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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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den die Möglichkeit gegeben, mit der Schnelligkeit des Ge dankens an entfernte Orte Notizen zu bringen, wornach die nüthigen Vorkehrungen getroffen werden können. Anders gestaltet es sich auf den größeren Bahnhöfen, wo schon durch -das längere Anhalten der Züge, durch das größere Zuströmen von Menschen die Anwesenheit eines Gensd'armen unent behrlich ist. Man könnte mir vielleicht einwenden, daß zu diesen Bahnhofsgensd'acmen betagte Leute, ganz oder halb Invalide, verwendet werden könnten; doch diese Entgeg nung könnte ich nicht für maaßgebend halten, obschon ich nicht bezweifle, daß es sich so verhalt; denn bei der geringen Anzahl von Gensd'armen, die wir haben, wo auch nach der Vermehrung derselben um 35 bis 36 Mann aufIVs Qradrat- meilen nur 1 Gcnsd'arm kommt, was bei unserer dichten Be völkerung immer zu wenig ist, kann von Invalidität beim Gensd'armeriewescn nicht die Rede sein. — Kritt der Fall ein, daß der Gcnsd'arm dem anstrengenden Dienste nicht mebr genügen kann, dann, scheint mir, ist es Pflicht des Staates, ihn zu pensioniren oder anderwärts zu verwen den. — Nur geistig und körperlich kräftige Männer können als active Gensd'armen verwendet werden. Ich enthalte mich indeß, hierauf einen direkten Antrag zu stellen, da ich mich wohl der Hoffnung hingeben kann, daß Sekten der Staalsregierung mir hierüber eine beruhigende oder zusagende Aufklärung zu Kheil werden wird. Ich begnüge mich damit, hier zu erklären, daß ich mich den Ansichten unserer geehrten Deputation hinsichtlich dieser Position vollkommen anschließe und mich der Hoffnung hingebe, daß schon durch die bloße Vermehrung der Gensd'armerie sehr viel gewonnen werden wird, besonders wenn eine strengere Controle der Gensd'ar men Seiten der Behörde durchgeführt wird; daß man aber auch den Gensd'armen bei der Ausübung ihrer oft sehr schwie rigen Amtspflicht nicht zu enge Grenzen vorschreibt, damit ^rhnen die Möglichkeit gegeben wird, sich die nöthige Achtung und Autorität zu verschaffen; endlich aber auch, daß sich die Unterbchörden angelegen sein lassen, bei Ausübung der Poli zei die Kraft und Energie auszuüben, welche ihnen gesetzlich -zusteht. v. Metz sch: Ich werde aus den von der Deputation in dem vorliegenden Berichte hervorgehobenen, sehr triftigen Gründen für die volle Bewilligung und das erhöhte Postulat für die Gensd'armerie, mithin gegen den in der jenseitigen Kammer gefaßten Beschluß stimmen. Allerdings muß auch ich, wie Herr v. Beschwitz soeben gethan hat, mein Bedauern darüber aussprechen, daß das hohe Ministerium sich aus Rück sichten auf die gegenwärtigen nicht ganz günstigen Finanz verhältnisse genöthigt gesehen hat, von dem eigent lich beabsichtigten Organisationsplane der Gensd'armerie abzusehen und sich lediglich nur auf eine geringe Vermehrung der Gensd'armen für die nächste Finanzperiode zu beschrän ken, eine Vermehrung, die meines Erachtens allerdings kei neswegs eine genügende sein dürfte, keineswegs dem beab sichtigten Zwecke vollkommen entsprechen wird. Es fragt sich daher allerdings, ob es nicht möglich und räthlich gewe sen wäre, wenn die hohe Staatsregierung bei der Zusammen stellung des Gesammtbudgets lieber einige weniger dringend erscheinende Postulate weggelafsen und statt derselben sofort mit einem vollständigen Organisationsplane hervorgetreten und den darauf sich gründenden, die Höhe voll 97,181 Thlr. erreichenden Etat der gegenwärtigen Ständeversammlung vorgelegt hätte. ' Wenn man sich überhaupt von der Ueber- zeugung durchdrungen fühlt, daß eine Vermehrung der Gensd'armen und eine veränderte Einrichtung in der disci- plinellen Beaufsichtigung ein unabweisbares Bedürfniß ist— dies sind die Worte, welche die hohe Staatsregierung in den Budgetvorlagen selbst gebraucht hat —, so hätte die hohe Staatsregierung auch sofort mit dem vollständigen Organk- sationsplane hervortreten sollen, das Resultat der Beschluß fassung in der zweiten Kammer würde dann gewiß ein weit günstigeres gewesen sein, die jenseitige Kammer hätte dann wenigstens nicht zweifelhaft sein können, daß etwas Voll ständiges, etwas Zweckentsprechendes erreicht werden würde. Da jedoch das hohe Ministerium in den- Unterlagen des Budgets sich dahin äußert, daß es nur vor der Hand von der vollständigen Durchführung jenes Organisationsplanes absähe, so ist allerdings wohl hierin dankbar zu erkennen, daß wenigstens die hohe Staatsregierung die Absicht hegt, daß, wenn die finanziellen Verhältnisse sich besser gestalten sollten, was wir Alle hoffen und wünschen, den an sie ge langenden Anträgen und Wünschen, namentlich Seiten der ländlichen Bevölkerung, um einen größeren polizeilichen Schutz gewiß vollständig genügen werde. . Ich spreche aber diese Hoffnung auch noch besonders im Interesse einer Provinz aus, die bis jetzt trotz aller ständischen Anträge, trotz aller Befürwortungen und trotz der ihr gewordenen Zu sagen von Seiten der Staatsregierung die einzige Provinz unseres Vaterlandes ist, die noch keinen genügenden mili- tairischen Schutz und noch keine stehende Garnison hat. Ich frage Sie, meine Herren, ob unter diesen Umständen es nicht dringend wünschenswerth ist, daß gerade in dieser Provinz das Gensd'armerieinstitut eine Vermehrung, eine Reorgani sation erhält? Es sind allerdings aus dem Voigtlande, soviel mir bekannt, in dieser Beziehung keine Petitionen an die Ständeversammlung eingegangen, jedoch das halte ich immer noch für keinen Grund, der beweist, daß es nicht nothwendig sei. Wer das Voigtland kennt, meine Herren, wird mit mir übereinstimmen, daß sich dort eine Menge kleiner Fabrik städte befinden, die, wenn eine Stockung im Gewerbe und der Handirung eintritt, wie es jetzt in manchen Orten der Fall ist, ein Proletariat, namentlich über die ländliche Be völkerung, ausschütten, welches in Bezug auf das Mein und Dein nicht gerade die klarsten und gelautertsten Begriffe hat. Es findet also gerade dort die Gensd'armerie ein weites Feld ihrer Wirksamkeit und, ich will das offen hier aussprechen„
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