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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Als Unterlage zu den deshalb getroffenen Be stimmungen seien sämmtliche Forstämter des Landes durch Generalverordnung angewiesen worden, unter genauer An gabe der Statt findenden Holzpreise im freien Verkehr und unter Vernehmung mit den benachbarten Forstämtern, Vor schläge über die angemessen erscheinende Erhöhung, wobei auf thunlichste Annäherung derselben an die Vcrkehrspreise ohne Gefährdung des Absatzes und auf nur allmählige Steigerung der Preise Rücksicht zu nehmen, zu eröffnen und darüber gut achtlich zu berichten. Auf Grund dieser Berichte haben die Regulirungen der Taxen Statt gefunden. In den Forst ämtern Colditz, Leisnig, Borna, Schulamt Grimma, Rochlitz, Frankenberg und Nossen seien die Taxen gar nicht zu ändern gewesen; in den Aemtern Mutzschen, Leipzig, Pegau, Wurzen und Erbamt Grimma habe nur bei einzelnen Sortimenten eine Erhöhung Statt finden können. In den übrigen Forst ämtern betrage die Erhöhung nach den verschiedenen Local verhältnissen 8 bis 16 Ngr. pro Klafter weiches Scheitholz. Die übrigen Sortimente seien nach Verhältniß regulirt worden. Bei den geringern Holzsorten sei namentlich im Gebirge auf das Bedürfniß der ärmeren Volksklasse Rücksicht zu nehmen und deshalb nur eine geringe Erhöhung zu ver fügen gewewesen. Beim Nutzholz Hobe in mehrern wichtigen Forstämtern eine Erhöhung der Preise nicht Statt finden können, ohne den Absatz zu gefährden. Die Deputation hat in Beziehung auf die Einnahme bei der Forstposition wenig zu erinnern. Es ist möglich, daß sich ein etwas höherer Etatsatz dafür rechtfertigen ließe und die Erfahrungen der letzten Finanzperiode liefern den Beleg, daß die Verwaltung in ihren Voranschlägen beinahe jedes Mal zu tief gegriffen hat und ein höherer Ertrag erreicht wor den ist. Allein theils ist ohnehin diesmal ein höherer Satz ausgenommen worden, theils haben in den letzten Jahren außerordentliche und über die Nachhaltigkeit hinausgehende Hauungen stattgefunden, was die Deputation für Zwecke des currenten Staatsbedarfs durchaus nicht bevorworten möchte, theils endlich würde, wenn schon die Verwaltung er klärt, es sei für sie sehr schwierig, vor Beendigung der forst technischen Erhebungen und Berechnungen bei den Revisio nen den Naturaletat mit Bestimmtheit festzusetzen, diese Schwierigkeit für die Deputation offenbar noch weit größer sein. Die Deputation muß unter Berücksichtigung der ge genwärtig schwierigen Steuerverhältniffe wünschen, daß für den laufenden Staatsbedarf aus den Forsten Dasjenige ent nommen werde, was nachhaltig sich daraus entnehmen läßt, nicht mehr und nicht weniger, und da nach Versicherung des Herrn Regierungscommissars aus diesem Gesichtspunkte der vorliegende Etat aufgestellt ist, so läßt sich Seiten der Kammern nach Ansicht der Deputation nichts dagegen ein wenden. Ebensowenig hat die Deputation gegen die Grund sätze etwas einzuwcnden gefunden, nach welchen von der Ver waltung die theilweise erhöhten Holztaxen festgcstellt worden sind. Es schien der Deputation wohl, daß lediglich vom finanziellen Standpunkte aus hier und da eine noch etwas weitere Erhöhung bevorwortet werden könnte, da manche Wahrnehmungen dafür sprechen, daß die Preise in den sisca- lischen Forsten hier und da immer noch unter denen in den Privatwaldungen stehen. Allein Regierung und Stände sind bisher darüber einverstanden gewesen, daß, wenn auch darauf hingewirkt werden müsse, in Beziehung auf die Forst erträgnisse das finanzielle Interesse zu dem allein maoßgeben- den zu erheben, doch dies, ohne daß es sehr schwer empfunden werden würde, nur nach und nach geschehen kann und wenig stens zur Zeit noch anderen Rücksichten einiger Einfluß auf die betreffenden Maaßregeln nicht ganz zu versagen sein möchte. In diesem Sinne möge die Verwaltung die Ange legenheit fort und fort sorgfältig im Auge behalten und auf höchstmöglichste Verkaufspreise hinwirken, insoweit dieß mit jenen Rücksichten und dem Absatz der Hölzer vereinbar ist. Da hierüber der Herr Regierungscommissar sein Ein- verständniß erklärt hat, so unterläßt die Deputation, einen Antrag zu stellen. Sehr wichtig für den Ertrag ist die Anstrebung einer möglichst ausgedehnten Verwerthung der Hölzer als Nutz holz und wenngleich sich nicht verkennen läßt, daß auch hierin Fortschritte geschehen sind, so ist die Deputation doch der Meinung, daß hierin noch ein weiteres Feld für die Thätig- keit und Umsicht dieses oder jenes Beamten offen ist. Bei dem Umstande, daß die Verwerthung als Scheitholz meist bequemer für die untern Beamten ist, verlangt dieses Verhältniß die sorgsamste Beaufsichtigung und Controle und die Deputation würde sich für verpflichtet gehalten haben, der Kammer einen bezüglichen Antrag zu empfehlen, wären ihr nicht auch in dieser Richtung die befriedigendsten Zusicherun gen Seiten des Herrn Regierungscommissars zu Theil ge worden. Der Ansatz für Forstnebennutzungen hat nach den seit herigen Erfahrungen unverändert beibehalten werden kön nen. Die Jagdnutzung hierunter ist nach Angabe des Herrn Regierungscommissars bei der großen Verminderung der Wildstände kaum auf 4000 Lhlr. Brutto anzuschlagen. Zu dem Aufwand bei der vorliegenden Position über gehend, bemerkt die Deputation, daß die Ausgabe für Real lasten um 2000 Thlr. hat vermindert werden können, in Folge des fortschreitenden Ablösungswerkes. Der Anschlag für Forstverbesserungen an Culturen, Ent wässerungen und Wegebauen ist als erfahrungsmäßig ent sprechend wie früher beibehalten worden. Rücksichtlich der Holzschlägerlöhne bemerkt die Verwaltung, daß der frühere Ansatz von 180,000 Lhlr. ebenfalls beibehalten worden und zu hoffen sei, es werde damit auszukommen sein, wenngleich die Schwierigkeit, Holzarbeiter zu bekommen, in vielen Thei- len des Landes zunehme und zu einer Erhöhung der Löhne hindränge. Es konnte auffallen, daß ungeachtet eines be absichtigten größern Holzschlages doch der Ansatz für Schlä gerlöhne, der eben erwähnten steigenden Tendenz ungeachtet, nicht zu erhöhen war, und es bemerkte der Herr Regierungs commissar in dieser Beziehung, daß jener Ansatz — im Bud get für 1849/51 — unter dem Einflüsse der Theuerungsjahre festgesetzt und demnach hoffentlich auch für die nächste Periode damit auszureichen sein werde. Rücksichtlich der Ausgabepost „an andern Betriebskosten und Jagdausgaben" hat sich die Deputation eine speciellere Angabe erbeten und dieselbe in Nachstehendem empfangen: Die 32,000 Thlr. Betriebskosten rc. sind theils auf Grund der zeitherigen Erfahrungen und durchschnittlichen Rechnungsergebnisse, theils unter Berücksichtigung des muthmaaßlichen künftigen Bedarfs, dem ungefähren Ein- zelbetrage nach, zu veranschlagen gewesen, wie folgt, nämlich.-
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