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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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L5Z9 ser Besteuerung die außerordentliche Gewerbe- und Personal-! der ist, daß cs ihnen noch weit schwerer wird, sie aufzubringen, steuer die erste sein muß, welcher eine Abminderung gebührt. Deshalb eben hatte ich sehr gewünscht, daß der Versuch ge- Hierbei habe ich nicht die Rentiers, nicht die Beamten im macht würde, daß Erörterungen angestellt würden, ob nicht Sinne, sondern lediglich und vorzugsweise die Gewcrbtrei- ein anderes, ein gleicheres Verhaltniß eingeführt werden könnte, benden. Diesen Letzteren sind wir es schuldig, ihre Lasten zu selbst unter den Gewerbtreibenden. mindern; denn je schlimmer die Verhältnisse dieser sich gestal- Referent Abg. v. d. Planitz: Es ist zwax kein Antrag ten, desto gefährlicher werden auch imAllgemeinen die socialen auf Abänderung der Bewilligung gestellt, indeß soeben von Zustände werden, was wir jetzt am meisten zu vermeiden ha- zwei Seiten her die Behauptung ausgesprochen worden, dass ben, da von daher die meiste Gefahr Allen droht. Jchkanndaher gegenwärtig von denGewerbsteuerpflichtigenverhältnißmaßig durchaus, auch nicht anerkennen, daß die Schlachtsteuer es sei, weit mehr zur Deckung der Staatslasten beigetragen werben welche diese Minderung vorzugsweise erfahren müsse, denn müssen, als von den Grundsteuerpflichtigen. Dieser Be- diese tragt nicht ein Stand allein, sondern sie tragen w'.r Alle hauptung muß ich widersprechen und erlaube mir, für meine zusammen, mögen wir in Städten oder auf dem Lande woh- Ansicht folgende Gründe aufzuführen. Ick) muß anerkennen, nen, diese Steuer drückt daher auch nicht einseitig blos einen haß der Zuschlag zur Gewerb- und Personalsteuer, in der Art, Stand, die Gewerbe-und Personalsteucr aber trägt blos eine I ex jetzt erhoben und noch zu erheben beabsichtigt wird, Classe vorzugsweise, das sind die Städter, diese einseitig d^ni bei der Grundsteuer gegenüber ein unverhältnißmäßig drückende Steuer verdient daher vor Allem Berücksichtigung, h^r ist. Mein daraus kann ich unmöglich folgern, daß die und um solche verwende rch mich bei der Kammer. Grundsteuerpflichtigen wirklich begünstigt würden und daß Abg, Riedel: Ich schließe mich ebenfalls der Ansicht das Steuerverhältniß zwischen beiden Classen ein ungleiches des Abg. Haberkorn an. Auch ich halte das Verhältnis wie sei. Ich gebe zu, es wird sehr schwer werden, diese beiden es jetzt stattsindet, daß nämlich, wenn von der Grundsteuer Steuern so zu egalisiren, daß man behaupten könnte, sie 2 Pf. als außerordentlicher Steuerzuschlag erhoben werden, würden ganz gleich und ganz gerecht erhoben. Wenn von der Gewerb- und Personalsteuer das Doppelte gegeben man das will, so müßte man wenigstens dahin gelangen, werden muß, für ungleich und theilweise für unge- daß man ebenso gut, wie man bei der Grundsteuer die recht. Die Gründe dafür hat der Abg. Haberkorn bereits Ertrage nach Steuereinheiten eintheilt, auch bei der Gewcrb- sehr treffend dargelegt, ich brauche also nicht weiter darauf steuer gewisse Steuercapitale feststellte und diese mit jenen einzugehen. Nur einiges noch will ich mir erlauben, zu er- Steuereinheiten in ein Verhaltniß brächte und dann sagte, wähnen, wenn es etwa auffallend erscheinen sollte, daß ich jede Einheit von der Gcwerbsteuer giebt so viel, wie jedeEin- als Vertreter des Landes und der Landwirthschaft mich in heit bei der Grundsteuer. Wie wenig aber die Verhältnisse dieser Weise ausspreche. Ich betrachte aber diese Sache von und die Behauptungen, welche die Abgg. Riedel und Haber einer andern Seite, indem ich in meinem Bezirke vielmehr körn angeführt haben, richtig sind, getraue ich mir aus Fol- Gewerbtreibende zu vertreten habe, als Landwirthe, so halte gendem zu beweisen. Ich setze nämlich voraus, daß die Ge ich es für meine Pflicht. Denjenigen gegenüber, die vielleicht werb- und Personalsteuer eine in sich im richtigenBcrhältniß glauben, es sei hiermit das Nichtige getroffen, muß ich einhal- stehende ist. Ist sie das nicht, ist sie nicht in sich ausge- ten, daß, wenn dies der Fall sein sollte, dies eine große Unge- glichen, so wird man noch viel weniger sie mit der Grundsteuer gerechtigkeit wäre, in dem Falle, wenn die Verhältnisse sich in richtiges Verhältpiß zu bringen vermögen, die unter sich ändern und keine außerordentlichen Zuschläge erhoben wer- doch- in Folge der Art und Weise, wie man sie festgestcllt und den, so würde dann die Grundsteuer viel zu hoch sein. Ich gesetzlich normjrt hat, auf die Einnahme und den, Reinertrag, hätte daher gewünscht, daß schon am vorigen Landtage der basirt, daher in sich vollständig ausgeglichen ist. Wenn nun Antrag des Abg. Haberkorn angenommen und Erörterungen aber die Personal- und Gewerbsteuer in sich nur einige,rmaa- in dieser Sache angestellt worden wären. Ich gebe zu, daß ßen ausgeglichen ist, so wollen wir doch einmal untersuchen, es wirklich sehr schwer ist, richtige, mittle und gleiche! was eine bestimmte Einnahme Steuer zu geben hat. Man Verhältnisse zu treffen, wenn man aber anerkennt, daß jetzt hat die Steuer progressiv angenommen,, mithin so, daß die ein richtiges Verhältniß in vielen Beziehungen nicht stattsin- höhern Einnahmen bei den Rentiers und denen, die feste Ge bet, so muß man doch endlich einmal einen Anfang machen, halte haben, verhältnißmäßig mehr geben, als in den niehri-. daß diese Ungleichheit ausgeglichen werde. Auch verkenne gern Sätzen. Wir wollen also einmal annehmen,, daß In ich. ganz und gar nicht, wie schwer es unter den jetzigen Ver- mand als. Rentier eine Einnahme von. 5<MTHlr.,ha.t yder als hältnissen manchem Landwirthe wird, diese beträchtlichen ein Beamter ebenso viel, reinen Gehalt: bezieht; wasgiebt er da Steuern aufzubringen, aber, meine Herren, betrachten Sie ab? Hier ist diese Abgabe, schon in der.Progression Wider doch einmal auch die Lage der Gewerbtreibenden, in denStäd- höchsten Steuer angenommen., Diese giebt nach dem neuesten ten, sowie auf dem Lande und Sie werden finden-, daß dort Gesetze 13,0 Lhlr, diese verdoppelt, macht 860 Thlr. Es für Viele die Gewerb- und Personalsteuer noch viel drücken- ist also hier vorausgesetzt, daß dis doppelte Gewerb- und Per- / 228*
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