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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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her gewährte Löhnungszulage. Will man daher länger gediente Unteroffiziere der Armee erhalten, so muß man einen Theil wenigstens der bisher ge währten Zulagen auch fernerhin den ältesten Unter-- offizieren bewilligen. Auch muß berücksichtigt wer den, daß ein gänzliches Entziehen dieser Zulagen eine große Niedergeschlagenheit unter dem Unter- terofsizierscorps Hervorrufen würde und sie zu dem Glauben veranlassen könnte, man entziehe ihnen einen Vortheil, weil ihre Dienste in einer ruhigeren Zeit vom Vaterlands weniger gebraucht würden. Wenn das Kriegsministerium für obigen Zweck nur die Hälfte der postulirten und bereits von der zweiten Kammer bewilligten Summe verwenden will, so hegt es.zugleich die Hoffnung, daß die von der jenseitigen Kammer abgeminderten Positionen in ihrer von der Regierung angegebenen Höhe wie der hergestellt werden. Man bietet hierdurch die Mittel zurBewilligung der Abminderungen sämmt- licher im Budget aufgenommenen Postulats rind namentlich der von der letzter» und der jetzigen hohen Ständeversammlung anerkannt nothwendigen Ge haltserhöhung der Stabsoffiziere der Infanterie und Artillerie, sowie zur Verwilligung des ganzen Postulats für Nemonte, wobei das Kriegsministe rium auf die Ermächtigung antragt, alljährlich 25 Chargenpferde für Subalternoffiziere der Reiterei und der reitenden Artillerie erkaufen zu dürfen. Diese Nothwendigkeit stellt sich dringend heraus, da fast keine jungen Männer mehr sich finden, welche im Stande sind, so große pecuniaire Opfer zu brin gen, welche dieEquipirung und Remontirung eines Reiterofsiciers erfordert. Es sind dermalen aus Mangel anSubjecten bereits 12Leutnants-Vacan- zen in der Reiterei. Für die reitende Artillerie fällt es sogar noch schwieriger, genügend wohlhabende und doch auch sonst für dieseKruppe passendeSub- jecte zu ermitteln. Auch besteht in fast allen Armeen die Einrichtung, daß jeder Reiterofficier ein Char genpferd erhält. Das Kriegsministerinm ergreift die Gelegenheit der jetzigen Berathung des Militairbudgets, die ge ehrte Finanzdeputation der ersten Kammer von vorstehender Absicht in Betreff der Vertheilung der Löhnungszulagen in Kenntniß zu setzen und damit den Antrag auf obige Verwilligungen ganz er gebens! zu stellen." Di^Deputation kann es nur sehr dankbar anerkennen, saß durch diese Erklärung des Ministeriums ein Postulatdessel- ben reducirt wird, welches außerdem nur als Ersparniß im Rechenschaftsberichte sich dargestellt haben würde. Es wird demnach in der Voraussetzung, daß der erwähnte Gesetzent wurf dieBeistimmung derStandeversammlung erhält, schon gegenwärtig die Pos. 48 a. um 12,400 Thlr. gemindert werden können. Die Deputation sieht gegenwärtig davon ab, die Frage näher zu erörtern, inwieweit die Unterofsizierszulagen nicht noch weiter reducirt oder gänzlich in Wegfall gebracht werden können, da die Entscheidung derselben für das vorliegende Budget von keinem Einfluß sein würde, daher auch füglich der nächsten Budgetberathung Vorbehalten bleiben kann. Was die in demselben Ministerkalschrekben enthaltene Mittheilung in Betreff der Chargenpferde betrifft, so wird die Deputation bei Pos. 50 daraufzurückkommen. ' Die Deputation beantragt daher: > die Kammer wolle demgemäß Pos. 48 a. mit . 718,406 Khlr. bewilligen. Die Deputation hat nun noch eines bei dieser Position in der ersten Kammer gestellten Antrags zu gedenken. Der selbe ist von der zweiten Deputation der ersten Kammer ausgegangen und in dem Berichte dieser Deputation S. 18L u. 182 angegeben und motivirt. Er lautet folgendermaaßen: „dem Kriegsministerium einen außerordentlichen Credit bis zur Höhe von 250,000 Thlr. bei der Staatscasse zu eröffnen, um für den Fall, daß die Preise des Roggens auf 2Ehlr. 15Ngr. und dar unter, sowie die des Hafers auf 1 Thlr. 7H Ngr. und darunter herabgehen sollten, außerordentliche Naturalvorräthe von diesen Getreidegattungen an zukaufen, auch diese Vorrathe erst zu dem Zeit- puncte zur Verwendung zu bringen, wo die Preise des Roggens den Betrag von 4 Lhlr. und die des Hafers den von 2 Lhlr. überschreiten sollten, in gleichen von dem in-Mehl verwandelten Roggen eine angemessene Quantität für Zeiten höherer Kheuerung aufzubewahren und über die eventuelle Benutzung des Eredits bei der Budgetvorlage der Ständeversammlung Mittheilung zu machen." Dieser Antrag wurde von der ersten Kammer einstimmig angenommen. Wei der darüber stattsindenden Debatte sprach sich der Herr Regierungscommissar sehr dankbar für diese Absicht der Kammer aus, bemerkte jedoch, daß zu Ausführung desselben auch eine Erweiterung der Militairmagazine erforderlich sein werde. In der darüber mit der diesseitigen Deputation stattge fundenen Verhandlung erklärte derselbe, daß, wenn dieser Antrag einen umfassenden Nutzen für die Armee haben sollte, allerdings auch zu wünschen wäre, daß man noch einen Schritt weiter ginge und den Credit zum Ankauf eines grö ßer« Quantum von Getreide vergrößerte, oder doch wenig stens wegen Erweiterung der dadurch nöthig werdenden Ma- gazinräume sich Anschläge von der Negierung erbäte. Das Finanzministerium, mit welchem die Deputation ebenfalls über diesen Gegenstand verhandelte, sprach sich allerdings dahin aus, daß es außer Stand sein würde, den betreffenden Credit zu gewahren, wenn nicht besondere DeF- ungsmittel für denselben von den Ständen angewiesen würden. So sehr nun auch dieDeputation mitderfraglichen Maaß- regel einverstanden war, indem man nicht verkannte, welche Vortheile dieselbe in Aussicht stellte, theils wegen der wohlfei leren Verpflegung der Armee und der daraus hervorgehen den Ersparniß und möglichen Erleichterung der Abgabenpflich tigen, theils wenigstens nach Ansicht einiger Mitglieder, auch wegen der den Getreideproducenten daraus erwachsenden Möglichkeit, in wohlfeilen Zeiten bei mangelndem Absatz einen Ausweg zu finden, einen Theil ihrer Produkte verwerthen zu können, so wenig konnte sie sich entschließen, nach der obem
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