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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Gesuch Vorgelegen auf die Zeit der wirklichen Gefangenschaft, was abgelehnt wurde, dieses Gesuch hier bezieht sich aber blos auf die Zeit des Rückmarsches und hier glaube ich, sind Billig keitsgründe wohl zu beachten. Ich muß daher die geehrte Kammer ersuchen, dem Anträge der Deputation, das Gesuch auf sich beruhen zu lassen, nicht bekzutreten, sondern meinem Anträge beizupflichten. Vicepräsident v. Criegern: Wünscht noch Jemand über den Gegenstand zu sprechen? Regierungscommissar v. Zeschau: Nach den vielen Anträgen und Petitionen, welche in dieser Beziehung an die Staatsregierung gekommen sind, muß es den Anschein ge winnen, als sei das Kriegsministerium der Gegner der alten verabschiedeten Soldaten, während es sich selbst das Zeugnrß geben kann, daß es.zu allen Zeiten für das Wohl dieser Leute so gut gesorgt hat, als es die Mittel nur erlaubt haben; auch hat man die Gesuche um Auszahlung von Löhnungsrück- ständcn immer auf das Gründlichste erörtert und geprüft und es ist dem Kriegsministerium stets eine Freude gewesen, die erhobenen Ansprüche gerechtfertigt zu finden und daher ge währen zu können. Freilich, ungerechtfertigte Anträge mußten ebenso zurückgewiesen werden, indem man Staatsgelder nicht willkührlich verwenden konnte, sondern sich an die des- fallsigen allerhöchsten Bestimmungen halten mußte. Diesen Leuten, welche aus der russischen Gefangenfchaftzurückgekehrt waren, konnte.man ein Recht auf Löhnung für den Rück marsch nicht zugestehen, indem, wie auch der Bericht bemerkt, das Recht auf Löhnung sich daran knüpft, daß der Mann auf dem.Etat der Armee steht. Wenn aber Abg. Riedel sagt, daß man ihnen wenigstens dann ein Gnadengeschenk geben könnte, so habe ich darauf zu entgegnen, daß solches auch stets geschehen ist. Alle Soldaten, welche die russische Campagne mit gemacht und später in Dürftigkeit gekommen sind, haben dergleichen Geschenke vom Kriegsministerium erhalten und zwar nach Maaßgabe ihrer früheren Dienstleistungen. Daher konnten aber die in Kriegsgefangenschaft gewesenen Soldaten nicht so bedacht werden, als diejenigen, welche allen Schlach ten beigewohntundalleStrapazen erduldetbatten; inzwischen betragen diese Gnadengeschenke, welche sie seit 25 bis 30 Jahren erhalten haben, dennoch gewiß mehr, als die Löhnungs rückstände betragen dürften, die man ausgezahlt zu sehen wünscht. Dieses betrifft aber, wie bereits erwähnt, nur die Hülfsbedürftigen, denn Allen konnte man solche Gnaden geschenke nicht, gewähren. Was die Verpflegung in der russischen Gefangenschaft anlangt, so muß man doch der russischen Regierung die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß unsere Soldaten so gut verpflegt worden sind, als es die Ver hältnisse erlaubten; dieselben haben jedenfalls eine bessere Verpflegung gehabt, als diejenigen, welche dem Feind gegen über standen und auf dem Wege in dieHeimath sind sie eben falls besser verpflegt worden (nachdem schon der Friede mit Deutschland abgeschlossen war), als die Soldaten der im Rück züge begriffenen Armee. Daß ferner diese Letzteren, welche, fortwährend mit dem Feinde kämpfend, sich in das Vaterland zurückzogen, mehr Ansprüche auf Löhnung hatten, als die jenigen, welche in Ruhe und Frieden nach Hause gingen, unter liegt wohl keinem Zweifel. Abg. Huth: Ich bin in der Hauptsache ganz mit den Ansichten des Abg. Riedel einverstanden, ich glaube aber, der selbe erreichr schon seinen Zweck insofern, als ich nur die Er klärung des Herrn Regierungscommissar bestätigen muß. Es sind mir nämlich selbst schon mehrere Male vom hohen Kriegsministerium solche Gnadengeschenke anvertraut worden, um sie den in meiner Heimath lebenden alten Kriegern aus der russischen Campagne zu überreichen. Freilich wird nicht geradezu Allen der Wunsch gewährt und die Ansprüche wer den nicht allseitig befriedigt, wenn die Petition nicht berück sichtigt wird, wie durch das Gutachten der Deputation vor geschlagen ist; indeß glaube ich, wie der geehrte Herr Regie rungscommissar schon erwähnt hat, daß, wenn diese Leute das bisher eingeführte Gnadengeschenk erhalten, dadurch derZweck, den Abg. Riedel beabsichtigt, vollständig erreicht wird. Der selbe hat nämlich von einer Summe von 6 bis 8 Lhlrn. ge sprochen; nun kann ich meinerseits bestätigen, daß ich für einen der alten Soldaten aus der russischen Campagne bis jetzt schon mehr, als diese Summe beträgt, in Empfang genommen habe. Dies glaubte ich, zur Vermittelung der einander gegenüberstehenden Widersprüche, bemerken zu müssen. Abg. Riedel: Daß das Kriegsministerium alle und jede Ansprüche in Bezug auf Löhnungsrückstände zurück gewiesen und nicht beachtet hätte, das habe ich nicht behaupten wollen und daß man in dieser Sache vorsichtig zu Werke gehe und die Ansprüche genau prüfe, damit bin ich ganz einverstan den, darüber will ich dem hohen Kriegsministerium keinen Vorwurf machen; ich will auch nicht, daß diejenigen, die die Ansprüche nicht erweisen können, die Löhnung ausgezahlt be kommen sollen. Wenn aber der Herr Regierungscommissar erklärte, daß allerdings diese alten Soldaten, wenn sie dessen bedürftig wären, ein Gnadengeschenk, das man allerdings nach den Leistungen bemessen müsse, erhalten hätten und daß dies allerdings bei den Kriegsgefangenen nichtderFall seinkönnte, indem sie auf dieseZeit nichts geleistet hätten, so muß ich mich doch dagegen aussprechen. Ich wünschte, daß hier diese We nigkeit, wo es sich blos um 6—8 Khlr. handelt, ebenfalls als ein Gnadengeschenk betrachtet würde, denn diese Leute würden gewiß ebenso ihre Pflicht erfüllt haben, wenn sie nicht ohne ihr Verschulden in Gefangenschaft gerathen wären. Was die Verpflegung auf dem Rückmärsche anlangt, wie die ge wesen sein soll, so will ich das dahin gestellt sein lassen, mir ist aber versichert worden, daß es nicht so gewesen ist, wie man es jetzt glaubt und darstellt. Wenn der Abg. Huth
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