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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Die Deputation der ersten Kammer hat den diesseits für die Nichterhöhung der Majorsgehalte aufgestellten Gründen keine weitere Beachtung geschenkt, dagegen die Bewilligung, in der Hauptsache auf die von der Minorität der Deputation der diesseitigen Kammer angegebenen Gründe gestützt, bean tragt. Die zweite Kammer hat die Billigkeit der Gründe, welche für die Erhöhung sprechen, anerkannt, nur vergegen wärtige Moment schien der Kammer nicht geeignet dafür. Auf diesen Grund ist in der jenseitigen Kammer kein Gewicht ge legt, ja derselbe ist, wie es scheint, gar nicht in nähere Erwä gung gezogen worden. Was die Differenz wegen der Artillerieunterofsiziere an langt, so ist in dem Berichte der zweiten Deputation der ersten Kammer Seite 118 Folgendes zurUnterstützung des Antrages angeführt worden: „Die bei dem Fußartillerieregimente in.Abminde rung gebrachten zehn Corporale mit 730 Thlr. Ge halt und 110 Khlr. Brodverpflegungsquantum er klären die königlichen Commissarien für gänzlich unthunlich. Die Nothwendigkeit, 30 Feuerwerker und 70 Corporale beim Fußartillerieregimente prä sent zu haben, sei 27Jahre lang anerkannt gewesen, nur einige wenige Jahre habe man diese Zahl um 10 vermindert. Durch den bedeutend vermehrten Dienst dieser Unteroffiziere wäre es bei der letzten Augmentation unerläßlich gewesen, wieder auf die frühere Zahl 70 zurückzukommen. Wolle man von den 30 stets beurlaubten Corporalen wieder 10 ein ziehen, so würde keine Ersparniß entstehen." Es muß dieser Grund jedenfalls auf einem Jrrthum be ruhen, da, wie aus den Acten, welche beiden Deputationen vorliegen, zu ersehen ist, bei der Artillerie, welche früher ebenfalls in 10 Compagnien, sowie sie jetzt in 10 Batterien formirt ist, bei einer solchen Abtheilung auf dem Erat aller dings 1 Feuerwerker und 1 Zimmermann mehr angestellt waren als gegenwärtig. Dagegen war der Etat schwächer um 4 Corporale, 10 Oberkanoniere, 26 Kanoniere und 10 Fahrer. Die Deputation kann daher auch bei diesem Punkte ihre früher aufgestellten Gründe keineswegs als widerlegt ansehen und kann deshalb um so weniger zur Annahme der von der ersten Kammer gefaßten Beschlüsse anrathen. Eben so wenig hat sich die erste Kammer geneigt gezeigt, auf einen von der diesseitigen gestellten Antrag einzugehen folgenden Inhalts: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, dieselbe wolle, um jeder Ueberschreitung der Position durch den momentan stattfindenden vermehrten Etat der Dienstpferde bei der Artillerie vorzubeugen, den Friedensstand der Dienstpferde bei der Fußartillerie mindern und denselben künftig auf 16 Offiziers pferde, 40Unterofsizierspferde und 180 Zugpferde festzusteUen. Die jenseitige Kammer hat diesen Antrag nicht ange nommen, weil der königliche Regierungscommiffar denselben nicht für ausführbar erklärt hat, er übrigens auch zu keiner Ersparniß führte. Der Antrag sollte allerdings keine Ersparniß in den zu bewilligenden Summen bewirken, wohl aber bei denen, welche wirklich ausgegeben werden, indem er dazu führen sollte, einen Mehraufwand und die Ueberschreitung der Pos. 48 b. zu ver hüten, ein Ergebniß, welches ziemlich nahe liegt, da gegen wärtig das Ministerium, wie es anführt, durch Bundesbe schluß genöthigt ist, einen größeren Etat an Zugpferden zu halten. Was die Unausführbarkeit des Antrags anlangt, so hat die Deputation schon ihre Gründe dagegen in derSitzung der zweiten Kammer entwickelt. Sie ist überzeugt, daß, wenn unsere Armee in gleicher Weise wie die preußische mit dem Ar tilleriefuhrwesen ausgestattet ist, es wohl genügt. Außerdem dürfte wohl auch eine nähere Erörterung der Frage: ist es nöthig, da wir bundesgemäß nur 24 Geschütze zum Contin- gent und 12 zurReserve zu stellen haben, daß unsere Artillerie iu 2 reitende und lO Fußbatterieen formirt ist und jede der selben eine so zahlreiche Bespannung habe? zu der Ueberzeu- gung führen, daß das Kriegsministerium nur diesen Antrag sehr wohl annehmen, um so mehr, da doch früher für unsere ganze Artillerie nur eine gleiche Anzahl Pferde gehalten wurde, wie sie auch gegenwärtig auf dem Etat des Commifsa- riatstrains sich befindet. Die Deputation kann daher sich nicht entschließen, den Antrag aufzugehen und rathet viel mehr der Kammer an, auch ferner bei demselben zu beharren. Nächstdem hat aber auch die Deputation der geehrten Kammer noch über den Inhalt eines Schreibens zu berichten, welches von dem hohen Kriegsministerium an die zweite De putation der ersten Kammer ergangen ist und wodurch die von der hohen Staatsregierung gestellten Postulate eine Aenderung erleiden. Dasselbe lautet: „Seit der in der zweiten Kammer stattgefundcnen Berathung des Ausgabebudgets des Militairdepar- tements sind die von der Regierung vorgelegten Ab änderungen des Gesetzes über Erfüllung der Mili- tairpflicht, die Wiedereinführung der Stellvertre tung und die Aufhebung des Unterschieds von Ab teilungen der activen Armee betreffend, in der er sten KammerderStandeversammlungzur Annahme gelangt. Sollten dieselben von der zweiten Kam mer ebenfalls acceptirt werden', so beabsichtigt das Kriegsministerium eine Veränderung in der Ver keilung der Dienstalterszulagen für Unteroffiziere einzuführen und beansprucht anstatt der hierzu bei Pos. 48 g. poftulirten Zulagen, welche zusammen 24,400 THIr. ausmachen, für diesen Zweck nur die Summe von 12,000 Thlr., welche man dergestalt zur Vertheilung bringen würde, daß die ältesten 300 Unteroffiziere eine monatliche Zulage von 2 Thlr. und die folgenden 400 ältesten Unteroffiziere eine monatliche Zulage von 1 Thlr. erhalten wür den, wodurch bei dieser Position eine Ersparniß von 12,400 Thlr. ausfallen dürfte. Durch die Wiedereinführung der Stellvertretung ist zwar ein Mittel geboten, Unteroffiziere länger im Dienste zu erhalten, jedoch ersetzt dieser dem Mann gewährte Vortheil immer noch nicht dje bjs- 209»
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