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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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3000 Thlr. Uebertrag. aufschiebbaren Zulagen von 200 Thlr. für zwei der schlechtest besoldeten Lehrer, und 400 Thlr. als Kosten einer durch die Ueberfüllung nöthig gewordenen Parallelklasse, und je 350 Thlr. für Plauen und Zittau, aus welchen beiden Etats schon jetzt 200 Thlr. aus den Bestanden gedeckt werden mußten, und welche noch eini ger kleiner Verbesserungen, besonders zu Be seitigung unzweckmäßiger Classencombinatio- nen bedürfen, wogegen bei ihnen das Schul geld nur wenig oder gar nicht erhöht werden konnte, 1600 - für Sonntags-, Spinn- und Specialgewerb- schulen, 300 - für die Baugewerkschulen zu Deckung einiger dringend nöthiger Nachhülfen an Gehalten und Lehrmittelfonds, 100 - Insgemein. 5000 Thlr. w. o. Bei den übrigen Unterabtheilungen sind die Ansätze un verändert geblieben. In Betreff der polytechnischen und der Gewerbschulen hat die Deputation zunächst des bei der letzten Budgetbera- thung beschlossenen Antrags auf angemessene Erhöhungen Les Schulgeldes (Landtagsacten 1850/51 I. Abthl. S. 829) zu gedenken. Es ist denselben durch Verordnung vom 13. Februar 1851 entsprochen worden und das Schulgeld in der Seite 76 des jenseitigen Berichts verzeichneten Weise, als soweit es ohneBenachtheiligung des Interesses der Anstalten ausführbar erschien, gesteigert worden. Dadurch hat sich bei den Schulen zu Dresden, Chemnitz und Plauen eine Mehr einnahme von zusammen 530 Thlr. ergeben. Ferner war bei jenem Landtage ein Antrag auf Auf hebung der mechanischen Baugewerkenschule zu Freiberg, falls sich in der nächsten Zeit deren Schülerzahl nicht ange messen erhöhen sollte, gestellt worden (s. a. a. O. S. 830). Nach den Erläuterungen zum Budget Landtagsacten 1. Abthlg. S. 44 hat die königliche Staatsregierung die frag liche Schule zwar einstweilen wieder im Etat ausgenommen, beabsichtigt aber, wenn sich die Frequenzverhältnisse nicht wesentlich verbessern, dieselbe aufzuheben. An deren Stelle soll bei der zur Erreichung des Zwecks unzweifelhaft sich mehr eignenden Baugewerkenschule zu Chemnitz ein Cursus für Mühlenbauer, Werkmeister u. s. w. eingerichtet und dazu ein Kheil der freiwerdenden Mittel verwendet werden. Da in der Freiberger mechanischen Baugewerkenschule für den laufenden Cursus sich nur 16 Schüler gemeldet haben, so hat die zweite Kammer zwar für dieses Jahr den vollen Bedarf der Schule smit 800 Thlr. wieder zu genehmigen, für die zwei andern Jahre der Finanzperiode in Berücksichtigung der Absicht der Regierung aber nur 300 Thlr. jährlich anzu setzen beschlossen, und deshalb diese Unterposition mit H des daraus hervorgehendcn Gesammtbedarfs für alle drei Jahre an 1400 Thlr., also mit 466 Thlr. 10 Ngr. bewilligt. Die diesseitige Deputation hält dies für angemessen und hat diesen gekürzten Ansatz bei der betreffenden Unterposition 6 in dem erforderlich abgerundeten Betrage eingerückt. Endlich ist zu bemerken, daß sich die Deputation über die Vertheilung des für die Sonntag-, Spinn- und Special- gewerbschulen erforderten Mehrpostulats an 1600 Thlr. (wo durch dasselbe von 4400 Thlr. auf 6000 Thlr. erhöht wird) eine Auskunft erbeten hat. Die erhaltene Mittheilung über die Repartition der letztbewilligten Summe im Jahre 1851 ist als Beilage II. diesem Berichte beigefügt. In Bezug auf die künftige Vertheilung der mehrgeforderten 1600 Thlr. äußerte sich der Herr Regierungscommissar dahin, daß dieselbe noch nicht feststehe; daß man zunächst die Unter stützung der durch ausländische Concurrenz sehr bedrängten Fabrikation hölzerner -Maaren, der Specialgewerbschule zu Seiffen und der musikalischen Jnstrumentenfabrikation zu Neukirchen u. s. w. vorhabe, das übrigbleibende aber zu fer nerer Dotation der Sonntags- und zu Beiträgen an die neu entstandenen Spinnschulen, insofern dieselben als Gewerbs institute anzusehen seien, benutzen werde. Genehmigt die geehrte Kammer die mit den Absichten der Staatsregierung und den Beschlüssen der zweiten Kammer übereinstimmenden Vorschläge der Deputation, so wird zu bewilligen sein: <. a) für die polytechnische Schule zu Dresden . 14,000 Thlr. d) für die mittler» Gewerbschulen zu Chemnitz 6800 Thlr. zu Plauen 2850 - zu Zittau 2850 - 12,500 - o) für Sonntag-, Spinn- und Specialgewerb- schulen 6,000 - ä)für Klöppel-, Weber- und Strohflccht- schulen 3,000 - e) Beitrag zur Handelsschule in Leipzig . . 1,500 - k) für Baugewerkschulen 1) zu Dresden 1150 Thlr. 2) zu Leipzig 1200 - 3) zu Chemnitz 1350 - 4) zu Plauen 1000 - 5) zu Zittau 1000 - 6) zu Freiberg 466 - 6,166 - tz) Insgemein für Pos. 22 a. u. 8. 500 - 43,666 Thlr. Präsident v. Schön fels: Ich würde mir hier die Frage an den Herrn Referenten erlauben, wie cs kommt, daß die Hauptsumme nicht mit der Anfangs erwähnten Summe über einstimmt? Es wird nämlich im Eingänge des Berichts bei 6. gesagt: für das Gewerbsschulwesen seien postulirt 44,000 Thlr. in runder Summe, während bei der Zusammenstellung der einzelnen Posten nur 43,666 Thlr. herauskommen. Referent v. Römer: Das kommt daher, weil die zweite Kammer bei der Baugewerkenschule^u Freiberg Vs des jährlich Postulirten abgemindert hat, sie hat also statt 800 Thlr. nur 466 Thlr. 10 Ngr., also 333^ Thlr. jährlich weniger, be willigt. Die Deputation der ersten Kammer rathet nun an, dieser Abminderung beizutrcten, und daraus ergiebt sich nun. die Gesammtsnmme von 43,666 Thlr. Präsident v. Schönfels: Es könnte daher nicht die Frage auf das geforderte Postulat gestellt werden, sondern auf die Hauptsumme, wie sie sich bildet unter der von der zweiten. Kammer beschlossenen Abminderung.
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