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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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31. December 1848 an zurückgcrechnet. Insofern jedoch der Gesammtbetrag dieser Entschädigungen die Summe von fü nfmal Hundert Ta usenV Khalern übersteigen sollte, hatsich jeder zu Ent schädigende eine verhältnißmäßigeKürzung gefallen zu lassen." Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung postulirt die Staatsregierung unter 11 des außerordentlichen Staats budgets auf die Finanzperiode 1852/54 die Summe von 500,000 Thlr. Die Deputation fand sich veranlaßt, vor der Erklärung über diese Position bei der L-taatsregierung darüber um Aus kunft zu bitten: a) wie viel die Ansprüche betrügen, welche Behufs der Entschädigung bis zum 31. Januar d. I. bei der competenten Behörde angemeldet worden feien, sowie b) wie viele dieser Anmeldungen, soweit sich dies jetzt schon übersehen lasse, zur Entschädigung geeignet erscheinen dürften und o) inwieweit daher die postulirte Summe der 500,000 Thlr. zureichen, oder was davon etwa übrig bleiben dürfte. Es wurde hierauf von der Staatsregierung die erbetene Auskunft hierüber dahin ertheilt, daß zu». die Ansprüche, welche behufs der Entschädigung für die in Folge des Gesetzes vom 15. Mai 1851 weggefallenen Rechte bis zum 31. Januar laufenden Jahres bei der Generalcom mission für Ablösung?» und Gemeinheitsthcilungen ange meldet worden seien, die Summe von 712,057 Thlr. 26 Ngr. 8 Pf. betrügen, daß es zu b. zwar scheine, daß ein sehr großer Theil dieser Forderungen zur Anerkennung nicht werde geeignet zu befinden sein, daß aber zu o. zur Zeit durchaus noch nicht zu übersehen sei, ob der Betrag, der wirklich geeignet zu befindenden Ansprüche unter die durch §. 8 des angezogenen Gesetzes bestimmte Maximalsumme von 500,000 Thlr. herabsinken werde. Unter diesen Umständen und da die Position sich auf ein Gesetz bafirt, kann die Deputation der Kammer nur an- rathen: die geforderten 500,000 Thlr. zu bewilligen. Daß diese Summe auf das außerordentliche Budget ge nommen worden ist, rechtfertigt sich durch sich selbst, indem der Gegenwart allein nicht angesonncn werden kann, eine im Interesse des Staates zugebilligte Entschädigung für weg gefallene Rechte allein zu übertragen, auch ist es selbstver ständlich, daß, da die postulirte Summe ein au f einen Maxi- malbctrag festgcstclltes Berechnungsgeld ist, die Staatsregic- rung den etwa verbleibenden Ueberschuß nicht zu irgend an deren Zwecken verwenden darf, sondern denselben im künf tigen Rechenschaftsberichte gehörig nachzuweisen verpflich tet ist. Präsident 0. Haase: Wünscht Jemand hierüber das Wort? — Bewilligt die Kammer die in Pos. 11 des außerordentlichen Budgets geforderten 500,000 Thal er? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Wir kommen nun auf den letzten Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung, auf den Bericht der vierten Deputation, die Petition Köchel's um Belassung seiner Mühle im Schulbezirke zu Wiedersberg be treffend; der Vorstand der vierten Deputation wird der Kammer darüber Bericht erstatten. Referent Abg. Meyer: Es dürfte wohl hinsichtlich die ser Petition zuvörderst die Frage an die Kammer zu richten sein, ob von der Vorlesung der Petition selbst abgesehen werden solle. Präsident V. Haase: Will die Kammer auch hiervon Vorlesen der Petition selbst abschen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Meyer: Der Berich t ist folgender: Der vierten Deputation wurde mittelst Kammerbeschlusses vom 9. Februar l. I. zur Berichterstattung eine Petition Johann Christoph^Köchels überwiesen, in welcher derselbe die Bitte ausspricht, dre hohe zweite Kammer wolle bei der hohen Staatsregierung dahin wirken, daß das ihm gehörige Grund stück, die Hammermühle, dem Schulverbande von Heiners- grün entnommen und dem Schulverbande von Wiedersberg einverleibt werde. Der Petent führt zur Unterstützung seines Gesuchs an: Die an der Straße von Plauen nach Hof lie gende sogenannte Hammermühle habe seit undenklichen Zei ten zum Schulverbande in Wiedersberg gehört und nachdem das Dorf Heinersgrün bis zum Jahre 1836 einen selbststän digen Schulbezirk gebildet, in diesem Jahre dem des Dorfs Wiedersberg sich angeschlossen, nach kurzer Zeit aber wegen Mangels an Raum sich von demselben getrennt und ein Schulhaus gebaut habe, sei ihm, obwohl sein Grundstück un verändert bei dem Schulverbande von Wiedersberg verblie ben, aufgegeben worden, dem des Dorfs HeinerZgrün sich anzuschließen. Dessen habe er sich geweigert, er sei aber, wie er durch beigefügte Abschriften der betreffenden Entscheidun gen nachweist, in allen Instanzen mit seinem Widerspruche abgewiesen worden. Die örtliche Lage der Hammermühle sei eine solche, daß die Belassung derselben bei dem Wieders- berger Schulbezirke geeignet erscheine, zumal das Dorf Ram- moldsreuth, eine Viertelstunde weiter entfernt, bei diesem verblieben, obwohl es wegen dieser Entfernung umsomehr zum Anschluß an den näheren Heinersgrüner Schulverband verbunden gewesen sein würde. Da es nun dem letzteren nicht zugetheilt worden, so würden seine, des Petenten Kin der durch die Begleitung der schulfähigen Kinder von Ram- moldsreuth Schutz auf dem Wege nach Wiedersberg finden. Ferner könne der Weg von der Hammermüble nach Wkedcrs- berg auf der Straße von Plauen nach Hof zurückgelegt wer den, während nach Heinersgrün ein übel angelegter, schlecht beschaffener Communicationsweg führe; von der ersteren werde im Winter der Schnee sofort ausgeworfen, hinsichtlich des letzter» sei eine solche Sorgfalt gänzlich zu vermissen und der Fußweg von der Hammermühle nach Wiedersberg nehme die Hälfte der Zeit in Anspruch, welche nöthig sei, um von ersterer nach Heinersarün zu gelangen. Endlich fügt der Petent hinzu, liege ihm deshalb daran, dem Schulverbande von Wiedersberg nicht entzogen zu werden, weil er seinen Kindern durch Benutzung des von dem dasigen Geistlichen zu ertheilenden Privatunterrichts eine weitere Bildung zu verschaffen beabsichtige, und aus eben diesen Gründen halte er sich nicht für verbunden, zu dem Bauaufwande für ein Schulhaus in Heinersgrün beizutragen.
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