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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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8) daß nicht durch jährlich erscheinende 52 Druckbogen das Ansehen der Kirche und Schule gehoben werden wird, sondern in der That nur durch persönliche Würdigkeit ihrer Organe und durch lebendigen, Geist und Herz ansprechenden -Vortrag der Lehrer der Kirche und Schule. Das Cultusministcrium dagegen"hält wenigstens die Staatsunterstützung eines ausschließlich Kirchen- und Schul sachen behandelnden Blattes deshalb für dringend erforder lich, weil es die Existenz eines solchen als unbedingt noth- wendig erklärt, gleichwohl aber ohne solche Unterstützung ein solches Blatt sich nicht halten könne, wie die Erfahrung schon mehrfach bewiesen habe. Das Ministerium behauptet, daß, wenn es ein solches Bedürfniß erkenne, es auch, als oberste Behörde für die Kir- chcnangelegenheiten, aus den Bewilligungen für allgemeine kirchliche Zwecke den erforderlichen Aufwand bestreiten zu dür fen, als ein Recht vindiciren müsse. Hiernach wird Niemand den Ständen das Recht ab sprechen können, die Ausgabe für dieses Blatt für eine solche zu erklären, welche ohne Gefährdung des Staatszwecks er spart werden kann, Niemand wird aber auch dem Ministerium seine Ueberzeugung rauben können, daß ein solches Blatt ohne Gefährdung der Interessen der Kirchen und Schulen nicht entbehrt werden könne, oeshalb aber ein solches Blatt aus Staatscassen unterstützt werden müsse. Wenn bei den Verhandlungen in der zweiten Kammer der königliche Commissar einen Unterschied finden wollte zwi schen einer Unterstützung von Staatswegen und einer Unter stützung Seiten der höchsten kirchlichen Behörde, so kann, nebenbei bemerkt, ein solcher Unterschied nicht anerkannt wer den, denn Alles, was aus einer Staatskasse gegeben wird, fließt aus einer Quelle; die Steuerpflichtigen des Landes sind es ganz allein, welche sowohl die Ausgaben für das Cultus- als die für die andern Departements aufzubringen haben. Stehen sich nun so die Rechte und Ansichten gegenüber, so lag es nahe, zu untersuchen, in was denn das offenbar in hohem Grade vorhandene und sich kundgebende Mißbehagen über dieses Blatt seinen Grund habe? da, werde dieser ge funden und beseitigt, dann auch Vie Anfeindung des Blattes aufhören und man selbst gegen eine Unterstützung Seiten des Staates nichts weiter einwenden werde. In dieser Beziehung ergab sich, daß man dem Blatte Folgendes zum Vorwurf macht: cs führe in der Weise, wie es jetzt redigirt werde, nicht etwa eine größere Einheit in der evangelischen Kirche, vielmehr eine größere Zerrissenheit her bei, indem es in oft schwülstiger Weise eine hyperorthodoxe Richtung vertrete, welche bei vielen guten Protestanten durch aus keinen Anklang finden könne. Stünde das Blatt auf eignen Füßen, so könnte gegen diese Richtung kein Vernünf tiger Etwas einwenden, denn es könnten und müßten eben alle Richtungen auch in der Kirche durch die Presse vertreten sein und sich gegenseitig bekämpfen, damit dem wahrhaft Guten zum endlichen Siege verhalfen werde; allein dasBlatt vertrete nach der Meinung des Publicums eben nicht blos eine gewisse Partei in der protestantischen Kirche, sondern man idcnlificirte alles darin Enthaltene mit der Regierung, man glaube, daß Alles, was.darin stehe, die unbedingte An sicht des Ministeriums ausspreche, daß das Ministerium be flissen sei, gewisscrmaaßen damit eine königlich sächsische Glaubensrichtung vorzuschreiben; man halte in Folge dessen dafür, daß der Glaubensfreiheit der Protestanten Gewalt an- gethan und der geistliche Stand zu einer Richtung getrieben werden solle, welcher die Mehrheit der Bekenner der pro testantische Kirche nicht huldigen könne und niemals huldigen werde und welche statt warmer Lehrer des Wortes Gottes, Heuchler ausbilde. Auf unverholene Mittheilung dieser laut gewordenen Tadel über das fragliche Blatt versicherte der Herr Regie- rungscommiffar ausdrücklich, daß sich das Cultusministcrium auch nicht im Entferntesten weder in die Bestallung des Re dakteurs, noch in die Redaktion des Blattes gemischt habe, daß der Redakteur von der oben erwähnten Commission ganz selbstständig gewählt worden und bei dem Ministerium ange brachte Beschwerden über das Blatt ohne Weiteres abge wiesen worden wären, weil das Ministerium die Redaction auf Heine Weise vertrete. Der Herr Regierungscommissar versicherte weiter, daß von keiner Seite ihm ein Tadel über die Haltung des Blattes zugegangen sei, und beklagte die Feigheit derer, welche es nicht wagen, offen herauszutreten, es vielmehr vorziehen, Andere vorzuschieben, um unter dem Deckmantel der Anonymität nur Angriffe zu bereiten. Der Herr Regierungscommissar führte weiter an, daß nach genauer Erörterung die Redaktion bis auf drei gerecht fertigte Fälle Aufsätze, welche ihr zugekommen, nicht zurück gewiesen habe, daß man also der Redaction durchaus keinen Vorwurf machen könne, wenn dasBlatt zu einem Sprech saale noch nicht erhoben worden sei, überhaupt, daß das Mini sterium nicht identisicirt werden könne mitallen den Ansichten, welche das Blatt vertrete, obwohl das Ministerium nur den rechtgläubigen Standpunkt für denjenigen halte, welchen es zu vertreten habe. Wenn nun das Ministerium schon in seiner Stellung nach Außen hin ein sehr großes Gewicht auf die fernere nur durch Unterstützung des Staates mögliche Existenz des frag lichen Blattes legt, so mußte sich die Deputation die Frage vorlegen, was eine Verweigerung der Ausgaben dafür für Er folg haben werde? Und hier konnte man sich nicht verhehlen, daß, wenn etwa die erste Kammer einer solchen Verweigerung nicht beitreten sollte, die Ausgabe zwar nicht genehmigt, allein gleichzeitig auch eine die Unterstützung des Blattes geradezu unmöglich machendeRichtschnur an dieRegierung nicht gelangen werde. Wollte sich daher die Deputation auf das Feld des jetzt Erreichbaren stellen, so blieb ihr nichts übrig, als mit der Verwilligung der postulirten Summe Wünsche zu verbinden, deren Erfüllung man zuversichtlich erwarten kann. Die Deputation vereinigte sich daher, der Kammer vor zuschlagen: die unter Position 66 o. geforderten 8000 Thlr. zwar zu bewilligen, hierbei jedoch rücksichtlich der davon dem Sächsischen Kirchen- und Schulblatte zufließenden Unterstützung dem betreffenden Mini sterium den dringenden Wunsch zu erkennen zu geben, es möge dafür Sorge tragen, daß es bekannt werde, daß alle Ansichten dieses Blattes mit denen des Cultusministeriums nicht zu identisiciren seien, so wie die fernere Unterstützung des Blattes davon abhängig machen, daß das Blatt nicht blos einer einseitigen Richtung der Kirche seine Spalten öffne, sondern in einem Geiste redigirt werde, welcher dem Gewissen keines Protestanten zu nahe trete. 212*
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