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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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erfolgten allerhöchsten Decretes geschöpftes Bedenken vorge waltet zu haben scheine, die Hoffnung, es werde das könig liche Finanzministerium bereitwillig den Erlaß auch auf die in Frage stehenden 10 Procent erstrecken, falls die Kammern einen dahin zielenden Antrag stellen würden. Petenten versichern, daß, wenn sie auch weit entfernt seien von der Annahme, als ob die Aufrechterhaltung des obererzgebirgischen und voigtländischen Eisenhüttenbetriebcs gerade von der Preisermäßigung auf die gedachten 10 Pro cent abhängig sei, doch jeder Ersatz für die ihnen im Jahre 4839 entzogenen 26 Procent billigem Kohlhölzer eifrigst von ihnen angestrebt werden müsse, um ihrem Gewerbsbetriebe, der Nahrungsquelle von beiläufig 10,000 Menschen, im All gemeinen zu Hülfe zu kommen." Umsomehr seien sie hierzu verpflichtet, als ihre zeitherkge Bezugsquelle böhmischer Höl zer versiegt und die Aussicht unsicher sei, ob und wann den Hammerwerken in der Möglichkeit, Steinkohlen von Zwickau auf Eisenbahnen in ihre unmittelbare Nähe führen zu kön nen, die einzige Garantie für ihr Fortbestehen geboten werden würde. Da nun vom königlichen Finanzministerium in der Ver ordnung vom 13. August 1850 die ihren -Werken zugedachte Zulage an 10 Procent Kohlhölzern ausdrücklich als eine solche bezeichnet werde, durch welche der frühere Abzug von 26 Procent auf 16 Procent reducirt werden solle, richten Pe tenten an die Ständeversammlung das Gesuch: es wolle Dieselbe bei der hohen Staatsregierung ihre Verwendung dahin eintreten lassen: daß die auf 10 Jahre bewilligte Preisermäßi gung für die alljährlichen Kohlholzquanten der obererzgebirgischen und voigtländischen Eisen hüttenwerke auch in derselben Zeitdauer auf die mittelst Finanzministerialverordnung vom 13. August 1850 zugelegten 10 Procent erstreckt werden möge. Die Deputation kann nicht verkennen, daß die hohe Staatsregierung vollkommen Recht hatte, wenn sie den am vorigen Landtage rücksichtlich der den Hammerwerken unter Preisrabatt zu gewährenden Kohlhölzer gestellten Antrag nur aus diejenigen Holzquanta bezog, welche in den damali gen Unterlagen zum Budget als für jenen Zweck bestimmt, bezeichnet wurden. Es ist bei der Debatte das Quantum approximativ bezeichnet worden und es ergiebt sich auch aus dem für jenen Rabatt bestimmten Abzug. Die Verwaltung mußte sich deshalb in der Abgabe unter Rabatt hierauf be schränken. Andererseits freilich kommt in Erwägung, daß die Kam mern nichts davon gewußt haben, daß den Hammerwerken ein um 10 Procent erhöhtes Holzquantum als für ihren Be darf erforderlich und als von der Forstverwaltung unbedenk lich zu gewähren, bereits zugestanden war; es kommt ferner in Betracht, daß der Zweck des ständischen Beschlusses der war, den Hammerwerken die dringend beanspruchte Hülfe für ihren Betrieb zuzugestehen und es demnach kaum rathsam er scheinen kann, hierbei auf halbem Wege stehen zu bleiben, wenn mit einem kleinen weiteren Opfer der Zweck vollkom mener zu erreichen ist; es ist ferner in Betracht zu ziehen, daß, wenn die Deputation die Lage der Dinge richtig be- urtheilt, die Verhältnisse des hier in Frage stehenden Gewer bes in neuerer Zeit keineswegs günstiger geworden sind, son dern daß der Kampf desselben mit der auswärtigen Concur- renz, welche durch viele Verhältnisse begünstigt, wohlfeiler producirt, immer schwieriger wird und daß, wenn ein Fabriks betrieb an der Grenze seiner Rentabilität angelangt ist, oft nur noch ein kleiner Umstand sein völliges Siechthum be schleunigt; es ist ferner nicht aus den Augen zu verlieren, daß gerade im gegenwärtigen Augenblicke bei den hohen Lebens- mittelpreisen und der in andern Gewerbszweigen eingetrete nen Stockung der ungestörte Fortbetrieb der Eisenhütten werke von besonderer Wichtigkeit ist und es kann aus allen diesen Gründen die Deputation der Kammer nicht anrathen, das Gesuch der Petenten ohne Weiteres gänzlich abzuweisen. Andererseits darf nicht unerwogen bleiben, daß, wenn auch die hier als Unterstützung des Eisenhüttenbetriebes in Anrech nung kommende Summe keineswegs vollständig dahin zu rechnen ist, da ein Theil davon, in Betracht der ansehnlichen Quanta, um die es sich handelt, der zuweilen etwas geringern Qualität und des ungünstigem Standes der Hölzer auch andern Abnehmern würde gewährt werden müssen, doch aller dings immer noch ein ansehnlicher Betrag für den crstgedach- ten Zweck übrig bleiben wird und es nicht rathsam erscheinen kann, einen einzelnen Gewerbszweig, wie wichtig er sein möge, in ungemessener Weise und vielleicht unter veränder ten Verhältnissen über den Zweck hinaus, auf Kosten des Landes zu unterstützen. Nach allen diesen Gründen und Gegengründen kann die Deputation eine directe Verwendung der Kammern für das Gesuch der Petenten und eine weitere Zusicherung für einen längern Zeitraum, als die denselben bereits auf Antrag der Kammern gewährte, nicht bevorworten, wohl aber rathet sie der geehrten Kammer an: die hier in Frage stehende Petition zur Erörterung und Erwägung an die hohe Staatsregierung ab zugeben und letztere zugleich zu ermächtigen, für den Fall, daß die gewünschte Erörterung zum An- erkenntniß der Nothwendigkeit oder dringenden Räthlichkeit führen sollte, dem in der Petition ent haltenen Gesuche der obererzgebirgischen und voigt ländischen Hammerwerke ganz oder theilweise ftatt- zugeben, diese Gewährung eintreten zu lassen. In dieser Weise würde das formelle Hinderniß, welches in der letzten Bescheidung desFinanzministeriums als alleini ger Gruyd der Abweisung angeführt ist, beseitigt sein und le diglich materielle Gründe könnten den Ausschlag geben für oder gegen die Petenten. In dieser Beziehung aber können schon in naher Zukunft die Verhältnisse für die Petenten we sentlich günstiger oder ungünstiger werden und es braucht deshalb die Deputation nur auf die möglicher Weise bevor stehenden Abänderungen im Zolltarif hinzuweisen. Wie auch die Kammer über die Petition entscheiden möge, so wird dieselbe noch an die erste Kammer zu gelangen haben. Präsident v. Haase: Wir werden bei diesem Abschnitt vor der Hand stehen bleiben. Ich erwarte, ob Jemand in Bezug auf den vorgetragencn Theil des Berichts das Wort begehre. Staatsminister Behr: Zu Vermeidung von Mißver ständnissen habe ich nur zwei kleine Bemerkungen zu machen. Auf Seite 319 des Berichts ist gesagt: „Durch Ablösung nachtheiliger Servituten, namentlich Kien- und Pechnutzung, Huthweide rc., welche den Boden und die Bestände in dem
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