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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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diese Petition an die dritte Deputation zu verweisen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. (Nr. 26.) Petition des Evbrichter Carl Friedrich Ferdi nant Richter zu Kleinhartmannsdorfund Genoffen, die Ent schädigung entzogener Jagdgerechtsame betreffend. Präsident v. Schönfels: Auch diese Petition wird wohl ohne Zweifel an die dritte Deputation zu verweisen fein, da diese Deputation sich mit der Angelegenheit der Jagd beschäftiget. Ist die Kammer hiermit einverstanden. — Ein stimmig Ja. Präsident v. Schön fels: Es war dies die letzte Num mer derRegistrande. Anzuzeigen habe ich noch, daß von einem geehrten Mitgliede dieser Kammer, von Sr. Erlaucht dem Grafen zu Solms-Wildenfels ein Aufsatz an das Directyrium gelangt ist, die Jagdfrage betreffend. Das Gesuch des Herrn Grafen ging dahin, diesen Aufsatz an die Kammermitglieder zu vertheilen. Diese Wertheilung ist erfolgt, und die geehrten Mitglieder werden den fraglichen Aufsatz auf ihren Plätzen gefunden haben. An Beurlaubungen sind folgende anzuzei- gen: Herr Graf von Einsiedel-Reibersdorf wünscht von heute an Urlaub bis Ende dieses Monats, und ich frage, ob die Kammer dieses Gesuch zu genehmigen gemeint ist? —> Ein stimmig Ja. Präsident v. Schö nfels: FernerwünschtHerrv. Groß mann desgleichen Verlängerung seines Urlaubs bis Ende die ses Monats; ich frage auch hier, ob die Kammer gemeint ist, dieses Gesuch zu bewilligen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Herr v. Watzdorf bittet um Urlaub für den heutigen Lag; derselbe ist von mir bereits ge nehmiget, und ich habe dies nur nachträglich der Kammer an zuzeigen. Die Herren Bürgermeister Pfotenhauer und von Schönberg-Purschenstein zeigen an, daß sie durch Unwohlsein abgehalten werden, der heutigen Sitzung beizuwohnen; und endlich hat Herr v. Harleß angezeigt, daß überhäufte Berufs geschäfte es ihm unmöglich machten, in der heutigen Sitzung zu erscheinen. Etwas Weiteres habe ich nicht mitzutheilen, und wir können daher sogleich zum Gegenstand der Tagesordnung übergehen. Es betrifft dieser das allerhöchste Decrct über eine Abänderung des ß. 16b der Landtagsordnung, und ich habe den Herrn Freihcrrn v. Welck zu ersuchen, den Redner stuhl zu betreten und den Vortrag uns zu geben. Referent v. Welck: Das allerhöchsteDecret, über wel ches ich die Ehre habe, Vortrag zu erstatten, lautet folgender- maaßen: Nachdem wahrzunehmen gewesen, daß die über Bestrei tung des Aufwandes bei der Ständeversammlung in §. 161 der zeither befolgten Landtagsordnung getroffenen Bestim mungen sich nicht allenthalben als zweckmäßig bewährt, des halb auch seit längerer Zeit bereits thatsächlich nicht mehr zur Norm gedient haben, so erachten Se. KöniglicheMaje- stät eine Abänderung dieser Vorschriften für nothwendig und lassen den getreuen Ständen in der Beifuge sub D den Entwurf anderweiter, das Caffenwesen der Kammern be treffender Bestimmungen zugehen, welche Allerhöchstdieselben an die Stelle der angezogenen tz. 161 zu setzen gemeint sind. Se. Königliche Majestät sehen hierauf der Er klärung der getreuen Stände entgegen und verbleiben densel ben in Huld und Gnaden stets wohl beigethan. Dresden, den 18. December 1851. Friedrich August. (1-. 8.) Richard Freiherr v- Friesen. Die Verhältnisse, die zur Erlassung dieses allerhöchsten Decretes Veranlassung gegeben haben, sind nun Folgende, ich erlaube mir jedoch zuvörderst die in ß. 161 der Landtags ordnung enthaltenen Bestimmungen der hohen Kammer ins Gedächtniß zurückzurufen. Der §. 161 lautet: „Aufwand bei den ständischen Canzleien und für den Druck der Landtagsschriften. Rechnungen über diesen Aufwand. Jede Kammer hat eine Casse zu Bestreitung des Aufwands an Gehalten und Löhnen für das bei der Canzlei und zur Aufwartung angestellte Personal und den Canzleibedarf aller Art, sowie der Kosten des Drucks der Landtagsschriften. Sie wird durch Vorschüsse aus der Staatscasse gebildet und von demjenigen Secretaire verwaltet, welchem die Canzlei zunächst untergeordnet ist. Dieser erhebt die von Zeit zu Zeit erforderlichen Vorschüsse gegen seine Quittung und bezahlt wö chentlich die auf die Casse gewiesenen Gehalte und Löhne, die angeschafften Canzleibedürfniffe, letztere nach den Berechnungen des Archivar, und die durch den Druck der Landtagsschriften erwachsenen Kosten gegen dessen signirte Quittungen. Der gemeinschaftliche Aufwand beiderKammern wird aus der Casse der ersten Kammer bestritten. Der Secrctair kann sich zur Beihülfe bei Besor gung des Cassen- und Rechnungswesens einer bei der Canzlei der Kammer angestellten Person bedie nen, hat jedoch selbige zu vertreten. Am Schluffe des Landtags reicht er über den während der Dauer desselben bezahlten Aufwand aller Arteine Rechnung mitBelegenbeiderStaats- casse ein, welche von der obersten Rechnungsbehörde geprüft und justisicirt wird." In Bezug auf diese Bestimmungen, wie sie in Z. 161 enthalten sind, findet sich auch eine Bestimmung in §. 12 der Landtagsordnung, wo es im Allgemeinen heißt, indem von den Obliegenheiten der Secretaire die Rede ist: „Sie führen das Protokoll über die Anmeldung und Legitimation der zum Landtage erscheinenden Mitglieder der Kammer, das Präsenzprotocoll und die Tagebücher (§. 13 und 14) und halten Vortrag über die vorkommenden Legitimationszweisel; sie verlesen in der Kammer den Eid, sowie die Eingaben an selbige; sie führen das Protokoll bei den Sitzungen, be merken die Meldungen zu dem Vortrage und dis Tagesordnung und entwerfen die Beschlüsse stän discher Schriften und andern Ausfertigungen, iverm
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