen Verzeichnisse eine Person findet, von der behauptet werden kann, daß sie mißbräuchlich Pension bezieht, Anträge stellen müssen. In dieser Be ziehung wird daher im Allgemeinen derAntrag wenig Erfolg haben; was aber den zweiten Punkt anlangt, ob die Höhe entsprechend bemessen worden sei, so ist zu diesem Behufe ein solches Verzeichniß gar nicht zu entbehren, ich habe sogar ge glaubt, daß das selbstverständlich sei; denn ich sehe nicht ein, wie es möglich sein sollte, einen Rechenschaftsbericht gründlich zu bearbeiten, wenn man nicht genau prüfen kann, ob auch die Bemessung der Pensionen richtig erfolgt sei, und dies ist eben nur durch Einsichtnahme in ein Personalverzeichniß möglich. Wenn der Herr Finanzminister anführte, es sei ein Jrrthum gar nicht möglich, so muß ich dem doch wider sprechen. Es ist namentlich in Bezug auf die Auslegung der Gesetze Jrrthum wohl möglich, und daß in dieser Beziehung ein Jrrthum stattfinden kann, das beweist der Gesetzentwurf, welcher über die erst bei dem vorigen Landtage berathenen Pensionsgesetze jetzt schon wieder neu vorgclegt worden ist. Die Auffassung dieser Gesetze ist eine ganz verschiedene gewe sen und darnach würden allerdings auch verschiedene Fest stellungen der Pension erfolgen können. Weil ich aber die ses Verzeichniß für unentbehrlich halte bei cinergenauen Prü fung des Rechenschaftsberichts, — denn nur zu diesem ge hört dasselbe, —deshalb kann man sich auch mit dem Müller- schen Anträge einverstanden erklären. Wenn der Herr Vice präsident hervvrhob, es würden große Kosten durch diesen Antrag dem Lande entstehen, so könnte ich dieser Ansicht auch nicht beistimmen, ich halte allerdings den Druck dieses Ver zeichnisses zum Gebrauch für jedes Mitglied geradezu für überflüssig; ich halte es für vollständig ausreichend, wenn es allemal der betreffenden Deputation vorgelegt würde und wenn dann diese Unterlage gleichzeitig jedem Kammermit- gliede zur Prüfung offen Vorlage; hiermit wird gewiß der Zweck des Antrags vollständig erreicht sein. Die Kosten da für werden aber sehr mäßige bleiben. Insoweit daher der Antrag des Abg. Müller blos dahin geht, daß der betreffenden Deputation jedesmal dieses Verzeichniß mitgethcilt werden und dieses auch jedem einzelnen Kammermitgliede zugänglich sein soll, insoweit würde ich mich damit ganz einverstanden erklären; wenn der Abg. Müller aber damit meint, daß je dem Kammermitgliede ein solches Verzeichniß eingehändigt werden solle, dann würde ich mich mit dem Anträge nicht ein verstanden erklären können, weil ich das für eine ganz un- nöthige dem Lande aufgebürdete Ausgabe halten würde. Abg. Müller (ausTaura): Ich könnte mich eines Theils des Wortes begeben; der Abg. Oehmichen hat meine Meinung auseinander gesetzt. Aber zu Beseitigung eines Mißverständnisses muß ich doch erwähnen, daß ich kein Miß trauen und keinen Zweifel in die Bereitwilligkeit der Regie rung gefetzt habe. Uebrigens hat auch der Herr Staats minister selbst erklärt, daß er einem solchen Anträge nicht ent-
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