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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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rrer Credit bis zur Summe von 300 Lhlrn. monatlich zu be willigen." Ich will nun der geehrten Kammer nicht vor greifen, sondern habe nur andeuten wollen, daß ich mein^- seits in der Sache aufs Reine bin. Secretair Starke: Einen Antrag habe ich meinerseits nicht stellen können, weil ich sonst mit dem Gutachten, wel ches ich mit unterzeichnet habe, in Widerspruch getreten sein würde. Ich habe weiter nichts beabsichtigt, als der Kammer das Recht zu vindiciren, die Sache sofort in meritis entschei den zu können, was nach meiner individuellen Ansicht ihr sreisteht. Wenn aber von mehreren Rednern der praktische Gesichtspunkt hervorgehoben worden ist, so erlaube ich mir auch die Bemerkung, daß, wenn die geehrte Kammer heute sofort auf den materiellen Punkt einginge, dadurch gerade an Zeit und Arbeit wesentlich erspart werden dürfte, wogegen entstehenden Falls die jenseitige und diesseitige Deputation an ihre Kammern nochmals einen besonderen Hauptbericht zu erstatten haben, und daß, wie auch vom Herrn Bürger meister Müller bemerkt worden ist, der Gegenstand bereits an jedem Landtage beleuchtet worden ist, also so bekannt ist, daß es der Deputation wohl schwer werden dürfte, neue Momente aufzufinden, um die Kammern zu einer an dern subjectiven Ueberzeugung zu stimmen, als welche sie ge genwärtig in dieser Angelegenheit gewonnen haben. Vicepräsident Gottschald: Begehrt noch Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so ertheile ich dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent v. Friesen: Ich trage fast Bedenken, noch etwas hinzuzufügen, da der Bericht ohnedies weitläuftiger geworden ist, als es zu wünschen gewesen wäre. Jndcß geht Ls so, daß man bei Principfragen nicht allemal kurz sein kann; aber vielleicht fallt man in dieselbe Weitschweifigkeit, wenn man Principfragen vermeiden will. Jndeß muß ich erklären, daß ich mit dem, was mein Herr College in der Deputation soeben gesagt hat, nicht ganz einverstanden sein kann. Beide Kammern haben die Sache nun einmal als eine Bewilli gungsfrage erklärt, und zwar zunächst die zweite Kammer. Wäre es noch wie früher bei dem ersten Landtage, wo man sich gar nicht erklärte, wo man über die Sache stillschweigend hin wegging, so wäre das etwas ganz Anderes. Aber bei dem zweiten Landtage ist eben erklärt worden, es liege hier eineBe- willigungSfrage vor. Ganz ebenso hat sich unsere Kammer bei mehreren Landtagen erklärt; denn zuerst war das Decret, in welchem beide Fragen enthalten waren, bei der ersten De putation, bei dem dritten Landtage aber hat man die Sache ausdrücklich an die zweite Deputation der ersten Kammer abgegeben, dadurch also anerkannt, daß es allerdings eine Finanzsrage sei, und die zweite Deputation rieth damals, wie wir es heute thun, die Sache an die zweite Kammer ab zugeben. In einer Position im Budget ist dieser Bewilli gungsgegenstand allerdings enthalten, denn der Landtagsauf wand findet sich bei dem Budget der allgemeinen Staatsaus gaben 8»b. wenn auch nur approximativ berechnet. Denn dort hat man nach der ungefähren Dauer des Landtags den Betrag der Diäten und des Neiseaufwandes für die Deputa ten und dieAufwandsentschädigung der Präsidenten in Ansatz gebracht, wenn auch keine Position so schwer zu quantisiciren und so leicht zu überschreiten ist, als der Landtagsaufwand. Da Herr Bürgermeister Starke gerade auf ein Wort des Dekretes einen gewissen Werth zu legen schien, weil darin die Absich t der Regierung ausgesprochen sei, die Herren Präsidenten für ihren außerordentlichen Aufwand zu entschädigen, so kann ich versichern, daß im ersten Decrete gerade derselbe Ausdruck ge braucht ist, und es sich in mehreren späteren Dekreten gerade ebenso wiederholt. Es ist wohl immer die Absicht der Staats regierung gewesen, den Präsidien der beiden Kammern eine Aufwandsentschädigung zu gewähren, natürlich unter Vor aussetzung der Einwilligung von Seiten der Kammern. Da die Vorgänge in dieser Sache so klar und pracis sind, so glaubten wir wirklich davon nicht abgehen zu können, und je mehr unsereKammer an der Verfassungsurkunde festhält und sich manchmal genöthigt glaubt, das Recht auf die Spitze zu stellen, um so mehr glaubten wir auch den leisesten Anschein vermeiden zu müssen, als ob wirgegen Z. 122 der Verfassungs urkunde handeln wollten. Dies ist der Grund, weshalb die Deputation dieAbgabe des allerhöchsten Dekrets an die zweite Kammer vorgeschlagen hat. Vorsitzender Wicepräsident Gottschald: Ein Antrag aus der Kammer liegt nicht vor, sondern blos ein Gutachten unserer Deputation; es wird sonach dem Präsidium nichts weiter übrig bleiben, als die Frage auf das Deputationsgut achten zu richten. Da dieses Gutachten aber nicht den mate riellen Inhalt des allerhöchsten Dekretes trifft, sondern blos die formelle Behandlung dieser Angelegenheit, so wird auch die Abstimmung darüber nicht durch Namensaufruf zu erfol gen haben, sondern nach der gewöhnlichen Weise durch Auf stehen und Sitzenbleiben. Ich richte daher an die geehrte Kammer die Frage: ob sie dem Gutachten ihrer geehrten De putation beitritt, welches dahin geht, die erste Kammer wolle zuvor die Abgabe des hohen Dekrets vom 6. d. M. an die zweite Kammer beschließen? — Ge gen eine Stimme angenommen. (Herr Präsident v. Schönfels übernimmt den Vorsitz.) Präsident v. Schön fels: Es ist noch ein Urlaubsge such eingegangen und der geehrten Kammer vorzutragen, und zwar dasjenige des Herrn Kammerherrn v. Metzsch. Der selbe bittet in dringenden Privatgeschäften um Urlaub vom 24. December d° I. bis mit dem 24. Januar des nächsten, und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie diesem Gesuch stattzugeben gemeint ist? — Einstimmig Ja.
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