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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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die Erklärung der Staatsregierung die Frage über die even tuelle Wahl sich erledigt hat, würde immer noch die Frage übrig bleiben, ob nicht das Anfuhren des Herrn Lechla einer weiteren Bescheinigung bedürfe. In ersterer Beziehung aber muß ich an die Spitze stellen, daß ich allerdings aus der Mittheilung des Herrn Staatsministers nicht genau entnom men habe, ob die Entschuldigungsursache des Herrn Clauß lediglich aus seinen Gesundheitsverhaltnissen entlehnt wor den ist. Ware dies der Fall, so würde ich unbedingt dem Abg. Haberkorn beizutretcn haben,-daß sich die Einforderung der Wahlacten nicht als unbedingt nothwendig darstelle; denn wie schon von anderer Seite her erwähnt worden, steht darüber nach §. 18 a. des Wahlgesetzes dem Wahlcommissar und beziehentlich der Regierungsbehörde unbedingt die Ent scheidung zu. Ich habe aber in der Meinung gestanden, daß, wenn auch die Kränklichkeit des Herrn Clauß in Frage gekommen, sei doch hier nicht von einer solchen Kränklichkeit die Rede gewesen, die ihn, wie es in Z. 18 g. heißt, ganz un fähig zu Geschäften mache, sondern daß nur die Kränklich keit in Verbindung mit dem Geschäftsdrange von der Be schaffenheit sein könne, um die Entschuldigungsursache nach 18 e. als durchschlagend erscheinen zu lassen. In diesem Falle möchte ich mit Bestimmtheit der Kämmer das Recht vindiciren, noch nachträglich zu prüfen, ob' sie mit der vom Wahlcommissar gefaßten Ansicht übereinstimme. Denn nach dem Wahlgesetze ist in diesem Falle, auch wenn die Entschul digungsursache früher vorgebrächt worden ist, immer die letzte Entscheidung der Kammer vorzubehälten. Dies zur Erläu terung meiner vorigen Erklärung. Ich würhe dem Herrn Gtaatsminister sehr dankbar sein,-wenn er-die Gewogenheit haben wollte, zu erklären, ob wirklich ein Krankheitsfall hier vorgelegen habe, der nach §. 18 g. zu beurtheilen war, oder ob die Kränklichkeit nur in-Verbindung mit dem Geschäfts drange in Erwägung gezogen worden sei:, . - Staatsminister v.Friesen: Der zuerst gewählte Herr Clauß hat bei seiner Wahl sich allerdings auf Beides bezogen, auf seine Geschäfte und auf seine Kränklichkeit, aber nicht in Verbindung, so daß etwa Beides zusammen erst den Ableh nungsgrund abgcben sollte, sondern jedes für sich allein. Er hat auch nachgewiesen, daß er seit vier Jahren an einer schwe ren Augenkrankheit leide, und darauf hin hat die Kreisdirec- tkon seinen Ablehnungsgrund als durchschlagend betrachtet. Ich glaube übrigens zur Abkürzung der Debatte bemerken zu müssen, daß darüber, ob die Acten einzufordcrn seien, kaum nöthig sein dürfte, noch lange zu berathen. Die Wahlacten liegen vor mir und ich werde sie nach der Sitzung dem geehr ten Präsidium zur Einsicht mittheilen. Also scheint sich diese Frage in der That zu erledigen. Abg. G e o r g i: Wenn ich nicht irre, geht der Antrag des Direktoriums lediglich auf Vorlegung der Wahlacten. Es ist das ganz gewiß ein sachgemaßerVorschlag; allein nach der jetzigen Erklärung des Herrn Mimstexs, glaube ich, könnte wohl die Kammer noch beschließen, dem Abg, Lechla eine kurze Frist zurBescheinigung seinerUnentbehrlichkeit in seinem Ge schäft zu geben- Ich kenne seine Verhältnisse insoweit, daß ich überzeugt bin, die Kammer werde sich später auch nicht an ders entscheiden, als sie heute bereits in einem ähnlichen Falle gethan hat, und werde den Abg. Lechla vom Erscheinen in der Kammer entbinden. Es ist aber zu wünschen, daß die Sache bald zur Erledigung kommt, damit der betreffendeWahlbezirk nicht zu lange unvertreten bleibt. Ich glaube daher, es wäre sachgemäß, wenn die geehrte Kammer sich dahin entschiede, das Direktorium zu ersuchen, dem Abg. Lechla eine kurze Frist zu geben, um seine Behinderungsgrüttde zu bescheinigen. Präsident v. Haase: Betrachtet der geehrte Abgeord nete dies als einen Antrag? Abg. Georgi: Allerdings! Präsident v. Haase: Ich werde also den Antrag zur Unterstützung bringen; er geht dahin: abgesehen von der Ein forderung der Wahlacten, dem Reklamanten zur Bescheini gung seiner Weigerungsgründe kurze und angemessene Frist zu gestatten. Abg. Georgi: Mein Wunsch ging nicht dahin, daß das Direktorium von der Einsicht der Wahlakten Umgang neh men möge. Es kann mein Antrag recht füglich neben dem des Direktoriums bestehen, als ein Zusatzantrag zu dem Vor schläge des Direktoriums, nämlich neben dem auf Vorlegung der Wahlacten, dem Abg.Lechla noch eine kurze Frist zurBe- scheinigung seiner Behinderungsqründe zu gestatten. Präsidentv. Haase: Dieser Zusatz beabsichtigt dem nach, dem Abg. Lechla eine angemessene Frist zur Bei bringung seiner Behinderungsgründe zu gestatten. Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht vollständig. Abg. Oehmichen (aus Kiebitz): Wenn Geschäftsver- hältniffe ausreichen sollen) in derKammer nicht zu erscheinen, so kämen Viele, wohl Alle in den Fall, wegzubleiben. Denn, meine Herren, jeder von uns muß sein Geschäft zu Hause preisgeben, während er in der Kammer sitzt. Ich ver weise aber auch auf die Praxis, und namentlich bei der Re klamation des frühem Abg. Gehe, der hat sich am Ende doch noch entschlossen, in dieKammer einzutreten. Es war das auch der Fall beim letzten Landtage, wo Abgeordnete nicht in die Kammer eintreten wollten, aber sich doch noch dazu ent schlossen. Ich werde also der Ansicht des Direktoriums bei treten. Abg.0. Platzmann: Wenn ich den Vortrag des Herrn Secretairs vollständig aufgefaßt habe, so hat der reclamirende Herr Lechla unter Anderem angeführt, daß er mit dem 1. Ja nuar durch seinen Austritt aus einem Geschäfte und durch das Aufhören einer bisher bestandenen Firma die Wählbar keit in dem betreffenden Bezirke verlieren werde. Es dürftß daher angemessen sein, diejenige Frist,-welche ihm nunmehr gewährt werden soll, bis zu diesem Zeitpunkte auszudehnen. Präsident0.Haase: Wünscht noch Jemand das Wort
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