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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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mitten, während die Verhältnisse, durch welche ihre Befreiung bedingt worden, bestehen. Es sind jedoch die unter ä. und s. Benannten nur der in Z. 17 des nurer wähnten Gesetzes angeordneten Controle, nicht aber auch zugleich der daselbst vorge- schriebenen Küchtigkeitsuntersuchung, auch nicht den §. 15 a. und b. desselben Gesetzes an gegebenen Verpflichtungen der übrigen Dienst reservisten unterworfen. Dererwähnten anderweitenTüch- tigkeitsuntersuchung unterliegen auch die unter o. benannten freige- loosten Mannschaften nicht?" Gegen 7 Stimmen Ja. Präsident v. Haase: V. Will die Kammer als Schluß- paragraphe der Gesetzvorlage noch folgende Paragraphe an nehmen : „In Folge der Wiedereinführung der Looszie- hung gelangen auch die darauf bezüglichen Bestim mungen der §8. 6, 7,9,10, 17,18, 35,43 48,49, 50,51,54,58,61,66,72,77, 78 und 79 des Ge setzes vom 1. August 1846 wieder zur Anwendung?" Gegen 7 Stimmen Za. Präsident v. Haase: Endlich hat die Deputation unter °VI. noch beantragt, eine Ermächtigung der hohen Staatsre- gietung auszusprechen, wie sie Seite 428 des Berichts gege ben ist, und ich frage: will die Kammer die hohe Staatsregie- Lung ermächtigen: „die in den Z§. 5,8,10,14,17, 18, 21, 22, 23, 29 und 35 der Vorlage enthaltenen Verweisungen auf andere Paragraphen derselben in Gemäßheit der eintretenden neuen Nummerfolge abzuandern," und diese Ermächtigung in der ständischen Schrift niederlegen? — Gegen 6 Stimmen Ja. Präsident V. Haase: Wir würden nun, meine Herren, übergehen auf die noch rückständige Frage in Bezug auf den ersten Bericht, den unsere Deputation über den vorliegenden Gesetzentwurf erstattet hat. Nämlich es ist noch rückständig die Frage über den Eingang und den Schluß der Gesetzvor lage, und ich frage, ob die Kammer mit der Ueberschrift, dem Eingänge und dem Schluffe der Gesetzvorlage einverstanden sei? — Einstimmig Za. Präsidentv. Haase: Wir gehen nunmehr auf die na mentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst über und ich stelle die Frage in der Weise: Nimmt die Kam mer den vorliegenden Gesetzentwurf mit den von ihr dabei beschlossenen Abänderungen und Zusätzen an? Mit Za antworten: Vicepräsident v. Criegern, Abg. Heyn, Secretair Barthol, - V. Jahn, Abg. Herrmann a. Spittwitz, - Huth, - Haberkorn, - Roth, - Thiersch, - Köhler, - Kabjtzsch, - Schmelzer, - Müller a. Zschopau, - Schulze, Mg. Seiler, - Elbel, - Glöckner, - Echarti, - v. Loth, - v.d. Planitz, - Stockmann, - Leith oldt, - Lincke, - v. Rex-Thielau, - Herrmann a. Auritz, - Winkler, - Hilbert, - v. Hertel, - v. Schönfels, - v. Nostitz-Drzewiecki, Ubg. Böhmer, - Kleeberg, - Hillmann, - Mogk, - Emmrich, - Schubart, » Unger, - v. Baumann, - Däweritz, - Meyer, - Oehmichen a. Kiebitz, - Francke, - Gätzschmann, - Härtel a. Leipzig, - Sachse. Mit Nein antwortet: Secretair Kasten, Abg. v. Abendroth, - Anton, - v. Platzmann, - v. Wahle, - Uhlmann, Abg. v. Berlepsch, - Naundorf, - Riedel, - Lehmann, - Oehmichen a. Choren, Präsident v. Haase. Präsident 0. Haase: Es haben 45 Abgeordnete mit Ja und 12 mit Nein auf die vorgelegte Frage geantwortet.— Meine Herren, wir werden nun zuerst den Vortrag der vierten Deputation, überdie Petition der verw. Schütze und Genossen, Ueberlassung der von ihnen benutzten Stockfischbuden betref fend, vornehmen. Referent Abg. Meyer: Die Petition vorzulesen, werde ich mir erlauben zu unterlassen, wenn nicht ein besonderer Antrag darauf gestellt werden sollte. Der Bericht der vier ten Deputation über diesen Gegenstand lautet folgender- maaßen: In der, der vierten Deputation zur Berichterstattung überwiesenen Petition Veronica verw. Schütze und Genossen in Dresden, gehen die Petenten die Ständeversammlung darum an, dieselbe wolle sich, sei es aus Rechtsgründen oder Billigkeitsrücksichten, bei der hohen Staatsregie rung dafür verwenden, daß die von dem königlichen Ministerium des Innern erfolgte Anordnung der Wegreißung der ihnen zur Benutzung überlassenen Stocksischbuden wiederum aufgehoben und ihnen die fernere Benutzung derselben ungestört gestattet werde, eventuell aber um Verwendung, daß dem Stadtrathe zu Dresden aufgegeben werde, andere, die Plätze ihrer jetzigen Stockfischbuden zu vertreten geeignete Localitaten ihnen zu verschaffen und so lange ihnen solche Loca- litäten von dem Stadtrathe zu Dresden nicht ver schafft worden seien, von der anbefohlenen Ab brechung der ihnen jetzt zum Gebrauche überlasse nen Stockfischbuden abgesehen werde. Inhalts der eingereichten Schrift benutzen die Petenten die bei den Klepperställen befindlichen Räumlichkeiten, die sogenannten Stockfischbuden, zur Entwässerung der Stock stiche und zum Betriebe des Handels mit denselben, es iff
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