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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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rern Fällen nicht zu vermeiden sein werde. —Eben so ist zur Abwehrung der sich fort und fort mehren den gewaltsamen Angriffe auf die Forsten eineVer- starkung des Forstschutzpersonals unvermeidlich, wodurch ebenfalls die Aufsichtskosten steigen müssen. Da aber die speciellen Erörterungen Behufs der Aufstellung eines neuen Personalsetats zur Zeit noch nicht zu beenden gewesen sind, so ist für jetzt der zeitherige Betrag noch beibehalten worden." Die Deputation bemerkt rücksichtlich des gegenwärtig angestellten Forstdienstpersonals, daß dasselbe aus folgenden Personen mit den dabei bemerkten Normalgehalten und Dienstbezügen besteht: 15 Oberforstmeister, wovon , 5 zu 1500 Lhlr. Besoldung, 5 - 1200 - - 5 - 1000 - - und für jeden derselben: freie Wohnung oder angemessene Geldentschä digung dafür, . 16 Klaftern Z-weiches Scheitholz, 200 Lhlr. zu Haltung eines Secretairs, 240 - zu Unterhaltung zweier Dienstpferde. Hiernach würde sich für diese Stellen ein Bedarf von jährlich 26,314 Lhlr. 20 Ngr. er geben; der Verabreichungsetat war aber in Folge transitorischer Zulagen an Beamte, die früher in höherem Dienstgenuß waren, zeither 30,778 L'hlr. 13 Ngr. 5 Pf. jährlich. Ferner: 27 Oberförster mit Revierverwaltungen zu 600 Lhlr. Besoldung, excl. eines Assistenten, 78 Revierförster mit Revierverwaltungen zu 500 Lhlr. Besoldung, 20 Revierförster mit Revierverwaltungen zu 400 Lhlr. Besoldung, 7 Revierförfter mir Revierverwaltungen zu 300 Lhlr. Besoldung. Jedem Revierförster sind noch ausgesetzt: freie Wohnung oder 50 Lhlr. Vergütung zu Miethzins, 12 Klaftern Z weiches Scheitholz. Außerdem für 115 derselben: 50 Lhlr. zu Unterhaltung eines Revierburschen. und für 114: 120 Lhlr. Aequivalent zu Unterhaltung eines Dienstpferdes; ferner: 67 Unterförster zu 250 Lhlr. Besoldung, 30 Lhlr. Vergütung für freie Wohnung, 8 Klaftern K weiches Scheitholz, 29 Revierjäger zu 150 Lhlr. Besoldung, 20 Lhlr. Vergütung für freie Wohnung, - 10 Schock weiches Reißig. 243 wirkliche Staatsdiener. Nachstdem 13 Waldaufseher, wovon 1 mit 120 Lhlr. Remuneration, 1 - 90 - 1 - 72 - 10 - 60 - w. o. Hiernach würde sich, einschließlich des zu Gelbe veran schlagten Deputatholzes, ein Normaletat für das Forstver- waltungs- und Forstschutzpersonal von 117,465 Lhlr. 20 Ngr. ergeben, während der Veräbreichungsetat zeither noch 122,699 Lhlr. 20 Ngr. 6 Pf. betrug. Zu obigen Sum men noch denjenigen Betrag hinzugerechnet, welchen die Nentbeamten aus den Forstcassen beziehen, ergiebt sich der Etatsatz von 168,000 Lhlr., wie er oben in Ansatz gebracht ist. Ein Etat des Forstpersonals ist erst vorigen Landtag den Kammern gewährt worden und findet sich Landtagsacten 1850/51, Beilage zur HI. Abthl. 2. Bd. S. 229. Aus obiger Aufstellung ergiebt sich, daß, wenigstens nach Ansicht der Deputation, die Dienstbezüge des sächsischen Forstpersonals an sich und im Vergleich zu andern Staats dienern und zu den Ansprüchen, welche gemachtwerden müssen, als zu hoch durchaus nicht zu bezeichnen sind. Ja die Ver waltung hält neuerlich sogar eine theilweise Erhöhung der Besoldungen-für erforderlich und die Deputation wird weiter unten auf diesen Punkt zurückkommen. Eine andere Frage würde sein, ob das weiter oben auf geführte Personal seiner Zahl nach für den Dienst unbedingt erforderlich sek, ob nicht möglicher Weife ein ganzes Glied in der Kette durch eine unveränderte Organisation entbehrlich oder wenigstens in der Zahl seiner Glieder vermindert werden könnte. In dieser und anderer Beziehung würde es der De putation erwünscht gewesen sein, wenn die Ergebnisse viel facher Erörterungen, welche in den letzten Jahren in Rücksicht auf die Forstverwaltung und den Forstdienst unter Zuziehung Sachverständiger stattgefunden haben, Erörterungen, auf welche bei früheren ständischen Verhandlungen mehrfach hingewiesen worden ist, den Kammern mitgelheilt worden wären. Nachdem die hohe Verordnung vom 27. November vorigen Jahres, den Staatsforftdienst betreffend, erschienen war, demnach die stattgefundenen Erörterungen geschlossen zu sein schienen, hielt sich die Deputation für verpflichtet, an das hohe Finanzministerium eine Anfrage über das Ergebniß der letzteren zu richten. Es wurde der Deputation die Ant wort zu Lheil, daß jene Verordnung nur die dienstliche Orga nisation des Forstwesens betreffe und sich über die Zahl der Forstbezirke, Forstämter und Reviere rc. auf keine Weise aus spreche. Sie schließe sich im Ganzen nur an die Verordnung vom 12. Juli 1832 an, die nothwendig einer Umgestaltung bedurft habe. Einzelne Parrhien, wie z. B. das Rechnungs wesen, die Forstvermessung, die Examinationscommission rc. bedürften vor definitiver Gestaltung noch weiterer Erwägung und Erörterung. Zu jeder etwa gewünschten Auskunft sei die Regierung gern bereit. Der definitiven Aufstellung eines vollständigen Pcrsonaletats hätten noch mehrfache specielle Erörterungen in den einzelnen Forstämtern, namentlich dar über, inwiefern eine Veränderung in der Bildung der Forst reviere und Schutzbezirke thunlich und nützlich sei, voraus zu
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